4464/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0071-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

            »

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »4469/J vom »
30. Juni 2006 der Abgeordneten »Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend »Unterbringung von beschlagnahmten Arten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Eingangs ist festzuhalten, dass sich die Vollziehung des Artenschutzüber­einkommens in der Vergangenheit zu einer sehr komplexen Materie entwickelt hat.

 

Es hat sich bewährt, dass sich bei den hauptbetroffenen Zollstellen einzelne Bedienstete auf diese Materie spezialisiert haben und als Artenschutz­referentenInnen tätig sind. Zur Entlastung der AbfertigungsbeamtenInnen übernehmen diese ReferentenInnen die über die reine Abfertigung hinaus­gehenden zeitaufwendigen Tätigkeiten, wie Unterbringung beschlagnahmter Exemplare, die Bestellung von Sachverständigen, Anzeigenerstattung an Strafbehörden und dergleichen.

 

Zu 1.:

Hinsichtlich der nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vor­zu­sehenden Unterbringungsmöglichkeiten für lebende Tiere besteht mit der Veterinärverwaltung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen eine Vereinbarung, dass die Zollorgane für Zwecke der Unterbringung be­schlagnahmter Tiere die bei den veterinärbehördlichen Grenzübertrittstellen vorhandenen Einrichtungen mit verwenden dürfen.

 

Zusätzlich zu diesen Einrichtungen stehen den Zollstellen aber auch die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft (siehe Antwort zu Frage 3) bekannt gegebenen Einrichtungen zur Verfügung.

 

Ferner ist es auf Grund der bestehenden guten Kontakte mit den Vollzugs­behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten möglich, im Bedarfsfall beschlag­nahmte Exemplare unbürokratisch in Auffangstationen anderer Mitglied­staaten unterzubringen.

 

Zu 2.:

In den Jahren 2001 bis 2005 wurden in Österreich insgesamt 571 lebende Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beziehungsweise der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegen, von den Zollorganen beschlag­nahmt, und zwar:

 

 

 

 

Exemplare

2001

2002

2003

2004

2005

Elefanten

1

 

 

 

 

Schildkröten

175

127

2

25

4

Spinnen

 

 

7

 

 

Vögel

6

28

15

4

2

 

Kaimane

1

 

 

 

 

Frösche

6

 

 

 

 

Chamäleon

131

3

5

 

 

Warane, Leguane

6

 

5

 

 

Amphibien

 

16

 

 

 

Schlangen

 

 

2

 

 

Summe

326

174

36

29

6

 

Die Tiere wurden in den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekannt gegebenen Einrichtungen untergebracht. Ich ersuche um Verständnis, dass von einer detaillierten Auflistung der Unterbringungsorte Abstand genommen wurde, weil die Be­schaffung dieser Informationen nur  mit unverhältnismäßig hohem Rechercheaufwand bei verschiedenen Zollämtern möglich wäre bzw. einige dieser Zollämter in Folge der EU-Osterweiterung gar nicht mehr bestehen.

 

Zu 3.:

Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft wurden die nachfolgend angeführten Einrichtungen für die Unterbringung lebender Tiere bekannt gegeben:

 

 

Schutzzentrum

unterzubringende Arten

 

Haus des Meeres
Esterhazypark
1060 Wien

befristet: bis zu 3 Krokodile unter 1,5m, unbefristet: bis zu 5 Riesen­schlangen und niedere Tiere

 

Tierhaltung des zoologischen Institu­tes der Universität, Biozentrum
Althanstraße 14
1090 Wien

bis zu 10 Kleinvögel (Passerinae) und bis zu 20 Kleinsäuger

 

Station Haringsee des EGS Verein Eulen- und Greifvogelschutz und der Veterinärmedizinischen Hochschule
Untere Hauptstraße 34
2286 Haringsee

alle einheimischen Greifvögel, Reiher, Störche, Sumpf- und Landschildkrö­ten

 

Tiergarten Schönbrunn
Maxingstraße 13b
1130 Wien

nach vorheriger Abklärung in sehr be­schränktem Ausmaß; Auflistung nicht möglich

 

Wiener Tierschutzhaus
Triesterstraße 8
2331 Vösendorf

nach vorheriger Abklärung

 

Tierheim Klosterneuburg-Brunn
Wolfholzgasse 12
2345 Brunn/Gebirge

Hunde, Katzen und Großtiere;
keine Vögel und Schildkröten

 

Tierheim "Die gute Tat"
Dechanthof
2130 Mistelbach

Hunde, Katzen, Pferde, Ziegen und Schafe sowie Igel;
keine exotischen Tiere

 

Tierheim St. Pölten
Gutenbergstraße 26
3100 St. Pölten

befristet: bis zu 10 Papageien,
10 Schildkröten, 10 Igel

 

Vogelpark Schmiding
Schmiding 19
4631 Krenglbach

Vögel

 

Wildpark Altenfelden
Atzesberg 8
4121 Altenfelden

Vögel, Wild- u. Waldtiere,
Schildkröten, kleine Säugetiere

 

Linzer Tiergarten
Windflachweg 17
4020 Linz

Vögel (ausgenommen Greifvögel),
Reptilien, Echsen, Spinnen, Schlan­gen (nur ungiftig), Schildkröten, kleine Säugetiere

 

Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg
Karolingerstraße 13a
5020 Salzburg

Vögel, geringe Stückzahl

 

Zoo Salzburg
Gemeinnützige GesmbH
5020 Salzburg

Vögel, Kleinsäuger

 

Haus der Natur
Museumsplatz 5
5020 Salzburg

Reptilien

 

Alpenzoo Innsbruck
Weiherburggasse 37
6020 Innsbruck

heimische Arten (Alpenraum), nicht­heimische Arten können unter Um­ständen vermittelt werden

 

Vogelpark Turnersee
St. Primus 47
9123 St. Primus

Papageien und Greifvögel,
ca. 20-30 Tiere

 

Reptilienzoo Happ
Villacher Straße 237
9020 Klagenfurt

Amphibien und Reptilien

 

Tier- u. Naturpark Schloss Herber­stein
Buchberg 2
8222 Stubenberg

Säugetiere, Vögel

 

Naturschutzzentrum Bruck
Stadtwaldstr. 43
8600 Bruck/Mur

Säugetiere, Vögel, heimische Arten

 


Zu 4.:

Die Verrechnung der Ausgaben für die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere erfolgt bei den Finanzpositionen 1/50408/7270/009 bzw. 7280/009 (sonstige Leistungsentgelte von Einzelpersonen bzw. juristischen Personen im Bereich der Dienstbehörden der Zoll- und Abgabenverwaltung). Im BVA 2006 sind dafür insgesamt 1,282 Mio EUR veranschlagt.

 

Es ist jedoch festzuhalten, dass bei diesen Finanzpositionen sämtliche in diesem Organisationsbereich anfallenden Werkleistungen wie z.B. ärztliche Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, Dolmetschtätig­keiten etc. verrechnet werden. Die von der Anfrage betroffene "Ausgaben­gruppe" wird in der Veranschlagung und Verrechnung nicht gesondert dargestellt, weshalb ich keine konkreten Zahlen nennen kann.

 

Zu 5.:

Wie ich bereits zu Frage 1 erwähnt habe, besteht bereits seit längerem ein Netzwerk von Artenschutzzentren für beschlagnahmte Exemplare.

 

Seit Oktober 2005 werden die Zoll- und EU-Behörden im Kampf gegen den Artenschmuggel überdies von der Online-Plattform EU-TWIX (Trade in Wild­life Information Exchange) unterstützt, die auch eine Liste der in der Euro­päischen Union bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten enthält.

 

Diese Online-Plattform beschleunigt und erleichtert den Informationsfluss zwischen den EU-Vollzugsbehörden und erlaubt die Erfassung von Informa­tionen zu Beschlagnahmungen und Einziehungen von geschützten Arten.

 

Zugang zu EU-TWIX haben neben dem Artenschutzsekretariat und der Kommission auch die Vollzugs- und wissenschaftlichen Behörden sowie Zoll- und Polizeibehörden und Tierärzte der 25 EU-Mitgliedstaaten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.