4335/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0042-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 4494/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „“Finanzierung des Saftladen“ in Salzburg-Schallmoos – Budgetkürzung durch das BMJ“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Jahr

Anteil Bundesministerium für Justiz

Beträge BMJ (in Euro)

2000

50,3%

194.672,97

2001

53,7%

225.781,02

2002

59,1%

283.395,05

2003

60,0%

289.845,01

2004

64,4%

354.144,33

2005

53,2%

225.759,28

 

Bei der Bewertung des Jahres 2000 ist zu berücksichtigen, dass damals noch keine Umlage der zentralen Kostenstellen des Vereins NEUSTART durchgeführt wurde.

Zu 3 und 4:

Um eine qualitativ hochwertige Erfüllung der durch das Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesministeriengesetz dem Bundesministerium für Justiz im Bereich der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe zugewiesenen Aufgaben nachhaltig sicherzustellen, verfolgt das Bundesministerium für Justiz das Ziel, seinen Finanzierungsanteil an Einrichtungen, die nicht ausschließlich Aufgaben der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe erfüllen, auf jenes Ausmaß zu reduzieren, das dem Anteil der tatsächlich in diesen Einrichtungen betreuten KlientInnen der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe entspricht. 

Wie in der Einleitung der Anfrage zutreffend ausgeführt wird, werden im „Saftladen“ nicht bloß KlientInnen der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe sondern auch Obdachlose, Arbeitslose und sonstige benachteiligte Personen betreut. Eine Erhebung der Besucherpopulation des „Saftladens“ durch den Verein NEUSTART hat ergeben, dass der Anteil der KlientInnen der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe 20 – 30 % beträgt. Dem Verein NEUSTART wurde daher aufgetragen, den Finanzierungsanteil des Bundesministeriums für Justiz im Jahr 2007 zunächst auf 50 % und im Jahr 2008 auf 30 % zu reduzieren. 

Eine Reduktion der Leistungen der Bewährungs- und Haftentlassenenhilfe ist damit nicht verbunden.

Zu 5:

Da das Land Salzburg seinen Finanzierungsanteil für das Jahr 2006 lediglich um 10.000 Euro erhöht hat, war der Verein NEUSTART gezwungen, den im Saftladen angestellten Koch mit Ende 2005 zu kündigen. Um den KlientInnen des Saftladens auch weiterhin warmes Essen anbieten zu können, wurde - zunächst für 2006 - eine Ersatzlösung gefunden. Die Kosten des Mittagessens, das von der Salzburg AG zubereitet und vom Roten Kreuz geliefert wird, sind durch die Kostenbeiträge der KlientInnen abgedeckt. Derzeit finden Gespräche des Vereins NEUSTART mit den beiden Unternehmen statt, um diese Lösung auch für 2007 abzusichern.

Durch die Unterstützung der Salzburger Nachrichten konnte das Beschäftigungsausmaß in der Sozialarbeit gehalten werden.

Zu 6 und 7:

Verhandlungen unmittelbar zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Land Salzburg haben bislang nicht stattgefunden, wurden jedoch für September 2006 in Aussicht genommen.

Im Mai und Juni 2006 fanden Gespräche der Einrichtungsleiterin des Vereins NEUSTART mit Vertretern des Landes und der Stadt Salzburg statt, welche die Erörterung der Ausgangslage, die Kosten des Saftladens für die Jahre 2007 und 2008 und den sich daraus ergebenden Finanzierungsanteil für Land und Stadt Salzburg zum Gegenstand hatten. Von Seiten des Landes und der Stadt Salzburg wurde klargestellt, dass der Verein NEUSTART auch in Zukunft der Partner für den Betrieb des Saftladens ist.

Die vom Verein NEUSTART in den Gesprächen zugesagte Berechnung der Auswirkungen des geringeren Budgets auf die Öffnungszeiten wurden den Kontaktpersonen des Landes und der Stadt Salzburg am 12. Juni 2006 übermittelt.

Im Verlauf weiterer Gespräche zwischen NEUSTART und dem Land wurde vom Vertreter des Landes betont, dass er sich um die Erhaltung des Saftladens (inklusive des sozialarbeiterischen Betreuungsangebots) bemühen werde. Weitere Informationen wurden dem Verein NEUSTART für Oktober 2006 in Aussicht gestellt.

Mit Schreiben vom 4. Juli 2006 hat die Abteilung 3 des Amtes der Salzburger Landesregierung dem Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis gebracht, dass die in Aussicht genommene Reduktion des Finanzierungsanteils des Bundes im Hinblick auf bloß lineare Erhöhungen des Sozialhilfebudgets vom Land Salzburg nicht kompensiert werden kann. Aus diesem Grund ist die Finanzierung des „Saftladens“ für das Jahr 2007 als noch nicht gesichert anzusehen.  

. August 2006

(Maga. Karin Gastinger)