4467/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/073-I/3/2006

Wien, am      30. August 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4473/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die Unterstützung bzw. Förderung eines Wirtschaftsbetriebes fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts. Das Land Niederösterreich hat wiederholt versucht den Safaripark Gänserndorf zu erhalten und hat zu diesem Zweck auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Frage 3:

Die Beschlagnahme von Wildtieren obliegt den Bundesländern im Rahmen der Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes. Es verpflichtet die vollziehende Behörde für eine entsprechende Unterbringung zu sorgen. Die Schaffung einer bundeseigenen Auffangstation ist daher nicht angedacht.

 

Fragen  2 und 4 bis 10:

Am Gelände des ehemaligen Safariparks Gänserndorf sind  44 ehemaligen Versuchsaffen der Firma Baxter in zwei Gebäuden untergebracht.

Als Tierschutzministerin ist es mir ein Anliegen, dass für jene Tiere, die nicht an andere Zoos oder Auffangstationen vermittelt werden können, eine dauerhafte Lösung, mit dem Ziel eine gesetzeskonforme Unterbringung der Tiere am Standort Gänserndorf zu gewährleisten, gefunden wird.

Bereits seit  August 2005 werden von meinem Ressort intensive Gespräche mit den Verantwortlichen für eine Realisierung dieses Projektes geführt.

Auch der Tierschutzrat  hat sich wiederholt mit der Zukunft der ehemaligen Versuchsaffen befasst. Die Pläne meines Ressorts wurden von meinen

Mitarbeitern im Tierschutzrat diskutiert. Die Mitglieder verabschiedeten eine Empfehlung zur dauerhaften Unterbringung der ehemaligen Versuchsschimpansen in Gänserndorf, die wie folgt lautet:

 

Da mittlerweile Überlegungen über die dauerhafte Unterbringung der Schimpansen im Gange sind, erachtet es der Tierschutzrat als seine Aufgabe, aus Sicht des Tierschutzes Empfehlungen für die Rahmenbedingungen dieser Neustrukturierung auszusprechen:

-          Herstellung der tierschutzrechtskonformen Haltungsbedingungen

-          selbständige wissenschaftlich fundierte Leitung der Einheit und Fortsetzung der wissenschaftlichen Begleitung als essentielle Komponente einer tiergerechten Haltung.

-          Gewährleistung der ordnungsgemäßen Betreuung der Tiere durch sachkundiges Pflegepersonal,

 

Um über eine objektive Diskussionsgrundlage für eine Realisierung dieses Projektes zu verfügen, wurde in Absprache mit der Firma Baxter und dem Masseverwalter Herr David van Gennep, der Executive Director von Stichting AAP - der niederländischen Affenauffangstation, von Baxter beauftragt eine Studie zu erstellen.

 

Die Beurteilung des gegenwärtigen Zustandes der Affenhausanlage, die notwendigen Adaptierungen für eine entsprechende Unterbringung der nicht vermittelbaren Schimpansen und mögliche zukünftige Nutzungen der Anlage waren Gegenstand der Fragestellung.

 

Mit Ende Juli wurde von van Gennep der Endbericht vorgelegt. Auf Grund der fehlenden Außenanlagen sind sehr umfangreiche und kostenintensive Adaptierungen erforderlich. Die Zusammenführung der beiden Schimpansengruppen aus dem Haus B und Haus A, welche eine wesentliche Reduktion der Betriebskosten bedeuten würde bedarf massiver Umbauten im Haus A und einer langen Übergangsfrist (ca 1,5 bis 2 Jahre), da die entsprechenden Gruppierungen noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Die Trennung zwischen infektiösen und nicht infektiösen Tieren in nur einem Baukörper ist nicht zu realisieren.

Die Adaptierung der Innenausstattung in beiden Gebäuden ist erforderlich, um auch den Arbeitnehmerschutz zu gewährleisten.

 

Um Pläne für eine zukünftige Nutzung der Anlage, als Schimpansenforschungszentrum besser beurteilen zu können, bedarf es einer Konsolidierung der nicht nur finanziellen sondern auch rechtlich sehr schwierigen Situation der Affenhäuser in Gänserndorf.

 

In einem ersten Schritt nach dem Konkurs des Safariparks Gänserndorf sind nun Eigentumsrechte, Verantwortlichkeiten sowie die finanzielle Absicherung der laufenden Kosten für Gebäude, Grundstück, Personal und Tiere zu klären. Erst danach können darüber hinausgehende Projekte, wie z.B. eine eigene Forschungsstation, seriös beurteilt und deren Umsetzung konzipiert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin