4317/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.08.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr und GenossInnen haben am 29. Juni 2006 unter der Zl. 4454/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Entwicklungspolitische Aktivitäten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 - 17:
Internationale Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des BM.I.
Humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe (=EZA) fallen in den Kompetenzbereich des BMaA (Sektion VII). Das BM.I entsendet keine Vertreter zum Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA).
Die gegenständlichen Fragen betreffen daher nicht den Zuständigkeitsbereich des BM.I.
Ergänzend darf zur Abgrenzung von Katastrophenhilfe, humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit Folgendes erläutert werden:
Katastrophenhilfe wird bis zur Beendigung unmittelbarer Lebensbedrohung einschließlich der Totenbergung geleistet.
Daran anschließende Hilfe wird als Humanitäre Hilfe bezeichnet bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Opfer wieder für sich selbst sorgen können bzw. bis Entwicklungsprojekte zur Sicherung dieses erstrebenswerten Zustandes/Entwicklungszusammenarbeit angelaufen sind.
Zu Frage 18
Durch die BMG-Novelle ging per 1. Mai 2003 die Zuständigkeit für die Koordination in Angelegenheiten des Staatlichen Krisenmanagements, des Staatlichen Katastrophen-schutzmanagements sowie die internationale Katastrophenhilfe vom BKA auf das BM.I über.
Seit 2003 führte das BM.I nachstehende Katastrophenhilfseinsätze mit großem Erfolg und unter allgemeiner Würdigung dieser Aktivitäten durch die ebenfalls beteiligten internationalen Organisationen durch:
Erdbeben Algerien Mai 2003
Erdbeben Iran Dezember 2003
Erdbeben Marokko Februar 2004
Geisellage Beslan September 2004
Tsunami Indonesien Jänner 2005
Schneechaos Schweden Februar 2005
Hochwasser Rumänien Mai 2005
Flutkatastrophe Georgien Mai/Juni 2005
Hochwasser Bulgarien Juni 2005
Hochwasser Bulgarien Juli 2005
Hochwasser Rumänien Juli 2005
Hochwasser Bulgarien August 2005
Hurrikan USA September 2005
Erdbeben Pakistan Oktober 2005
Schneechaos Bayern Februar 2006
Scheechaos Kirgisistan März 2006
Hochwasser Bulgarien April 2006
Hochwasser Rumänien April 2006
Hochwasser Slowakei April 2006
Hochwasser Ungarn April 2006
Erdbeben Indonesien Juni 2006
Bei diesen bisher insgesamt 21 internationalen Katastrophenhilfseinsätzen hat das BM.I mit Unterstützung und Mitwirkung insbesondere freiwilliger Hilfs- und Rettungsorganisationen, aber auch staatlicher Stellen Rettungskräfte und/oder Hilfsgüter in die betroffenen Katastrophengebiete entsandt.
2001 unterstützte das BM.I das damals zuständige BKA mit der Bereitstellung von Sandsäcken bei folgenden Hilfseinsätzen:
Hochwasser Polen April 2001
Hochwasser Ungarn April 2001
Zu Frage 19:
Es darf auf die Erläuterungen zu Frage 1 – 17 verwiesen werden.
Zu Frage 20:
Durch die BMG-Novelle ging per 1. Mai 2003 die Zuständigkeit für die Koordination in Angelegenheiten des Staatlichen Krisenmanagements, des Staatlichen Katastrophen-schutzmanagements sowie die internationale Katastrophenhilfe vom BKA auf das BM.I über.
Durch die Zusammenführung mit den schon vorher im BM.I angesiedelten Zuständigkeiten für die „Koordination des Staatlichen Katastrophenschutzmanagements“, den „Zivilschutz“ und die „bilaterale Katastrophenhilfe“ wurden auf Bundesebene erstmals die wesentlichen Koordinationszuständigkeiten in diesen Bereichen in einem Ressort vereint und damit eine Vereinfachung der Strukturen und eine Verbesserung in der Ablauforganisation herbeigeführt.
Internationale Katastrophenhilfe - Allgemeines Ablaufschema
Benötigt ein Land ausländische/internationale Katastrophenhilfe, so sendet es über die verfügbaren Informationskanäle der
Ø Europäischen Kommission (Monitoring and Information Centre (MIC)
Ø NATO im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) (Euro-Atlantic Disaster Response Coordination Centre (EADRCC)
Ø UN (Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs - UNOCHA)
oder
Ø bilateral (auf Basis von bestehenden Abkommen)
ein Hilfeersuchen aus.
Staaten senden ihrerseits im Rahmen ihrer Netzwerke dann dieses Ersuchen aus und präzisieren die benötigte Hilfe
Ø Nationen, die in der Lage sind, auf die angeforderte Hilfe zu reagieren, organisieren ihrerseits Hilfslieferungen, Einsatzkräfte etc.
Ø bieten diese Hilfe nach Abklärung notwendiger Formalerfordernisse (Finanzierung, Transportlogistik etc.) über ihre eigene Nationale Kontaktstelle dem Hilfe suchenden Staat und auch jener Stelle, die das Hilfeersuchen übermittelt hat (EK, NATO, UN) an.
Im Falle Österreichs langt ein derartiges ausländisches Hilfsersuchen in der Bundeswarn-zentrale (BWZ) im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter (EKC) des Bundesministeriums für Inneres ein.
BWZ/EKC
Ø übermittelt das Hilfeersuchen über Auftrag der Fachabteilung an alle in Betracht kommenden Behörden, Ressorts, Hilfs- und Rettungsorganisationen
Ø sichtet die einlangenden Hilfsangebote dieser Organisationen
Ø bündelt die Informationen und leitet sie an Fachabteilung weiter
Ø hält Kontakt mit den internationalen Organisationen über die Kontaktstellen der EK, NATO, UN und mit dem
Ø im Einsatzgebiet zu errichtenden On-Site Operations Coordination Centre (OSOCC)
Die zuständige Fachabteilung im BM.I (II/4)
Ø beurteilt Möglichkeiten der Hilfeleistung für den betroffenen Staat an Hand der einlangenden Informationen
Ø stellt die Finanzierung der Hilfe, den Transportraum etc. sicher
Ø organisiert die operative Abwicklung der Hilfseinsätze und bereitet die Durchführung vor
Ø klärt nötigenfalls auch Fragen des Grenzübertritts, von Maut- und Zollangelegen-heiten etc.
Ø sorgt nötigenfalls auch für den tatsächlichen Transport in den Einsatzraum
Ø informiert interessierte Medien
Ø erstellt letztlich auch einen Bericht an die Bundesregierung
Ø wickelt Finanzierung der Hilfeleistung nach deren Durchführung ab
Ø hält über die BWZ/EKC den Kontakt mit den internationalen Organisationen bzw. den Kontaktstellen der EK,NATO, UN
und mit den
Ø im Einsatzgebiet tätigen eigenen Einsatzkräften.
Die Koordination der österreichischen Einsatzkräfte bis zu Ihrem Abgehen in den Einsatzraum erfolgt in der Regel durch die zuständige Fachabteilung für Zivilschutz und Krisen- und Katastrophenmanagement im BM.I (II/4).