4430/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.08.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0059-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. AUG. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 29. Juni 2006, Nr. 4459/J, betreffend

Vollziehung Qualitätsklassengesetz 2004 und 2005

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Juni 2006, Nr. 4459/J, betreffend Vollziehung Qualitätsklassengesetz 2004 und 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 

Zu allgemeinen Ausführungen darf grundsätzlich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfragen Nr. 542/J (519/AB) und 1977/J (1972/AB) hingewiesen werden.

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

In den Jahren 2004 und 2005 wurden durch die zuständigen Kontrollstellen nach dem Qualitätsklassengesetz folgende Zahl an Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) kontrolliert:

 

2004

2005

Burgenland

413

443

Kärnten

541

538

Niederösterreich

170

404

Oberösterreich

1569

1529

Salzburg

16

187

Steiermark

1247

1254

Tirol

1048

1607

Vorarlberg

218

192

Wien

172

2049

Gesamt

5.394

8.437

 

Zuständige Aufsichtsorgane sind Bedienstete der Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Landeskontrollorgane. In einzelnen Bundesländern sind vertraglich auch besondere Bundesorgane der AGES eingebunden.

 

Zu Frage 2:

 

Probenziehung bei Speisekartoffeln zur Überprüfung der Sortenechtheit und -reinheit (eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen ist nicht möglich):

 

2004

2005

Burgenland

30

36

Kärnten

59

70

Niederösterreich

165

164

Oberösterreich

143

167

Salzburg

58

56

Steiermark

99

105

Tirol

62

81

Vorarlberg

9

6

Wien

129

128

Gesamt

754

813

 

Probenziehung bei Geflügelfleisch in Geflügelschlacht- und Zerlegebetrieben (Wassergehaltsbestimmung) zentral durch ein besonderes Bundesorgan der AGES:

 

 

2004

2005

Kärnten

2

4

Oberösterreich:

 

1

Steiermark:

 

5

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

2004: 776, davon 22 private Proben.

2005: 822, davon 9 private Proben.

 

Zu Frage 6:

 

2004: 537,46 €.

2005: 219,87 €.

 

Zu den Fragen 7, 10, 11, 12 und 13:

 

Grundsätzlich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1977/J verwiesen werden. Aus dem Jahr 2004 sind drei und aus dem Jahr 2005 sechs Entscheidungen der UVS bekannt.

 

Zu Frage 8:

 

 

2004

2005

Burgenland

 

 

Kärnten

8

2

Niederösterreich

 

 

Oberösterreich

3

 

Salzburg

 

 

Steiermark

 

 

Tirol

 

 

Vorarlberg

 

 

Wien

14

43

Gesamt

25

45

 

Zu den Fragen 9 und 14:

 

Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden ist nicht möglich, ebenso wenig kann Auskunft über den Ausgang dieser Verfahren gegeben werden.

 

 

Anzeigen 2004

Anzeigen 2005

Burgenland

1

1

Kärnten

10

20

Niederösterreich

19

17

Oberösterreich

35

14

Salzburg

1

 0

Steiermark

50

46

Tirol

10

10

Vorarlberg

3

5

Wien

-

17

Gesamt

129

130

 

Ergänzend darf auch auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen 1977/J-XXII. GP, Nr. 542/J-XXII. GP und Nr. 2772/J-XXI. GP verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 15 bis 19:

 

Die erstellten Jahresberichte stehen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Verfügung. Kurzfassungen werden im Rahmen des Tätigkeitsberichtes des BMLFUW veröffentlicht und sind somit auch dem Parlament verfügbar.

 

Zu Frage 20:

 

Im Bereich Landwirtschaft waren im Jahr

2004: 346,475 VZK (Vollzeitarbeitskräfte) und

2005: 348,733 VZK

beschäftigt.

 

Zu Frage 21:

 

Gemäß Geschäftsplan und Arbeitsprogramm 2006 werden 307,9 VZK eingesetzt.

 

Zu Frage 22:

 

Die Personalkosten des Bereiches Landwirtschaft sind aus dem Arbeitsprogramm nicht unmittelbar ableitbar. Die organisatorisch dem Bereich Landwirtschaft zugeordneten Personalkosten in den Jahren 2004, 2005 und (gemäß Plan) 2006 betrugen/betragen:

 


2004: 11.992.000 EURO

2005: 13.186.000 EURO

2006: 13.471.000 EURO (vorläufig)

 

(Durch Neuorganisation der Aufbauorganisation und Zuteilung von Personalressourcen ergibt sich zwischen 2004 und 2005 eine Erhöhung des Personalstandes im Bereich. Tatsächlich erfolgte eine Personalreduktion für die Aufgabenerfüllung des Bereiches Landwirtschaft.)

 

Zu Frage 23:

 

Gemäß Arbeitsprogramm 2005 waren für den Vollzug des Qualitätsklassengesetzes 9,025 VZK eingesetzt.

 

Zu Frage 24:

 

Gemäß Geschäftsplan und Arbeitsprogramm 2006 sind für den Vollzug des Qualitätsklassengesetzes 9,0 VZK eingesetzt.

 

Zu Frage 25:

 

Die Gesamtkosten pro bearbeiteter Probe nach dem Qualitätsklassengesetz bewegen sich bei Speisekartoffeln in der Höhe von rund 200 EURO (Probenahme, Bearbeitung, Analytik, Bewertung).

 

Zu Frage 26:

 

Für den Bereich der Vermarktungsnormen ist kein zentrales Register/keine zentrale Datenbank der EG bekannt, in dem/der die für die Qualitätskontrolle zuständigen amtlichen Stellen der jeweiligen Mitgliedstaaten verzeichnet und den anderen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden.

 

Zu Frage 27:

 

Als Kontrollorgane werden überwiegend Bedienstete der Lebensmittelkontrolle, des Marktamtes, der Veterinärverwaltung oder sonstige Organe der Landes- bzw. Bezirksverwaltungsbehörden eingesetzt, die neben anderen Aufgaben auch für den Vollzug des Qualitätsklassengesetzes zuständig sind.

 

Anzahl Kontrollorgane, Stand Ende 2005

Burgenland

19

Kärnten

28

Niederösterreich

78

Oberösterreich

58

Salzburg

18

Steiermark

54

Tirol

4

Vorarlberg

9

Wien

143

Gesamt

411

 

Zu den Fragen 28 bis 30:

 

Der Umfang der Probenahmen wird im Vergleich zu den Vorjahren unverändert bleiben. Die Anzahl der Proben anderer Mitgliedstaaten ist nicht bekannt.

 

Das BMLFUW als koordinierende Behörde gibt lediglich einen Probenplan zur Überprüfung der Sortenechtheit und Sortenreinheit für Speisekartoffeln vor. Für 2006 sollen je Bundesland folgende Anzahl an Proben gezogen werden:

 

 

Anzahl Proben

Burgenland

45

Kärnten

63

Niederösterreich

162

Oberösterreich

108

Salzburg

72

Steiermark

126

Tirol

81

Vorarlberg

45

Wien

126

Gesamt

828

 

Zu den Fragen 31 und 32:

 

Es darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 1977/J-XXII. GP, Nr. 542/J-XXI. GP und Nr. 2772/J-XXI. GP verwiesen werden.

 

Zu Frage 33:

 

In den Jahren 2004 bzw. 2005 wurden nachfolgend angeführte Importkontrollen durchgeführt. Probenziehungen sind keine vorgesehen. Bei Beanstandungen (Ware nicht konform mit den Vermarktungsnormen) können diese erst nach erfolgter Aufbereitung zum freien Verkehr abgefertigt werden.

 

Zollamt

Importkontrollen

2004

Beanstan­dungen

2004

Importkontrollen

2005

Beanstan­dungen

2005

Berg

40

 

0

 

Deutschkreutz

69

 

0

 

Drasenhofen

8

 

0

 

Feldkirch

120

 

9

 

Graz

30

 

121

 

Höchst

0

 

0

 

Innsbruck

0

 

0

 

Jennersdorf

60

 

0

 

Karawankentunnel

17

 

0

 

Kleinhaugsdorf

0

 

0

 

Klingenbach/

Eisenstadt

1569

2

17

 

Linz

77

 

42

 

Nickelsdorf

7530

18

4257

18

Salzburg

6

 

0

 

Spielfeld

169

3

181

1

Tisis

0

 

0

 

Villach

0

 

2

 

Wels

19

 

1

 

Wien

2842

 

2173

4

Wien-Flughafen

524

13

630

 

Wolfurt

24

 

0

 

Wullowitz

0

 

0

 

Summe

13104

36

7433

23

 

Zu den Fragen 34 und 35:

 

Zur Koordinierung werden jährlich Besprechungen mit den Ländern unter Einbeziehung der AGES/BAES durchgeführt. Erlässe zur Durchführung der Kontrollen und der laut Vermarktungsnormen zu erstattenden Meldungen werden je nach Bedarf erlassen bzw. aktualisiert.

 

Zu den Fragen 36 und 37:

 

Konkrete Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

 

 

 

 

Zu Frage 38:

 

Es darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.  542/J verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 39 und 40:

 

Mit der VO (EG) Nr. 1028/2006 des Rates vom 19. Juni 2006 wurden neue Vermarktungsnormen für Eier erlassen, die ab 1. Juli 2007 anzuwenden sind. Es wurden Vereinfachungen insbesondere im Hinblick auf technische Vorschriften erzielt, die nun in einer neu zu schaffenden Durchführungs-VO der Kommission auszuführen sind.

 

Zu Frage 41:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 42 und 43:

 

Da das Qualitätsklassengesetz aus dem Jahr 1967 stammt und bereits vielfach geändert wurde, ist für die nächste Legislaturperiode eine umfassende Novellierung in Planung. Das Gesetz soll aktualisiert und insbesondere an neue Diktionen des Gemeinschaftsrechts angepasst werden.

 

Zu Frage 44:

 

Österreich hat zuletzt bei EU-Kontrollprojekten hinsichtlich der Klassifizierung von Rindern und Schweinen mitgewirkt. Dadurch wird zu einer EU-einheitlichen Vorgangsweise bei der Klassifizierung beigetragen.

 

Zu den Fragen 45, 48 bis 50:

 

Im Zuge der Umstrukturierung erfolgte eine Verlagerung der Untersuchungen in das Zentrum für Analytik und Mikrobiologie (Standort Linz). Ansprechpartner können der Homepage der AGES (http://www.ages.at) entnommen werden.

 

 

 

Zu den Fragen 46 und 47:

 

Nein.

 

Zu Frage 51:

 

1) Obst und Gemüse:

- Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse.

- Verordnung (EG) Nr. 1148/2001 der Kommission vom 12. Juni 2001 über die Kontrollen zur Einhaltung der Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse.

 

Vermarktungsnormen sind für folgende Obst- und Gemüseerzeugnisse festgelegt:

 

Vermarktungsnormen für:

Verordnung (EG) Nr.

Äpfel

85/2004

Birnen

86/2004

Avocados

831/97

Erdbeeren

843/2002

Kirschen

214/2004

Kiwi

1673/2004

Marillen

851/2000

Melonen

1615/2001

Pfirsiche und Nektarinen

1861/2004

Pflaumen (Zwetschken)

1168/99

Tafeltrauben

2789/1999

Wassermelonen

1862/2004

Zitrusfrüchte

1799/2001

Artischocken

1466/2003

Auberginen

1292/81

Bleichsellerie

1591/87

Chicorée

2213/83

Erbsen

2561/1999

Fisolen/Bohnen

912/2001

Gemüsepaprika

1455/99

Gurken

1677/88

Karfiol/Blumenkohl

963/98

Karotten/Möhren

730/99

Knoblauch

2288/97

Kohlsprossen

1591/87

Kraut u. Kohl / Kopfkohl

1591/87

Paradeiser/Tomaten

790/2000

Porree

2396/2001

Salate, krause Endivie u. Eskariol

1543/2001

Spargel

2377/1999

Spinat

1591/87

Zucchini

1757/2003

Zwiebeln

1508/2001

Haselnüsse in der Schale

1284/2002

Walnüsse in der Schale

175/2001

Kulturchampignons

1863/2004

VO über Mischungen von frischem Obst und Gemüse unterschiedlicher Arten

48/2003

 

2) Bananen:

- Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen.

- Verordnung (EG) Nr. 2898/95 der Kommission vom 15. Dezember 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu den Qualitätskontrollen für Bananen.

 

3) Eier, Geflügelfleisch und Bruteier und Küken:

- Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier.

- Verordnung (EG) Nr. 2295/2003 der Kommission vom 23. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier.

- Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen.

- Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Januar 2002 über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates.

- Verordnung (EWG) Nr. 1906/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.

- Verordnung (EWG) Nr. 1538/91 der Kommission vom 5. Juni 1991 mit ausführlichen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 1906/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.

- Verordnung (EWG) Nr. 2782/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel.

- Verordnung (EWG) Nr. 1868/77 der Kommission vom 29. Juli 1977 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2782/75 über die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel.

 

4) Fleisch von Rindern und Schweinen:

- Verordnung (EWG) Nr. 1208/81 des Rates vom 28. April 1981 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder.

- Verordnung (EG) Nr. 103/2006 der Kommission vom 20. Jänner 2006 über ergänzende Bestimmungen zur Anwendung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder.

- Verordnung (EWG) Nr. 563/82 der Kommission vom 10. März 1982 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1208/81 für die Feststellung der Marktpreise für ausgewachsene Rinder auf Grundlage des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper.

- Verordnung (EWG) Nr. 1186/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für ausgewachsene Rinder.

- Verordnung (EWG) Nr. 344/91 der Kommission vom 13. Februar 1991 mit Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EWG) Nr. 1186/90 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder.

- Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 des Rates vom 13. November 1984 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweineschlachtkörper.

- Verordnung (EWG) Nr. 2967/85 der Kommission vom 24. Oktober 1985 mit Durchführungsbestimmungen zum gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schweineschlachtkörper.

 

5) lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels:

- Verordnung (EWG) Nr. 234/68 des Rates vom 27. Februar 1968 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels.

- Verordnung (EWG) Nr. 315/68 des Rates vom 12. März 1968 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen.

- Verordnung (EWG) Nr. 316/68 des Rates vom 12. März 1968 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für frische Schnittblumen und frisches Blattwerk.

 

Zu den Fragen 52 bis 54:

 

Es darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1977/J XXII. GP verwiesen werden.

 

Der Bundesminister: