4464/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.08.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0071-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4469/J vom 30. Juni 2006 der Abgeordneten Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Unterbringung von beschlagnahmten Arten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Eingangs ist festzuhalten, dass sich die Vollziehung des Artenschutzübereinkommens in der Vergangenheit zu einer sehr komplexen Materie entwickelt hat.
Es hat sich bewährt, dass sich bei den hauptbetroffenen Zollstellen einzelne Bedienstete auf diese Materie spezialisiert haben und als ArtenschutzreferentenInnen tätig sind. Zur Entlastung der AbfertigungsbeamtenInnen übernehmen diese ReferentenInnen die über die reine Abfertigung hinausgehenden zeitaufwendigen Tätigkeiten, wie Unterbringung beschlagnahmter Exemplare, die Bestellung von Sachverständigen, Anzeigenerstattung an Strafbehörden und dergleichen.
Zu 1.:
Hinsichtlich der nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorzusehenden Unterbringungsmöglichkeiten für lebende Tiere besteht mit der Veterinärverwaltung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eine Vereinbarung, dass die Zollorgane für Zwecke der Unterbringung beschlagnahmter Tiere die bei den veterinärbehördlichen Grenzübertrittstellen vorhandenen Einrichtungen mit verwenden dürfen.
Zusätzlich zu diesen Einrichtungen stehen den Zollstellen aber auch die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (siehe Antwort zu Frage 3) bekannt gegebenen Einrichtungen zur Verfügung.
Ferner ist es auf Grund der bestehenden guten Kontakte mit den Vollzugsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten möglich, im Bedarfsfall beschlagnahmte Exemplare unbürokratisch in Auffangstationen anderer Mitgliedstaaten unterzubringen.
Zu 2.:
In den Jahren 2001 bis 2005 wurden in Österreich insgesamt 571 lebende Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beziehungsweise der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegen, von den Zollorganen beschlagnahmt, und zwar:
Exemplare |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
Elefanten |
1 |
|
|
|
|
Schildkröten |
175 |
127 |
2 |
25 |
4 |
Spinnen |
|
|
7 |
|
|
Vögel |
6 |
28 |
15 |
4 |
2 |
Kaimane |
1 |
|
|
|
|
Frösche |
6 |
|
|
|
|
Chamäleon |
131 |
3 |
5 |
|
|
Warane, Leguane |
6 |
|
5 |
|
|
Amphibien |
|
16 |
|
|
|
Schlangen |
|
|
2 |
|
|
Summe |
326 |
174 |
36 |
29 |
6 |
Die Tiere wurden in den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekannt gegebenen Einrichtungen untergebracht. Ich ersuche um Verständnis, dass von einer detaillierten Auflistung der Unterbringungsorte Abstand genommen wurde, weil die Beschaffung dieser Informationen nur mit unverhältnismäßig hohem Rechercheaufwand bei verschiedenen Zollämtern möglich wäre bzw. einige dieser Zollämter in Folge der EU-Osterweiterung gar nicht mehr bestehen.
Zu 3.:
Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden die nachfolgend angeführten Einrichtungen für die Unterbringung lebender Tiere bekannt gegeben:
|
Schutzzentrum |
unterzubringende Arten |
|
Haus des Meeres |
befristet: bis zu 3 Krokodile unter 1,5m, unbefristet: bis zu 5 Riesenschlangen und niedere Tiere |
|
Tierhaltung des zoologischen Institutes
der Universität, Biozentrum |
bis zu 10 Kleinvögel (Passerinae) und bis zu 20 Kleinsäuger |
|
Station Haringsee des EGS Verein Eulen- und
Greifvogelschutz und der Veterinärmedizinischen Hochschule |
alle einheimischen Greifvögel, Reiher, Störche, Sumpf- und Landschildkröten |
|
Tiergarten Schönbrunn |
nach vorheriger Abklärung in sehr beschränktem Ausmaß; Auflistung nicht möglich |
|
Wiener Tierschutzhaus |
nach vorheriger Abklärung |
|
Tierheim Klosterneuburg-Brunn |
Hunde, Katzen und Großtiere; |
|
Tierheim "Die gute Tat" |
Hunde, Katzen, Pferde, Ziegen und Schafe
sowie Igel; |
|
Tierheim St. Pölten |
befristet:
bis zu 10 Papageien, |
|
Vogelpark Schmiding |
Vögel |
|
Wildpark Altenfelden |
Vögel, Wild- u. Waldtiere, |
|
Linzer Tiergarten |
Vögel (ausgenommen Greifvögel), |
|
Tierschutzverein für Stadt und Land
Salzburg |
Vögel, geringe Stückzahl |
|
Zoo Salzburg |
Vögel, Kleinsäuger |
|
Haus der Natur |
Reptilien |
|
Alpenzoo Innsbruck |
heimische Arten (Alpenraum), nichtheimische Arten können unter Umständen vermittelt werden |
|
Vogelpark Turnersee |
Papageien und Greifvögel, |
|
Reptilienzoo Happ |
Amphibien und Reptilien |
|
Tier- u. Naturpark Schloss Herberstein |
Säugetiere, Vögel |
|
Naturschutzzentrum Bruck |
Säugetiere, Vögel, heimische Arten |
Zu 4.:
Die Verrechnung der Ausgaben für die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere erfolgt bei den Finanzpositionen 1/50408/7270/009 bzw. 7280/009 (sonstige Leistungsentgelte von Einzelpersonen bzw. juristischen Personen im Bereich der Dienstbehörden der Zoll- und Abgabenverwaltung). Im BVA 2006 sind dafür insgesamt 1,282 Mio EUR veranschlagt.
Es ist jedoch festzuhalten, dass bei diesen Finanzpositionen sämtliche in diesem Organisationsbereich anfallenden Werkleistungen wie z.B. ärztliche Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, Dolmetschtätigkeiten etc. verrechnet werden. Die von der Anfrage betroffene "Ausgabengruppe" wird in der Veranschlagung und Verrechnung nicht gesondert dargestellt, weshalb ich keine konkreten Zahlen nennen kann.
Zu 5.:
Wie ich bereits zu Frage 1 erwähnt habe, besteht bereits seit längerem ein Netzwerk von Artenschutzzentren für beschlagnahmte Exemplare.
Seit Oktober 2005 werden die Zoll- und EU-Behörden im Kampf gegen den Artenschmuggel überdies von der Online-Plattform EU-TWIX (Trade in Wildlife Information Exchange) unterstützt, die auch eine Liste der in der Europäischen Union bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten enthält.
Diese Online-Plattform beschleunigt und erleichtert den Informationsfluss zwischen den EU-Vollzugsbehörden und erlaubt die Erfassung von Informationen zu Beschlagnahmungen und Einziehungen von geschützten Arten.
Zugang zu EU-TWIX haben neben dem Artenschutzsekretariat und der Kommission auch die Vollzugs- und wissenschaftlichen Behörden sowie Zoll- und Polizeibehörden und Tierärzte der 25 EU-Mitgliedstaaten.