4470/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.08.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 28. August 2006

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0114-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4560/J betreffend Kraftwerksbau an der Koppentraun, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juli 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 4 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist vorauszuschicken, dass im liberalisierten Elektrizitätsmarkt Entscheidungen über Planung und Investitionen, aber auch Stilllegung von Kraftwerken und die damit unmittelbar zusammenhängenden Beschaffungsvorgänge und Lieferverträge Angelegenheit der Investoren bzw. Betreiber dieser Kraftwerke im eigenen unternehmerischen Gestaltungsbereich sind, auf die die Politik keinen Einfluss    nehmen kann.

 

Wie etwa den Oberösterreichischen Nachrichten vom 1. Juli 2006 zu entnehmen ist, ist vom Projektbetreiber, Herrn Ing. Robert Zotter, geplant, das Wasser eines bestehenden Kraftwerkes des Abwasser-Reinhalteverbandes 4,9 Kilometer weiter zu einer zweiten Turbine zu leiten. Weiters ist festgehalten, dass das bereits bestehende Kraftwerk eine Restwassermenge von 2,4 Kubikmeter pro Sekunde abgeben muss, das geplante Kraftwerk eine solche von 3,9 Kubikmeter pro Sekunde vorsieht. Die Beurteilung des Projektes als Gesamtes obliegt jedenfalls den zuständigen Behörden.

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung teilte dazu mit Schreiben vom 1.8.2006 mit:

„Der von der geplanten Wasserkraftanlage betroffene Gewässerabschnitt der     Koppentraun befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 14b "Salzkammergut". Die Koppentraun ist in diesem Bereich naturschutzrechtlich geschützt. Eine gesonderte Unterschutzstellung der Koppentraun ist nicht erforderlich. Eine naturschutzrechtliche Bewilligung ist für bewilligungspflichtige Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet zu erteilen, wenn keine nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft gegeben sind. Für die naturfachliche Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Wasserkraftanlage an der Koppentraun fehlen noch entsprechende Plan- und Beschreibungsunterlagen.

Ausnahmsweise ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung trotz Vorliegens von nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft bei Überwiegen anderer     öffentlicher Interessen zu erteilen. Andere öffentliche Interessen, die das berechtigte öffentliche Interesse am Naturschutz - vor allem an der Erhaltung der naturdenkmalwürdigen Gewässerabschnitte der Koppentraun - überwiegen könnten, sind nicht bekannt.

Der Ausgang des naturschutzrechtlichen Verfahrens ist offen. Das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren wurde auf Antrag der Konsenswerber unterbrochen und wird dieses erst nach Vorliegen des Ergebnisses des naturschutzrechtlichen Verfahrens fortgesetzt.“

 

 

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Engpassleistung des geplanten Kraftwerkes wird mit 2,6 MW sowie die jährliche Erzeugungsleistung mit 16,8 Mio kWh angegeben.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die österreichische Bundesregierung hat mit der am 30. April 2002 beschlossenen "Österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung" formell dokumentiert und bekräftigt, alle Bereiche des politischen Handelns auf die nachhaltige Entwicklung auszurichten. Diesem Leitgrundsatz im Energiebereich trägt vor allem die Senkung der Nachfrage nach Energie im Wege der sinnvollen Nutzung der Energieträger und der Verbesserung der Effizienz ihres Einsatzes Rechnung. Durch diese frühzeitig vorgenommene Ausrichtung der österreichischen Energiepolitik ist es im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gelungen, die Energieeffizienz deutlich zu verbessern,
sodass unser Land zu jenen Staaten zählt, die - gemessen an der Wirtschafts-leistung - Energie besonders sparsam nutzen. So konnte im Zeitraum von 1973 bis 2004 die Gesamtenergieintensität in Österreich um etwa 26,8% reduziert werden. Im Jahr 2003 betrug der Bruttoinlandsverbrauch in Relation zum Bruttoinlandsprodukt in Tonnen Öleinheiten (toe) pro US$ 1.000 (zu Preisen von 2000) in Österreich 0,1667 toe; dies bei einem EU-Durchschnitt von 0,3303 toe.

 

Österreich setzt dabei sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene eine Reihe von Instrumenten und Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur Verbesserung der Energieeffizienz ein. Einen Überblick über die Maßnahmen der nächsten Jahre liefert hier der Energiebericht 2003 der Österreichischen Bundesregierung, der in einem eigenen Strategie-Abschnitt insgesamt über 80 Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Forcierung erneuerbarer Energie ausweist.

 

Als aktuelles Beispiel - insbesondere für die effiziente Nutzung der elektrischen
Energieform - sind die "Nachhaltigen Wochen", welche im Herbst dieses Jahres   wieder stattfinden werden, zu nennen. Durch diese Aktion werden Konsumenten mittels Foldern, speziell in den Elektro- und Baumärkten, auf elektrizitätssparende Produkte hingewiesen. Weiters ist auf die Umsetzung der Endenergieeffizienz-Richtlinie, welche am 27. April 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, hinzuweisen. Aufgrund der Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, innerhalb von neun Jahren ein indikatives Energieeinsparungsziel von 9% zu erreichen, wird bei der   innerösterreichischen Umsetzung auch ein Gutteil von Maßnahmen den Stromsparbereich betreffen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten - somit auch der Bundes-länder - wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die entsprechenden Arbeiten demnächst beginnen.