4363/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.08.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-40001/0039-IV/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4539/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen wie folgt:
Frage 1 und 11:
Das Projekt „Altwerden zuhause/Steiermark“ wurde vom gleichnamigen Verein beim BMSG eingereicht.
Das gesamte Projekt wurde mit max. € 429.000 budgetiert, wobei der größte Anteil davon für potentiell Pflegescheckberechtigte vorgesehen ist, nämlich € 350.000. Mit Stichtag 30.6.2006 wurden bislang 2 Teilbeträge in Höhe von insgesamt € 207.000 ausgezahlt.
Fragen 2 und 3:
Die Pflegeschecks stellen einen Wert von € 1.000 dar.
Hinsichtlich der Vergabe der Pflegeschecks darf ich auf die Homepage des Vereines Altwerden zuhause/Steiermark (www.awz-steiermark.at) verwiesen, auf der die Voraussetzungen in den dort veröffentlichten Richtlinien eingesehen werden können. Im Übrigen darf ich an dieser Stelle bemerken, dass die Richtlinien von einer Wahlfreiheit der Pflegescheckempfänger, bei welchem Anbieter sie ihren Pflegescheck einlösen, ausgehen.
Frage 4:
Für den Leiter des Seniorenhauses Kamille, Herrn Dir. Aribert Wendzel, ist in seiner Funktion als Bezirkskoordinator kein Entgelt vorgesehen.
Fragen 5 bis 8 und 10:
Das Projekt besteht aus 2 Modulen:
· Modul I (Pflegescheck)
· Modul II (Pflegeberatung, Workshops und psychologische Beratung)
Der Pflegescheck kann einerseits für jede gewerblich befugte Einrichtung, die Kurzzeitpflege anbietet, in Anspruch genommen werden, also auch außerhalb des Bezirkes Fürstenfeld. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von sozialen Diensten wird seitens der Pflegescheckempfänger auf die Anbieter von mobiler Pflege vor Ort (z.B. Hilfswerk Steiermark) zurückgegriffen. Weiters kann der Scheck zu 50% gegen Vorlage einer Rechnung auch für den Ankauf von Pflegehilfsmittel verwendet werden, die erfahrungsgemäß bei den ansässigen Firmen oder in Graz bezogen werden, eingelöst werden.
Wie hoch die Tagsätze in den jeweiligen Einrichtungen, die Kurzzeitunterbringung anbieten, sind, kann der Einfachheit halber nur für den Bezirk Fürstenfeld beantwortet werden. Neben dem Seniorenhaus Kamille in Söchau gibt es im Bezirk Fürstenfeld noch das Wohn- und Pflegeheim Augustinerhof, das vom Sozialhilfeverband Fürstenfeld geführt wird. Die Tagsätze der beiden Heime bestehen jeweils aus einer Grundkomponente und einem nach Pflegestufen gestaffelten Zuschlag und betragen mit Stichtag 1.7.2006 zwischen € 54,08 und € 116,08 (Seniorenhaus Kamille) bzw. € 50,67 und € 99,16 (Augustinerhof). Dementsprechend unterschiedlich ist die Dauer der Kurzzeitpflege, die mit Hilfe des Pflegeschecks konsumiert werden kann (z.B. bei Pflegestufe 3 zwischen 13 und 16 Tagen).
Aus dem bisherigen Stand der Inanspruchnahme des Pflegeschecks für eine Kurzzeitpflege ist ersichtlich, dass der überwiegende Großteil der Scheck entweder für den Aufenthalt im Augustinerhof oder in anderen Einrichtungen der benachbarten Regionen eingelöst wurde.
Frage 9:
Die Pflegeberatung sowie die Workshops werden vom Verein Altwerden zuhause/Steiermark in Kooperation mit der Bezirkskoordinationstelle organisiert und durch Pflegeexpertinnen des Bezirks durchgeführt. Die Pflegeexpertinnen kommen alle aus Einrichtungen der Bezirkspartner, wie dem Hilfswerk Steiermark – Mobile Dienste Fürstenfeld, dem Wohn- und Pflegeheim Augustinerhof und dem Seniorenhaus Kamille.
Die psychologische Beratung erfolgt durch eine Mitarbeiterin des Vereines, einer klinischen Psychologin.
Sowohl die Beratungs- als auch die Workshopangebote sind für Pflegescheckempfänger kostenlos.
Fragen 12 und 13:
Das Projekt „Kärntner Pflegescheckmodell“ ist bereits seit Ende 2004 abgeschlossen und wurde vom IHS Kärnten einer Evaluierung unterzogen. Der dazugehörige Evaluierungsbericht kann auf der der Homepage des Institutes (www.carinthia.ihs.ac.at) eingesehen werden.
Frage 14:
Seitens des BMSG wurden nach § 33c Bundespflegegeldgesetz aus Mitteln der finanzgesetzlichen Ansätze 1/15006 und 1/15436 in den Jahren 2004 und 2005 jeweils 8 Projekte gefördert. Für 2006 sind ebenfalls 8 Projekte zur Förderung geplant.
Mit freundlichen Grüßen