4400/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/37-PMVD/2006                                                                                          17. August 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 22. Juni 2006 unter der Nr. 4421/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "entwicklungspolitische Aktivitäten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2000 leistete das österreichische Bundesheer Humanitäre Hilfe und Katastrophen­hilfe nach der Hochwasserkatastrophe in Mozambique (ATHUM/MOC) durch Entsendung einer Einheit zur Trinkwasseraufbereitung. 2003 wurden österreichische Soldaten (Katas­trophenhilfe-Experten und Such- und Rettungsteams) im Zuge von Erdbebenkatastrophen nach Algerien und in den Iran entsendet (UNDAC, AFDRU). Im Jahr 2004 war ein Katastrophenhilfe-Experte des Bundesheeres nach heftigen Regenfällen in Bangladesch eingesetzt (UNDAC); nach dem Terroranschlag in Beslan, Russland, wurde humanitäre Hilfe durch Transport von Arzneimitteln, Verbandsmaterial und Reagenzien geleistet. 2005 war das Bundesheer nach dem Tsunami im Indischen Ozean in Sri Lanka mit einem Katastrophenhilfe-Experten und Einheiten zur Trinkwasseraufbereitung und zur Unter­stützung von Wiederaufbaumaßnahmen im Einsatz (UNDAC, AFDRU); weiters wurde nach dem Erdbeben in Pakistan eine Einheit des Bundesheeres zur Trinkwasseraufbereitung und weiteren humanitären Hilfeleistungen entsendet (AFDRU). Im heurigen Jahr war im Zuge des Erdbebens in Indonesien ein Katastrophenhilfe-Experte zur humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe eingesetzt (EUDAC).

Zu 2:

Entsendungen des österreichischen Bundesheeres nach § 1 Abs. 1 lit. a, b und c KSE-BVG können (im Sinne des EZA-G) als entwicklungspolitische Aktivitäten des Bundes gewertet werden. Die Beurteilung einer Abgrenzung dieser Maßnahmen zu anderen Entwicklungs­hilfeleistungen liegt jedoch nicht im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass ich von einer detaillierteren Beantwortung dieser Frage Abstand nehme.

Zu 3:

Die Erfüllung der – abschließend – bundesverfassungsgesetzlich normierten Aufgaben des österreichschen Bundesheeres ist einschließlich der hiefür erforderlichen Vorbereitungs­maßnahmen aus dem Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung zu finanzieren. Vorkehrungen für die solidarische Teilnahme von Soldaten des Bundesheeres an Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste erfolgen daher im Rahmen der Einsatzvorbereitung.