4481/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.09.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0014-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 29. August 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4515/J-NR/2006 betreffend Autobahnhalb-anschluss Hagenau, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 5. Juli 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Ist es richtig, dass es noch immer keine endgültige Vereinbarung zwischen dem Bund und der ASFINAG bezüglich der Halbanschlussstelle (HASt.) Hagenau gibt?

Wenn ja, woran ist diese Vereinbarung bislang gescheitert?

Wenn nein, was ist konkret Inhalt dieser Vereinbarung?

Gibt es Bedingungen gegenüber Stadt und/oder Land Salzburg?

 

Antwort:

Ja. Das Fehlen einer genehmigungsfähigen und von allen getragenen Variante ermöglicht keinen Abschluss einer Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Frage 2:

Wie ist der aktuelle Planungsstand durch die ASFINAG bzw. durch das Land Salzburg als Werkvertragspartner der ASFINAG?

 

Antwort:

Das Land Salzburg arbeitet nach den der ASFINAG vorliegenden Informationen an der Erstellung einer vertieften strategischen Analyse. In dieser vertieften strategischen Analyse sind die betriebs- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen aller technisch möglichen Varianten einer Beurteilung und Bewertung zu unterziehen.

 

Frage 3:

Wie sieht das erstellte Vorprojekt aus?

Mit welchen Investitionskosten muss gerechnet werden?

 

Antwort:

Es liegt noch kein abschließendes und genehmigungsreifes Vorprojekt vor.

Abschließende Investitionskosten können daher nicht angegeben werden.

 

Frage 4:

Wie sollte dabei jeweils die Straßenführung aussehen?

 

Antwort:

In Abhängigkeit von der noch offenen Variantenentscheidung.

 

Frage 5:

Welche sonstigen Baumaßnahmen sind durch die ASFINAG bzw. das Land Salzburg vorgesehen?

 

Antwort:

Im Bereich der geplanten Anschlussstelle Hagenau sind neben den Arbeiten der ordentlichen Erhaltung Anpassungen des Lärmschutzes geplant. Zur Vermeidung von verlorenen Aufwendungen sind die Lärmschutzmaßnahmen auf die geplanten Maßnahmen im Bereich der Anschlussstelle abzustimmen.

 

Frage 6:

Welche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Itzlinger und Bergheimer Bevölkerung wurden durch die ASFINAG bzw. das Land Salzburg eingeplant?

 

Antwort:

Für diesen Bereich gibt es Lärmschutzprojekte ohne Anschlussstelle.

Die Errichtung dieser Lärmschutzmaßnahmen sind solange nicht möglich, bis detaillierte  Planungen für die Anschlussstelle Hagenau vorliegen.

 

Frage 7:

Welche Kosten werden nach dem letzten Planungsstand für die Realisierung dieses Projektes insgesamt anfallen?

 

Antwort:

Das Vorprojekt liegt noch nicht vor, eine definitive Abschätzung der Investitionskosten kann daher noch nicht erfolgen.

 

Frage 8:

Welches Ergebnis erbrachte die Wirtschaftlichkeitsberechnung dieser Halbanschlussstelle durch das Land Salzburg?

 

Antwort:

Ein Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt der ASFINAG nicht vor.

 

Frage 9:

Ist das Projekt HASt. Hagenau weiterhin im mittelfristigen Finanzplan der ASFINAG (Bauprogramm) enthalten?

Wenn ja, sind weiterhin dafür die für 2006 vorgesehenen 2,97 Mio.€ und für 2007 3,3 Mio.€ auch in den weiteren Jahren vorhanden?

 


Antwort:

Ja, das Projekt HASt. Hagenau ist weiterhin im mittelfristigen Finanzplan der ASFINAG enthalten.

Für die konkreten Jahresraten sind die Organe der ASFINAG vorschlags- und entscheidungsbefugt.

 

Frage 10:

Wann werden die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen geklärt sein, dass mit dem Bau begonnen werden kann?

Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, dass Ende 2006 mit dem Baubeginn gerechnet werden kann?

 

Antwort:

Der Realisierungsplan ist wesentlich von den Ergebnissen der vertieften strategischen Analyse, der abschließenden Variantenentscheidung und dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung abhängig.

Da noch kein genehmigungsfähiges Vorprojekt vorliegt, ist ein Baubeginn 2006 sehr unwahrscheinlich. Wie oben dargestellt liegt diese Verzögerung allerdings nicht in meinem Verantwortungsbereich.

 

Frage 11:

Von welchen in Vorbereitung (bzw. in Planung) stehenden Projekten hat die ASFINAG 2005 und 2006 Abstand genommen (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

Welche Finanzierungsbeträge werden durch die ASFINAG damit insgesamt eingespart?

 

Antwort:

Die ASFINAG hat von keinem Projekt Abstand genommen. Aufgrund von nicht geplanten und vorhersehbaren Projektfortschritten kommt es jedoch in Einzelfällen zu zeitlichen Verschiebungen.

 

Fragen 12 bis 14:

Welche Bauprojekte befinden sich in Vorbereitung (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

Welche Bauprojekte befinden sich konkret in Planung (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

Welche Bauprojekte werden zurzeit neu errichtet und befinden sich in Bau (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

 

Antwort:

Das ASFINAG Bauprogramm umfasst mehr als 5.000 Einzelpositionen und dient der finanziellen Planung der ASFINAG. Informationen über alle wesentlichen Projekte werden jeweils aktuell auf der ASFINAG-Homepage bereitgestellt.

 

Fragen 15 bis 18:

Welche Beträge können von den Spediteuren aufgrund der EuGH-Entscheidung gegenüber der ASFINAG wegen der Brenner-Mautregelung geltend gemacht werden?

Mit welchen finanziellen Belastungen wird seitens der ASFINAG insgesamt gerechnet?

Welche Rückstellungen mussten in der Bilanz vorgenommen werden?

Welche Beträge wurden durch Spediteure bereits eingefordert, welche Beträge wurden ausbezahlt?

 

Antwort:

Der EuGH hatte in seiner Vorabentscheidung vom Februar 2004 Rückforderungen von im Zeitraum 01.07.1995 bis 31.01.2001 zuviel bezahlter Brenner-Maut grundsätzlich für gerechtfertigt erachtet, sich aber zu einer angemessenen Höhe der Tarife selbst nicht geäußert. Die ASFINAG hatte deshalb in ihrer Bilanz zunächst eine Summe von € 240 Mio. rückgestellt. Mit den Klägern konnte aber ein Vergleich geschlossen werden, der eine Rückzahlungsquote von 38,5% der nachweislich bezahlten Maut vorsieht und dem sich bisher alle Kläger angeschlossen haben. Die maximal mögliche finanzielle Gesamtbelastung durch Rückzahlungen beläuft sich auf dieser Basis auf € 154 Mio.

Bis zum Juli 2006 wurden von den insgesamt 3220 Rückzahlungsanträgen 78% abgerechnet und Beträge in einer Gesamthöhe von € 104 Mio. ausbezahlt.

 

Frage 19:

Ist die Dienstanweisung des BMWA betreffend Lärmschutz an den Bundesstraßen noch aufrecht?

Wenn ja, wie wurde diese Dienstanweisung im Bereich Lieferung ab Salzachbrücke bis Salzburg Nord umgesetzt?

 

Antwort:

Ja. Die Vorgaben dieser Dienstanweisung wurden berücksichtigt und eingehalten.

 

Frage 20:

Wann wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 auf dieser Strecke Lärmmessungen durchgeführt?

Wann wurden diese durchgeführt?

Was ergaben diese Lärmmessungen?

 

Antwort:

Es wurden Lärmmessungen durchgeführt, die die berechneten Überschreitungen der Grenzwerte bestätigten.

Diese Lärmmessungen dienen zur Feststellung von Grenzwertüberschreitungen. Für die Dimensionierung der Lärmschutzwände wird ein dreidimensionales digitales Geländemodell erstellt, über das die Schallausbreitung auch zwischen den Messpunkten berechnet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen