4317/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr und GenossInnen haben am 29. Juni 2006 unter der Zl. 4454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Entwicklungspolitische Aktivitäten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 - 17:

Internationale Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des BM.I.

Humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe (=EZA) fallen in den Kompetenzbereich des BMaA (Sektion VII). Das BM.I entsendet keine Vertreter zum Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA).

Die gegenständlichen Fragen betreffen daher nicht den Zuständigkeitsbereich des BM.I.

 

Ergänzend darf zur Abgrenzung von Katastrophenhilfe, humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit Folgendes erläutert werden:

 

Katastrophenhilfe wird bis zur Beendigung unmittelbarer Lebensbedrohung einschließlich der Totenbergung geleistet.

Daran anschließende Hilfe wird als Humanitäre Hilfe bezeichnet bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Opfer wieder für sich selbst sorgen können bzw. bis Entwicklungsprojekte zur Sicherung dieses erstrebenswerten Zustandes/Entwicklungszusammenarbeit angelaufen sind.

 

Zu Frage 18

Durch die BMG-Novelle ging per 1. Mai 2003 die Zuständigkeit für die  Koordination in Angelegenheiten des Staatlichen Krisenmanagements, des Staatlichen Katastrophen-schutzmanagements sowie die internationale Katastrophenhilfe vom BKA auf das BM.I über.

Seit 2003 führte das BM.I nachstehende Katastrophenhilfseinsätze mit großem Erfolg und unter allgemeiner Würdigung dieser Aktivitäten durch die ebenfalls beteiligten internationalen Organisationen durch:

 

Erdbeben Algerien                 Mai 2003

Erdbeben Iran                        Dezember 2003

Erdbeben Marokko                 Februar 2004

Geisellage Beslan                  September 2004

Tsunami Indonesien              Jänner 2005

Schneechaos Schweden      Februar 2005

Hochwasser Rumänien         Mai 2005

Flutkatastrophe Georgien      Mai/Juni 2005

Hochwasser Bulgarien          Juni 2005

Hochwasser Bulgarien          Juli 2005

Hochwasser Rumänien         Juli 2005

Hochwasser Bulgarien          August 2005

Hurrikan USA                         September 2005

Erdbeben Pakistan                Oktober 2005

Schneechaos Bayern                        Februar 2006

Scheechaos Kirgisistan         März 2006

Hochwasser Bulgarien          April 2006

Hochwasser Rumänien         April 2006

Hochwasser Slowakei           April 2006

Hochwasser Ungarn              April 2006

Erdbeben Indonesien             Juni 2006

 

Bei diesen bisher insgesamt 21 internationalen Katastrophenhilfseinsätzen hat das BM.I mit Unterstützung und Mitwirkung insbesondere freiwilliger Hilfs- und Rettungsorganisationen, aber auch staatlicher Stellen Rettungskräfte und/oder Hilfsgüter in die betroffenen Katastrophengebiete entsandt.

 

2001 unterstützte das BM.I das damals zuständige BKA mit der Bereitstellung von Sandsäcken bei folgenden Hilfseinsätzen:

Hochwasser Polen                April 2001

Hochwasser Ungarn              April 2001

 

Zu Frage 19:

Es darf auf die Erläuterungen zu Frage 1 – 17 verwiesen werden.

 

Zu Frage 20:

Durch die BMG-Novelle ging per 1. Mai 2003 die Zuständigkeit für die  Koordination in Angelegenheiten des Staatlichen Krisenmanagements, des Staatlichen Katastrophen-schutzmanagements sowie die internationale Katastrophenhilfe vom BKA auf das BM.I über.

Durch die Zusammenführung mit den schon vorher im BM.I angesiedelten Zuständigkeiten für die „Koordination des Staatlichen Katastrophenschutzmanagements“, den „Zivilschutz“ und die „bilaterale Katastrophenhilfe“ wurden auf Bundesebene erstmals die wesentlichen Koordinationszuständigkeiten in diesen Bereichen in einem Ressort vereint und damit eine Vereinfachung der Strukturen und eine Verbesserung in der Ablauforganisation herbeigeführt.

 

Internationale Katastrophenhilfe - Allgemeines Ablaufschema

Benötigt ein Land ausländische/internationale Katastrophenhilfe, so sendet es über die verfügbaren Informationskanäle der

Ø      Europäischen Kommission (Monitoring and Information Centre (MIC)

Ø      NATO im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) (Euro-Atlantic Disaster Response Coordination Centre (EADRCC)

Ø      UN (Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs - UNOCHA)

oder

Ø      bilateral (auf Basis von bestehenden Abkommen)

ein Hilfeersuchen aus.

 

Staaten senden ihrerseits im Rahmen ihrer Netzwerke dann dieses Ersuchen aus und präzisieren die benötigte Hilfe

Ø      Nationen, die in der Lage sind, auf die angeforderte Hilfe zu reagieren, organisieren ihrerseits Hilfslieferungen, Einsatzkräfte etc.

Ø      bieten diese Hilfe nach Abklärung notwendiger Formalerfordernisse (Finanzierung, Transportlogistik etc.) über ihre eigene Nationale Kontaktstelle dem Hilfe suchenden Staat und auch jener Stelle, die das Hilfeersuchen übermittelt hat (EK, NATO, UN) an.

 

Im Falle Österreichs langt ein derartiges ausländisches Hilfsersuchen in der Bundeswarn-zentrale (BWZ) im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter (EKC) des Bundesministeriums für Inneres ein.

 

BWZ/EKC

Ø      übermittelt das Hilfeersuchen über Auftrag der Fachabteilung an alle in Betracht kommenden Behörden, Ressorts, Hilfs- und Rettungsorganisationen

Ø      sichtet die einlangenden Hilfsangebote dieser Organisationen

Ø      bündelt die Informationen und leitet sie an Fachabteilung weiter

Ø      hält Kontakt mit den internationalen Organisationen über die Kontaktstellen der EK, NATO, UN und mit dem

Ø      im Einsatzgebiet zu errichtenden On-Site Operations Coordination Centre (OSOCC)

 

Die zuständige Fachabteilung im BM.I (II/4)

Ø      beurteilt Möglichkeiten der Hilfeleistung für den betroffenen Staat an Hand der einlangenden Informationen

Ø      stellt die Finanzierung der Hilfe, den Transportraum etc. sicher

Ø      organisiert die operative Abwicklung der Hilfseinsätze und bereitet die Durchführung vor

Ø      klärt nötigenfalls auch Fragen des Grenzübertritts, von Maut- und Zollangelegen-heiten etc.

Ø      sorgt nötigenfalls auch für den tatsächlichen Transport in den Einsatzraum

Ø      informiert interessierte Medien

Ø      erstellt letztlich auch einen Bericht an die Bundesregierung

Ø      wickelt Finanzierung der Hilfeleistung nach deren Durchführung ab

Ø      hält über die BWZ/EKC den Kontakt mit den internationalen Organisationen bzw. den Kontaktstellen der EK,NATO, UN

und mit den

Ø      im Einsatzgebiet tätigen eigenen Einsatzkräften.

 

Die Koordination der österreichischen Einsatzkräfte bis zu Ihrem Abgehen in den Einsatzraum erfolgt in der Regel durch die zuständige Fachabteilung für Zivilschutz und Krisen- und Katastrophenmanagement im BM.I (II/4).