4401/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.08.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0036-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4431/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Haftbedingungen gehörloser Menschen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 5 bis 7:

Auf Grund des großen Anteils an InsassInnen der Justizanstalten, die über keine Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sind die MitarbeiterInnen der Justizanstalten mit der Überwindung von sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten in hohem Maß vertraut.

Sämtliche InsassInnen der Justizanstalten erhalten beim Zugang eine Ausfertigung der Hausordnung in der jeweiligen Muttersprache. Alle für die InsassInnen wichtigen Informationen werden schriftlich ausgefolgt. Im Bedarfsfall werden zur Übersetzung Dolmetscher der Gebärdensprache beigezogen. Darüber hinaus wird auch mit den Landesverbänden der Gehörlosen Kontakt aufgenommen.

Derzeit verfügen drei Justizwachbeamte, drei SozialarbeiterInnen, vier Pflegebedienstete und drei Ergotherapeuten, die sich auf die Justizanstalten Göllersdorf und Wien-Josefstadt verteilen, über Grundkenntnisse der Gebärdensprache.

Im Hinblick auf die historisch und aktuell geringe Anzahl gehörloser Menschen, die in Justizanstalten angehalten werden, sind unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit weitere organisatorische Maßnahmen, insbesondere die Aufnahme der Gebärdensprache in die Ausbildung der JustizwachebeamtInnen, nicht indiziert.

Zu 3:

Am Stichtag 1. Juni 2006 wurden keine gehörlosen Personen in Untersuchungshaft angehalten.

Zu 4:

Am Stichtag 1. Juni 2006 wurden insgesamt vier gehörlose Personen, und zwar jeweils eine in den Justizanstalten Göllersdorf, Innsbruck, Leoben und Sonnberg, in Strafhaft angehalten. Keine dieser Personen kommuniziert nur über Gebärdensprache.

. August 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)