4428/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0067-I/3/2006

Wien, am      24. August 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4428/J der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Derzeit ist noch nicht bekannt, ob und wann die Europäische Kommission einen neuen Anlauf zur Aufhebung der österreichischen nationalen Maßnahmen unternehmen wird.

Seitens meines Ressorts ist jedenfalls die Beauftragung eines weiteren unabhängigen Gutachtens in Aussicht genommen, das die entsprechenden Begründungen für die österreichischen Maßnahmen auf Grund der neuesten wissenschaftlichen Informationen aktualisieren soll.

 

Frage 3:

Der WTO-Bericht soll voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2006 allen Mitgliedstaaten der WTO zugestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 60-tägige Frist für die Vorlage einer Berufung durch die Europäische Kommission.

Die endgültige österreichische Position zu dieser Frage wird auf Basis der dann dazu vorliegenden Argumentationslinie gemeinsam mit dem für den Ausschuss gemäss Artikel 133 zuständigen BMWA sowie dem mitbefassten BMLFUW festzulegen sein.

 

Fragen 4 und 7:

Österreich hat gemeinsam mit Luxemburg und einigen anderen Mitgliedstaaten die Frage des die Kommission begünstigenden Komitologieverfahrens bei GVO-Zulassungen thematisiert und die Europäische Kommission auch auf die politische Brisanz der drei bisher gegen eine einfache Mehrheit getroffenen Entscheidungen aufmerksam gemacht. Eine Änderung des diesbezüglichen Komitologiebeschlusses bzw. auch eine Einbeziehung des Europäischen Parlaments in administrative Entscheidungen der Europäischen Kommission in EU-Zulassungsverfahren ist aber wegen der diesbezüglich mangelnden Konsensfähigkeit sowohl seitens der Kommission als auch seitens einer Reihe von Mitgliedstaaten derzeit nicht durchsetzbar.

 

Frage 5:

Österreich hat in seiner Präsidentschaft auf zwei Umweltministerräten im März und im Juni 2006 die Problematik der bisherigen Vorgangsweise der EFSA bei der Sicherheitsbewertung von GVO ausführlich thematisiert.

Die Europäische Kommission hat im April 2006 auf Grund der Diskussionen am Umweltrat im März 2006 eine Reihe von diesbezüglichen Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der Verfahrensweise bei der Sicherheitsbewertung von GVO in EU-Zulassungsverfahren abzielen. Insbesondere wurde die EFSA aufgefordert, konkret auf alle von Mitgliedstaaten vorgebrachten wissenschaftlichen Bedenken einzugehen, deren Stellungnahmen zu veröffentlichen, die Protokolle zur Prüfung von längerfristig möglichen toxischen oder allergenen Auswirkungen sowie für Fütterungsstudien zu verbessern und eine geeignetere Risikoabschätzung von Langzeitfolgen für die Umwelt, insbesondere die Biodiversität, zu entwickeln.

Die EFSA hat mit dem diesbezüglichen Dialog mit den Mitgliedstaaten bereits im Mai 2006 begonnen und Verbesserungen zugesagt. So wurden von der EFSA schon konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz ihrer Meinungsbildung gesetzt.

Dieser Dialog, in den auch Österreich eingebunden ist, wird im Herbst 2006 und im Jahr 2007 zu spezifischen Fragen, wie insbesondere der Verbesserung der Methodik für die Langzeitfolgenabschätzung oder der Verbesserung des Designs und der Durchführung von Feldversuchen fortgesetzt werden.

 

Frage 6:

Die EFSA hat gerade in diesen Tagen einen Reformprozess mit einer Neubesetzung des Leiterpostens und einer neuen Zusammensetzung des GMO-Panels durchlaufen. Ebenso hat eine Evaluierung der bisherigen Tätigkeit der EFSA stattgefunden. Dabei wurde nochmals der Grundsatz bekräftigt, dass alle Wissenschaftler der EFSA bzw. ihrer Panels in Ausübung ihrer Gutachtertätigkeit unabhängig und nur der wissenschaftlichen Sorgfalt verpflichtet sind. Weiters ist die EFSA nun auch bemüht, wissenschaftliche Institutionen der Mitgliedstaaten verstärkt in die Risikobewertung einzubeziehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin