4468/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0074-I/3/2006

Wien, am      30. August 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4474/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Die Beratungen der Arbeitsgruppe sind noch nicht abgeschlossen, daher liegen keine konkreten Ergebnisse vor.

 

Fragen 2 bis 4:

Diese Fragen können derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Nach der Geschäftsordnung der Codexkommission § 11 sind die Sitzungen aller Organe der Codexkommission sowie deren Protokolle nicht öffentlich. Veröffentlichungen über den Gang der Verhandlungen sowie in der Beratung noch nicht abgeschlossene Verhandlungsgegenstände bedürfen in jedem Falle der einstimmigen Genehmigung des Präsidiums.

 

Hier handelt es sich um einen in der Beratung noch nicht abgeschlossenen Verhandlungsgegenstand (und es liegt keine Genehmigung des Präsidiums vor). Eine voreilige Beantwortung wäre ein Präjudiz für die Beratungen in der Arbeitsgruppe.

 

Derzeit findet auf Europäischer Ebene im Rahmen der Diskussion über eine Neuausrichtung der Bio-Verordnung auch eine Diskussion über die Anwendung und Definition des Begriffes „gentechnikfrei“ im Kontext mit der biologischen Produktionsweise statt. Dieses Diskussionsergebnis ist jedenfalls abzuwarten, bevor nationale Änderungen betreffend der Codex-Richtlinie für eine „gentechnikfreien Produktion“ umgesetzt werden.

 

Frage 5:

Eine öffentliche Enquete zu diesem Thema auf der Basis des Standes der Beratungen in der Codex–Arbeitsgruppe in Verbindung mit den Ergebnissen der Europäischen Diskussion zur Bio-verordnung könnte durchaus einen weiteren wichtigen Schritt in der laufenden Diskussion betreffend eine gentechnikfreie Lebensmittelproduktion darstellen.

 

Frage 6:

Ich unterstütze die Charta für Gentechnikfreiheit und trete für eine transparente Gentechnikkennzeichnung ein. Der österreichische Lebensmittelhandel muss den Schulterschluss der Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Bäuerinnen und Bauern bei der Ablehnung gentechnisch veränderter Lebensmittel auch in Zukunft aktiv mitgestalten. In diesem Zusammenhang steht das Ziel der Überarbeitung der Codex-Richtlinie für gentechnikfreie Lebensmittel, klare Vorgaben für die „Gentechnikfrei“-Kennzeichnung und deren Kontrolle zu schaffen, um die Konsumentinnen und Konsumenten besser über ihre Wahlmöglichkeiten beim Kauf von Lebensmitteln zu informieren.

 

Frage 7:

Nein, derzeit besteht diese Absicht nicht. Das freiwillige Gütesiegel der ARGE Gentechnikfrei hat sich bis dato gut bewährt.

 

Frage 8:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin