4458/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0071-I/3/2006

Wien, am      29. August 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4467/J der Abgeordneten Dr. Rada und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 und 3 bis 6:

Zu der in der Anfrage angesprochenen Problematik ist allgemein auszuführen, dass die in der March-Thaya-Region vorkommenden Gelsenarten (z.B. Wiesengelse, Auwaldmücke, gemeine Stechmücke) prinzipiell sogenannte Arboviren übertragen können. Allerdings konnte in Österreich noch kein humaner Fall einer Infektion, z.B. mit dem Sindbis-Virus oder dem West-Nile-Virus, nachgewiesen werden. An der Einstichstelle können juckende Hautflecken oder Quaddeln entstehen, Allergien sind extrem selten. Im Wesentlichen handelt es sich somit weniger um ein Gesundheitsproblem als um eine starke Belästigung der Bevölkerung.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gelsenbekämpfung in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt, das betroffene Bundesland kann eine Koordinierungsfunktion übernehmen.

 

Laut Auskunft der Landessanitätsdirektion Niederösterreich werden verstärkte Maßnahmen gegen das Gelsenproblem unternommen, sodass eine Unterstützung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen derzeit nicht erforderlich erscheint. Eine neuerliche Beurteilung der Lage sollte nach Evaluierung der geplanten Maßnahmen erfolgen.

 

Frage 2:

Aus pharmazeutischer Sicht ist festzuhalten, dass die zur Gelsenbekämpfung geeigneten Präparate keine Arzneispezialitäten, sondern Biozidprodukte darstellen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin