4450/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0060-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 29. Juni 2006, Nr. 4449/J, betreffend

Vollziehung Saatgutgesetz 2004 und 2005

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Juni 2006, Nr. 4449/J, betreffend Vollziehung Saatgutgesetz 2004 und 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 

 

Bezüglich der Fragen für das Jahr 2003 darf grundsätzlich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1978/J (1973/AB) verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Im Jahr 2004 wurden 256 und 2005 266 Betriebe nach dem Kontrollplan kontrolliert. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann nicht erfolgen, da ein Großteil der Unternehmen länderübergreifend tätig ist.

 

In diesen Betrieben wurden im Jahr 2004 898 und im Jahr 2005 877 Kontrollproben im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle genommen. Für die Kategorisierung nach Branchen liegen keine definitiven Kriterien vor. Die Unternehmen sind sowohl in der Saatguterzeugung, im

Handel als auch im Import tätig. Hinsichtlich der Ergebnisse der Analysen darf auf die Beantwortung zu Frage 9 verwiesen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Detaillierte Berichte zum Monitoring und der Überwachung gemäß Saatgut-Gentechnikverordnung sind auf der Homepage der AGES (www.ages.at) unter: Kompetenz/Landwirtschaft/Saat-Pflanzgut/GVO/GVO-Monitoringberichte abrufbar.

 

Untersuchungsergebnisse der Jahre 2004, 2005 und (vorläufig) 2006:

 

Saison

Saatgutunternehmen

Kontrollen

Proben

2004

Saatgutaufbereitungsstellen und -inverkehr­bringer

54

137

 

Alle Kontrollen ergaben, dass die Anforderungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung erfüllt wurden.

 

Saison

Saatgutunternehmen

Kontrollen

Proben

2005

Saatgutaufbereitungsstellen und -inverkehr­bringer

106

111

 

Alle Kontrollen ergaben, dass die Anforderungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung erfüllt wurden.

 

Saison

Saatgutunternehmen

Überprüfungen

der Betriebe

Proben

2006

Saatgutaufbereitungsstellen und -inverkehr­bringer

51

133

 

Bis auf einen Fall ergaben alle Kontrollen, dass die Anforderungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung erfüllt wurden. Bei einer Maispartie, Erzeugerland Südafrika, wurde eine gering­fügige GVO-Verunreinigung mit BT11 festgestellt. Die entsprechenden Maßnahmen gemäß Saatgutgesetz 1997 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle eingeleitet.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die Kontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beschränkt sich einerseits auf die in der Saatgutverordnung (BGBl. II Nr. 299/1997) angeführten Kulturarten und andererseits auf Saatgut, welches in Verkehr gebracht wird. Eine Kontrolle der Anwendung in landwirtschaftlichen Betrieben wird nicht vorgenommen, da nach dem Saatgutgesetz 1997 keine Zuständigkeit des Bundes gegeben ist. Der Anbau und somit auch die Anwendung von Saatgut liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass es im verfügbaren statistischen Material und in den Tabellen zu Überschneidungen zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr kommen kann. 2004 wurden insgesamt 23.696 (davon hoheitlich 18.224) und 2005 25.204 Proben (davon hoheitlich 19.745) untersucht (BAES). Die restlichen Proben erfolgten privat (AGES).

 

2004:

 

Saatgutanerkennungen inkl. Pflanzkartoffeln

10.454

Zulassung von Saatgut (Handelssaatgut, Behelfssaatgut, Versuchssaatgut):

46

Saatgutverkehrskontrollen (mit Kontrolle der Erhaltungszüchtung, sowie EU-Vergleichsprüfungen)

898

Monitoringprojekte GVO

587

OECD-ISTA Verfahren inkl. Vermehrungsgenehmigungen, Standardmusteraus­tausch

1.203

Überprüfung Saatgutmischungen im Registrierungsverfahren

2.037

Untersuchungen von Saatgutmischungen/Einzelkomponenten

550

Kontrollanbauparzellen

2.449

SUMME hoheitlicher Proben/Untersuchungen/Verfahren

18.224

 

 

Privateinsendungen inkl. Pflanzkartoffeln

1.692

Methodenevaluierungen und Versuche inkl. von Untersuchungen im Rahmen von Überwachungen: EG-Vergleichsversuche, Ringanalysen, Standardmusterunter­suchungen, Untersuchungen im Zuge von Schulungen

3.780

SUMME privater Proben/Untersuchungen/Verfahren

5.472

 

 

SUMME GESAMT

23.696

 


2005:

 

Saatgutanerkennungen inkl. Pflanzkartoffeln

11.988

Zulassung von Saatgut (Handelssaatgut, Behelfssaatgut, Versuchssaatgut):

95

Saatgutverkehrskontrollen (mit Kontrolle der Erhaltungszüchtung, sowie EU-Vergleichsprüfungen)

1.106

Monitoringprojekte GVO

668

OECD-ISTA Verfahren inkl. Vermehrungsgenehmigungen, Standardmusteraus­tausch

852

Überprüfung Saatgutmischungen im Registrierungsverfahren

1.755

Untersuchungen von Saatgutmischungen/Einzelkomponenten

943

Kontrollanbauparzellen

2.338

SUMME hoheitlicher Proben/Untersuchungen/Verfahren

19.745

 

 

Privateinsendungen inkl. Pflanzkartoffeln

2.264

Methodenevaluierungen und Versuche inkl. von Untersuchungen im Rahmen von Überwachungen: EG-Vergleichsversuche, Ringanalysen, Standardmusterunter­suchungen, Untersuchungen im Zuge von Schulungen

3.195

SUMME privater Proben/Untersuchungen/Verfahren

5.459

 

 

SUMME GESAMT

25.204

 

Zu Frage 8:

 

2004 wurden Einnahmen von 74.406 € netto und 2005 von 75.253 € netto erzielt.

 

Zu Frage 9:

 

Saatgutverkehrskontrolle 2004:

Insgesamt wurden in rund 18 % der kontrollierten Fälle die Bestimmungen des Saatgutgesetzes 1997 nicht eingehalten bzw. bestand begründeter Verdacht einer Zuwiderhandlung. In rund 13 % der Fälle erfolgten Beanstandungen und Anzeigen.

 

Saatgutverkehrskontrolle 2005:

Insgesamt wurden in rund 17 % der kontrollierten Fälle die Bestimmungen des Saatgutgesetzes 1997 nicht eingehalten bzw. bestand begründeter Verdacht einer Zuwiderhandlung. In rund 12 % der Fälle erfolgten Beanstandungen und Anzeigen.

 

Für das Jahr 2006 liegen noch keine aussagekräftigen Ergebnisse vor.

 

Da die betroffenen Unternehmen länderübergreifend tätig sind, kann eine Aufschlüsselung nach Ländern nicht erfolgen.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Derzeit liegen folgende Ermittlungsstände des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), der Bezirksverwaltungsbehörden (BH) und des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) vor:

 

Jahr

Zahl Akte Anzeigen d. BAES*)

Erkenntnis BH

Einstellung BH

fehlend BH

Erkenntnis UVS

Einstellung UVS

fehlend UVS

2004

11

1

3

6

0

0

1

2005

1

1

0

0

0

0

0

 

*)         Im Zuge der Bearbeitung wurden in mehreren Fällen zwei oder mehrere Kontrollfälle bzw. Proben zusammengezogen zu einem Akt

 

Die betroffenen Unternehmen sind länderübergreifend tätig, weshalb eine Aufschlüsselung nicht möglich ist.

 

Zu Frage 14:

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist keine rechtskräftige Entscheidung durch den VwGH bekannt.

 

Zu Frage 15:

 

Von den Bezirksverwaltungsbehörden wurden folgende Beträge an Verwaltungsstrafen mit­geteilt:

 

2004:   1.042,8 €

2005:      400,0 €

 

Bei den abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren wurden folgende Kostenersätze für das Bundesamt für Ernährungssicherheit durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden bescheidmäßig vorgeschrieben:

 

2004:   904,1 €

2005:   590,0 €

 

 

 

Zu Frage 16:

 

Bisher erfolgten seitens des BAES keine Anzeigen gemäß Strafgesetzbuch.

 

Zu Frage 17:

 

Die Ergebnisse werden im Jahresbericht der AGES, Teilbericht „Institut für Saatgut“ veröffentlicht.

 

Zu Frage 18:

 

Im Bereich Landwirtschaft (AGES/BAES) waren 2004 102,0 Vollzeitarbeitskräfte (VZK) und 2005 96,7 VZK zur Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 eingesetzt.

 

Zu Frage 19:

 

In der AGES sind 97,0 VZK und rund 22 VZK (externe fachlich befähigte bzw. autorisierte Personen) zur Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 eingesetzt.

 

Zu Frage 20:

 

Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist aufgrund der länderübergreifenden Tätigkeit nicht möglich. Die Zahl der entsprechenden Personen ist der Beantwortung zu Frage 19 zu entnehmen.

 

Zu Frage 21:

 

Die Probenkosten sind ableitbar aus dem Saatgutgebührentarif. Hier eine Auswahl des Saatgutgebührentarifes für die am häufigsten auftretenden Untersuchungen:

Untersuchung

2004 *1)

2005 *2)

Vollanalyse Getreide

26,77

28,16

Vollanalyse Großsamige Leguminosen

34,79

36,60

Vollanalyse Mais

19,50

20,51

 

*1)       Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über einen Gebührentarif nach dem Saatgutgesetz 1997 – SaatG 1997 (Saatgutgebührentarif), BGBl. II Nr. 203/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 39/2002 und BGBl. II Nr. 221/2003

*2)       Gebührentarif des Bundesamtes für Ernährungssicherheit für Tätigkeiten nach dem Saatgutgesetz 1997 (Saatgutgebührentarif 2005-SGT 2005), siehe Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit

 

Bei privatrechtlichen Untersuchungen gilt der Tarif der AGES (abrufbar unter www.ages.at).

 

Zu Frage 22:

 

Entsprechend den Entwicklungen im Bereich Pflanzenzüchtung (z.B.: Gentechnik) und Saat­guthandel sind Anpassungen in der stichprobenartigen Saatgutverkehrskontrolle immer wieder notwendig, insbesondere im Interesse der Wahrung der Sicherheit und der Qualität der Ernährung, des Gesundheitsschutzes, des Schutzes der Verbraucherinteressen und des Vorsorgeprinzips unter Handhabung einer adäquaten und signifikanten Risikobewertung und eines Risikomanagements.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen eines aufwendigen Projektes bzw. einer aufwendigen Studie mit Berücksichtigung der Rechts­systeme der einzelnen Staaten bedarf. Eine derartige Studie liegt weder in Österreich noch auf EU-Ebene vor.

 

Anzumerken ist, dass die Kontrollmaßnahmen - soweit es sich nicht um solche wie die EG-Vergleichsprüfungen (siehe Antwort zu Frage 35) handelt - dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten und nicht auf EU-Ebene vorgegeben werden.

 

Zu Frage 25:

 

Es wurde ein risikobasierter Kontrollplan entwickelt. Für das Kalenderjahr 2006 beinhaltet dieser Kontrollrahmenplan 800 Kontrollproben bei 250 Betriebskontrollen.

 

Zu Frage 26:

 

Die Strafrahmen gemäß Saatgutgesetz 1997 berücksichtigen das Ausmaß der Zuwiderhandlung bzw. Vergehen. Nach dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 wurden die Straftatbestände um

§ 71 Abs. 1 Z 1 lit. l) („… wer entgegen § 5 Abs. 6 genetisch verändertes Saatgut in Verkehr bringt …“) und

§ 71 Abs. 1 Z 2 lit. f) („… wer entgegen § 14 Saatgut, das nicht den in den Methoden festgesetzten Anforderungen an die Beschaffenheit entspricht, in Verkehr bringt …“) ergänzt.

 

Eine Novellierung erscheint derzeit nicht erforderlich.

 

Zu den Fragen 27 und 28:

 

Importe von Saatgut aus Drittstaaten unterliegen dem Gleichstellungsregime der EU. Dies bedeutet eine Einschränkung der Zulässigkeit von Importen auf bestimmte Drittstaaten sowie Kulturarten/ -gruppen. Importe aus Drittstaaten sind nur mit Einfuhranzeigen unter Vorlage internationaler Saatgutzertifikate (Eintragung der Sorte in einen der Sortenkataloge der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere dem EU-Sortenkatalog, ISTA-Orange-Zertifikat und OECD-Sortenzertifikat) möglich. Die Einfuhranzeigen werden vom Bundesamt für Ernährungssicherheit ausgestellt, wenn die internationalen und nationalen Saatgutvorschriften (einschließlich Saatgut-Gentechnik-Verordnung) erfüllt sind. 2004 wurden 699 Fälle und 2005 249 Fälle im Rahmen der Einfuhr bearbeitet. Die Reduktion ergibt sich durch die Aufnahme zehn weiterer Staaten in die EU.

 

Gesonderte Probenziehungen und Kontrollen werden in diesem Zusammenhang nicht verlangt (nur Nämlichkeitskontrolle im Zuge der Identitätsprüfung mit der Einfuhranzeige durch den Zoll). Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle werden Saatgutpartien aus Drittstaaten stichprobenartig nach den gleichen Voraussetzungen wie aus der EU nach Österreich verbrachte Saatgutpartien oder in Österreich erzeugtes Saatgut kontrolliert und miterfasst. Daher sind auch keine gesonderten statistischen Angaben dazu möglich.

 

Im Zusammenhang mit der Vollziehung der Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurde ein Probenplan mit einer maßgeblich höheren Checkrate bei Importen aus Ländern mit GVO-Anwendung umgesetzt. Verstöße gegen die Saatgut-Gentechnik-Verordnung wurden 2004 und 2005 im Rahmen von Importverfahren nicht festgestellt.

 

Zu den Fragen 29 und 30:

 

Der durch das BAES umgesetzte Kontroll- und Probenplan (einschließlich der Kriterien zum Prüfplan) gemäß Saatgutgesetz 1997 und der Überwachungs- und Monitoringplan gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung sind approbierter Bestandteil des Arbeitsplanes der AGES und des BAES. Nur dem BAES steht in ihrer Behördenfunktion zu, Verkehrskontrollen durchzuführen. Im Anerkennungsverfahren für Saatgut in den Ländern kommen fachlich befähigte Personen (gemäß § 39 Saatgutgesetz 1997) aus diesen Gebieten zum Einsatz. Das BAES veranstaltetet regelmäßig Schulungen für diese fachlich befähigten Personen. Ihre Ernennung erfolgt durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nach erfolgreicher Ablegung einer Prüfung.

 

Die Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997, insbesondere die angesprochene Überwachungstätigkeit hat problemlos funktioniert, sodass seitens des BMLFUW kein Bedarf an Erlässen gesehen wurde.

 

Zu Frage 31:

 

Die RL 2006/47/EG (zur Festlegung besonderer Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorhandensein von Avena fatua in Getreidesaatgut) und die RL 2006/55/EG (zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 66/402/EWG im Hinblick auf das Höchstgewicht von Saatgutpartien) müssen noch umgesetzt werden. Die Umsetzung wird durch die Saatgutverordnung 2006 erfolgen (Begutachtungsverfahren des Entwurfes: Sommer 2006).

 

Zu Frage 32:

 

Eine Regelung über pflanzengenetische Ressourcen befindet sich im Diskussionsstadium. Von österreichischer Seite werden Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen grundsätzlich positiv beurteilt.

 

Zu Frage 33:

 

Die EG-rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich sind an die Mitgliedstaaten gerichtet. Die normierten Straftatbestände sind klar und die Strafdrohungen ausreichend.

 

Zu Frage 34:

 

Derzeit ist keine Novellierung des Saatgutgesetzes 1997 vorgesehen.

 

 

 

 

Zu Frage 35:

 

Im Rahmen der Harmonisierung der EU-Saatgutverkehrsrichtlinien erfolgen regelmäßig in den Mitgliedstaaten der EU so genannte Vergleichsprüfungen. An folgenden Prüfungen nahm das Institut für Saatgut, AGES, in den Jahren 2004/2005 teil:

 

Kulturart / Thema

Jahr

Veranstalterland

Winterraps

2004

Großbritannien

Winterweizen

2004

Belgien

Luzerne

2004

Italien

Mais

2004

Italien

Zuckerrübe

2004

Spanien, Italien

Lein

2004

Großbritannien

Sommerweizen

2004

Niederlande

Vicia-Arten

2004

Österreich

Mohn

2004

Österreich

Rotes Straussgras, Wiesenrispe, Timothe

2005

Großbritannien

Zuckerrübe

2005

Niederlande

Gräser

2005

Großbritannien, Belgien, Niederlande

Vicia-Arten

2005

Großbritannien

Durumweizen

2005

Österreich

Mais

2005

Ungarn

Kartoffel

2005

Italien

Lein

2005

Slowakei, Niederlande

Gemüse

2005

Frankreich

Paprika

2005

Ungarn

 

Ziel dieser EG-Vergleichsprüfungen ist die Überprüfung der Qualität des im EG-Raum in Verkehr gebrachten Saatgutes, insbesondere von Drittlandsproduktionen. Weiters wird die Harmonisierung von Methoden und Standards in der Saatgutnachkontrolle der einzelnen EG-Mitgliedstaaten und OECD-Mitgliedstaaten angestrebt.

 

Zu Frage 36:

 

Bei der Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 ergeben sich keine Änderungen durch die Einrichtung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit.

 

Zu Frage 37:

 

Dem BMLFUW sind keine Probleme bei der Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 bekannt.

 

Zu Frage 38:

 

Zuständig ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit mit den Betriebsstätten in Wien und Linz.

Zu den Fragen 39 und 40:

 

Ansprechpartner für Angelegenheiten des  BAES ist grundsätzlich der Direktor des Bundesamtes, Herr Dr. Bernhard Url. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Bereichs-, Instituts- bzw. Abteilungsleitungen folgender Institute:

·         Institut für Saatgut,

·         Institut für Sortenwesen,

·         Institut für Kartoffelpflanzgut und genetischen Ressourcen und

·         Zentrum Kontrollorgane.

 

Die Namen der Mitarbeiter/innen können der Homepage der AGES entnommen werden (www.ages.at).

 

Zu Frage 41:

 

1.                 Richtlinie 66/401/EWG über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, ABl. L 125 vom 11.7.1996 S. 2298, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

2.                 Richtlinie 66/402/EWG über den Verkehr mit Getreidesaatgut, ABl. L 125 vom 11.7.1966 S. 2309, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/55/EG, ABl. L 159 vom 13.6.2006 S. 13;

3.                 Richtlinie 2002/53/EG über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, ABl. L 193 vom 20.7.2002 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung 2003/1829, ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1;

4.                 Richtlinie 2002/54/EG über den Verkehr mit Betarübensaat, ABl. L 193 vom 20.7.2002 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG vom 22.12.2004, ABl. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

5.                 Richtlinie 2002/55/EG über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, ABl. L 193 vom 20.7.2002 S. 33, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

6.                 Richtlinie 2002/56/EG über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, ABl. L 193 vom 20.7.2002 S. 60, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/61/EG, ABl. L 165 vom 3.7.2003 S. 23;

7.                 Richtlinie 2002/57/EG über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, ABl. L 193 vom 20.7.2002 S. 74, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/117/EG, ABl. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

8.                 Entscheidung 2004/842/EG der Kommission über Durchführungsbestimmungen, nach denen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Saatgut der Sorten genehmigen können, für die die Aufnahme in den einzelstaatlichen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten oder für Gemüsearten beantragt wurde, ABl. L 362 vom 9.12.2004  S. 21;

9.                 Richtlinie 2004/117/EG zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG hinsichtlich der amtlich überwachten Prüfungen und der Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut, ABl. L 14 vom 18.1.2005 S. 18;

10.             Verordnung (EG) Nr. 217/2006 mit Regeln für die Anwendung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht entsprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen, ABl. L 38 vom 9.2.2006 S. 17;

11.             Entscheidung 2004/371/EG der Kommission über die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Saatgutmischungen für Futterpflanzen, ABl. L 116 vom 22.4.2004 S. 39;

12.             Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten, ABl. L 254 vom 8.10.2003 S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/91/EG, ABl. L 331 vom 17.12.2005 S. 24;

13.             Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten, ABl. L 254 vom 8.10.2003 S. 11;

14.             Richtlinie 2006/47/EG zur Festlegung besonderer Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorhandensein von Avena fatua in Getreidesaatgut, ABl. L 136 vom 24.5.2006 S. 18.

 

Daneben sind selbstverständlich auch die GVO-relevanten Bestimmungen zu beachten (siehe auch die Anfragebeantwortung 1973/AB).

 

 

 

Zu den Fragen 42 bis 44:

 

Im Bereich von Saatgut fanden keine EU-Inspektionen statt. Es sind bis dato auch keine EU-Inspektionen angekündigt.

 

Zu Frage 45:

 

Bei der Artenschutzkonferenz in Brasilien im März 2006 konnte durch deutliches Mitwirken Österreichs durchgesetzt werden, dass das Moratorium (Terminatortechnologieverbot) weiter aufrecht bleibt. Weder in der EU noch in Österreich wurde ein Antrag auf Zulassung einer solchen gentechnischen Veränderung gestellt.

 

Zu Frage 46:

 

Seitens des BMLFUW wurden folgende Projekte im Zusammenhang mit der Fragestellung gefördert:

 

·                 Einführung weiterer Resistenzgene gegen das Zucchini-Gelbmosaikvirus (ZYMV) im steirischen Ölkürbis mit klassischen und molekularen Selektionsmethoden;

·                 Stickstoff-Auswaschungsverluste und Nachfruchteffekte von Futterleguminosen (Schnitt- und Grünbrache-Nutzung) auf Getreide-Nachfrüchte im Ökologischen Landbau unter pannonischen Standortbedingungen in Ostösterreich;

·                 Erhöhung der komplexen Phytophthora-Resistenz der Kartoffel durch Einbeziehung unterschiedlicher Resistenzgene und -mechanismen;

·                 Stickstoffaufnahme und Biomasseertrag von Zwischenfrüchten und deren Auswirkungen auf Ertrag und Qualität der Folgekultur und Nitratgehalt in der Bodenlösung unter den Bedingungen des Ökologischen Landbaus im pannonischen Klimagebiet;

·                 Auswirkungen unterschiedlicher legumer Haupt- und Zwischenfrucht-Vorfrüchte auf Ertrag, Qualität und den Schaderregerbefall der ersten Nachfrucht (Kartoffel) sowie Ertrag und Qualität der zweiten Nachfrucht (Weizen);

·                 Selektion von Weizen mit Trockenheitstoleranz und Dünnsaatverträglichkeit: Das Problem bei der Wurzel anpacken;

·                 Lokales bäuerliches Wissen über Pflanzenarten aus Wildsammlung für die Fütterung und Heilkunde bei landwirtschaftlichen Nutztieren in Tirol (Osttirol);

·                 Umsetzung der Codex-Richtlinie (BMSG, GZ 32.048/10-IX/B/1/01) zur Definition der Gentechnikfreiheit im Futtermittelbereich - basierend auf festgelegten Grenzwerten im Biobereich;

·                 Erstellung einer Internetdatenbank zur Erfassung von gentechnikrelevanten Komponenten, mit besonderer Berücksichtigung der ökologischen Landwirtschaft (EU-VO 2092/91 Anhang II und VI);

·                 Optimierung von Körner- und Futtererbsenanbau und -verwertung unter den Bedingungen des Ökologischen Landbaus im pannonischen Klimagebiet;

·                 Grundlagen zur Züchtung, Vermehrung und Sorten-/Saatgutprüfung für den Biolandbau;

·                 Untersuchungen zum Auftreten des Ampferblattkäfers und seines Potentials für eine biologische Bekämpfung des Stumpfblättrigen Wiesenampfers;

·                 Monitoring der Umstellung auf den biologischen Landbau (MUBIL);

·                 Die Produktion von Saatgut in abgegrenzten Erzeugungsprozessen zur Vermeidung einer Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen im Kontext mit der Koexistenz von konventioneller Landwirtschaft mit oder ohne GVO und ökologischer Landwirtschaft;

·                 Einstellung und Verhalten von Biobauern und Biobäuerinnen im Wandel der Zeit;

·                 Einfluss des biologischen und konventionellen Landbaus sowie verschiedener Raumparameter auf bodenbrütende Vögel und Niederwild in der Ackerbaulandschaft: Problemanalyse - praktische Lösungsansätze;

·                 Bioregionen als Modell für nachhaltige regionale Entwicklung;

·                 Der biologische Landbau in Österreich und Europa – Kurzanalyse über Entwicklung, Strukturen und Perspektiven;

·                 Gentechnikfreiheit in Landwirtschaft und Ernährung als Konzept und Produktionsprozess - Entwicklungen und Perspektiven im globalen Kontext;

·                 Saatgut und Vermarktungsqualität von Winterweizen im biologischen Landbau;

·                 Teilnahme an Leonardo Agreement 2002 I02BFPP120222 'RUDOLF' (Erstellung von didaktischen Unterlagen über den Biolandbau für Universitäten und Fachhochschulen) und an Programm DARCOF;

·                 Die Anbaueignung alter und neuer Sorten von Speiserübe als Frisch- und Verarbeitungsgemüse;

·                 Körnermais im biologischen Landbau;

·                 Biologische Landwirtschaft: Themenkomplex Kartoffelanbau;

·                 Leistungsbeurteilung verschiedener Apfelsorten bei biologischer und integrierter Produktion unter Berücksichtigung unterschiedlicher Baumstreifenbearbeitungsmethoden;

·                 Weiterentwicklung des Bioweinbaus unter österreichischen Bedingungen;

·                 Einfluss von Düngung und Bewirtschaftung auf Ertrag und Qualität der Ernteprodukte innerhalb einer Fruchtfolge sowie ihre umweltökologischen Auswirkungen im Biolandbau;

·                 Untersuchungen zur biologischen Kontrolle der Sprenkelkrankheit der Gerste;

·                 Untersuchungen zur biologischen Bekämpfung des Stumpfblättrigen Ampfers (Rumex obtusifolius L.) - Projektteil der BAL zu Projekt 1318;

·                 Biologische Produktion von Pentas lanceolata für den Frühjahrsabsatz;

·                 Einfluss der Saatstärke und der Saatzeit auf Ertrag, Qualität und Verunkrautung von Getreide im biologischen Anbau;

·                 Erhaltungszüchtung standortgerechter Arten;

·                 Bioregionen als Modell für nachhaltige Entwicklung;

·                 Grünlandverbesserung unter Berücksichtigung von natürlicher Versamung, Nachsaattechnik, Nachsaatmischung und Erneuerungsfrequenz;

·                 Wissenschaftliche Arbeiten zum Teilbereich Biologische Landwirtschaft (Vergleich von Getreidesorten unter den Bedingungen des Biologischen Landbaues) - Weiterführung BAB 3191 und BAB 3193;

·                 Genbankpflanzen Weinbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau;

·                 Genbankpflanzen Obstbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau;

·                 Kompost Biolandbau II;

·                 Überprüfung der Qualitätssaatgutmischungen auf die Sortenbeständigkeit und deren Konkurrenzkraft sowie Feststellung des Ertrages und der Futterqualität;

·                 Untersuchungen über Auswirkungen von Integrierter bzw. Biologischer Apfelproduktion auf Ertrags-Aufwandsrelationen, äußere und innere Qualität der Früchte, Gesundheitszustand der Bäume sowie Auftreten von Nützlingen, Schädlingen und Krankheiten;

·                 Prüfung ausgewählter resistenter Apfelsorten unter den Bedingungen biologischer Apfelproduktion bei Fungizidverzicht im Hinblick auf deren Praxistauglichkeit - Ertragsverhalten in der Phase des ansteigenden Ertrages;

·                 Österreichischer Beitrag zum EU-Projekt RESGEN - European network for grapevine genetic resources - conservation and characterisation;

·                 Seed propagation of indigenous species and their use for restoration of eroded areas of the alps;

·                 Untersuchungen zur Ampferbekämpfung in biologisch bewirtschafteten Betrieben unter besonderer Beachtung der Wurzelökologie;

·                 Landwirtschaft und biologische Vielfalt: Wirtschaftliche Aspekte der Erhaltung der Biodiversität unter besonderer Berücksichtigung der Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Organismen;

·                 Prüfung der Speisequalität von verschiedenen Erdäpfelsorten und Beurteilung für ihren weiteren Verwendungszweck;

·                 Entwicklung und Erhaltung standortgerechter Gräser und Leguminosen für die Grünlandwirtschaft und den Landschaftsbau im Alpenraum;

·                 Untersuchung zur biologischen Kontrolle der Sprenkelkrankheit;

·                 Einfluss einer reduzierten Saatstärke auf Ertrag und Kornqualität sowie Verunkrautung von Sommergetreide;

·                 Feststellung der maximalen Fremdbefruchtungsrate in Maiskonsumflächen unter Berücksichtigung der Umwelten in den Hauptanbaugebieten Österreichs;

·                 Einsatz standortgerechter Arten im Landschaftsbau und Grundlagen zu deren Saatgutproduktion;

·                 Biodiversität in österreichischen Ackerbaugebieten im Hinblick auf die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen;

·                 Folienüberdachung biologisch produzierte Marille;

·                 Landw. Ressourcen Bioversuchsbetrieb Moarhof;

·                 Kulturwert biologische Ackerkultur;

·                 Monitoring des Forschungsbetriebs der BAL während der Umstellungsphase auf biologische Wirtschaftsweise im Hinblick auf pflanzenbauliche Veränderungen;

·                 Saatgut für den biologischen Anbau.

 

Folgende Projekte sind für 2006 geplant:

·                 Neue Wege in der Regulation von Drahtwürmern unter besonderer Berücksichtigung des biologischen Landbaus;

·                 Strategien zur nachhaltigen Reduktion von Schadorganismenbefall an Erbsen, Platterbsen und Sommerwicke zur Qualitäts- und Ertragssicherung im Biologischen Landbau;

·                 Monitoring der Auswirkungen einer Umstellung auf den biologischen Landbau, MUBIL II.

 

Zu Frage 47:

 

Folgende Beiträge aus Bundesmitteln des BMLFUW wurden für diese Projekte zur Verfügung gestellt:

 

2003: 2,656 Mio. €

2004: 2,493 Mio. €

2005: 2,769 Mio. €

2006 sind weitere 0,930 Mio. € für Projekte geplant.

 

Zur Erhaltung der Gentechnikfreiheit von Saatgut für die österreichische landwirtschaftliche Erzeugung wurden und werden für die Umsetzung der Überwachungs- und Monitoringmaßnahmen gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung seitens AGES/BAES nachfolgende Mittel (in Euro) gemäß Arbeitsplan eingesetzt:

 

2003

2004

2005

2006

148.875,0

168.280,0

214.139,2

214.512,2

 

Für die Erarbeitung eines Entwurfs für bundeseinheitliche Richtlinien des Koexistenzmanagements (2004 - 2005) erhielt die AGES vom BMLFUW 94.330 €.

 

Zu Frage 48:

 

Die in der EU zugelassenen und beantragten gentechnisch veränderten Sorten bzw. Prüfstämme sind in Österreich durch die Verbotsverordnung BGBl II Nr. 175/1999 vom 10. Juni 1999 "Verbot des Inverkehrbringens des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810, in Österreich" gemäß österreichischem Gentechnikgesetz, BGBl Nr. 510/1994, verboten. Ständig aktualisierte Informationen dazu finden sich auf der AGES-Homepage (www.ages.at).

 

Mit Stand 25.07.2006 sind 36 MON 810 Maissorten im gemeinschaftlichen Sortenkatalog der EU eingetragen und in der EU zugelassen, wenn nicht ein nationales Verbot vergleichbar   Österreich existiert. Weiters sind 35 MON 810 Maissorten als Versuchssorten (im Sorten­zulassungsverfahren eines Mitgliedstaates befindlich) für den Verkehr zugelassen. Drei Versuchssorten von MON 810 sind in der EU beantragt.

 

Zu Frage 49:

 

Derzeit bestehen keine Regelungen der EU betreffend Schwellenwerte für die Verunreinigung von Saatgut mit GVO. Die entsprechenden Diskussionen sind in den Gremien der EU im Gange (DG ENV, AGRI, SANCO etc.). Die Vorlage eines definitiven Vorschlages ist derzeit nicht eindeutig abzusehen. Im Rahmen der EU-Koexistenzkonferenz (Co-existence of genetically modified, conventional and organic crops; freedom of choice, Wien, 4. bis 6. April 2006) wurde in den Schlussbemerkungen festgehalten, dass gemeinsame Schwellenwerte für Saatgut notwendig und ein grundlegender Bestandteil des Koexistenzmanagements und der „Wahlfreiheit“ sind. Beim Landwirtschaftsministerrat am 22. Mai 2006 wurden noch unter österreichischer Präsidentschaft Schlussfolgerungen des Rates zur Koexistenz einstimmig verabschiedet, in denen u. a. die Europäische Kommission aufgefordert wird, so rasch als möglich GVO-Kennzeichungsschwellenwerte auf  EU-Ebene vorzulegen.

 

Ergänzend darf auf die Beantwortung zu Frage 3 hingewiesen werden.

 

Zu Frage 50:

 

In der Österreichischen Präsidentschaft ist es mir gelungen, die Europäische Kommission zu überzeugen, dass die vorgebrachten Mängel gegen die European Food Safety Authority    (EFSA) es notwendig machen, Verbesserungen im Zulassungsverfahren insbesondere mit Adressierung von Forderungen an die EFSA anzustreben. In einer Konferenz in Wien zum Vorsorgeprinzip am 18. und 19. April 2006 wurde das Thema auf technischer Ebene behandelt. Beim Umweltministerrat am 27. Juni 2006 stellte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vor, in dem insbesondere an die EFSA appelliert wird, in der Beurteilung der Anträge die Bedenken der Mitgliedsstaaten eingehend zu berücksichtigen und aktuelle wissenschaftliche Studien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die EFSA ist dabei, einen Reformprozess einzuleiten und eine Evaluierung ihrer bisherigen Tätigkeit durchzuführen.

 

 

Der Bundesminister: