4482/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.09.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0024-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 29. August 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4534/J-NR/2006 betreffend Verbesserung der Tiertransportkontrollen, die die Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde am 6. Juli 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 5:

Inwiefern sind Sie dem Artikel 27 der EU-VO Nr. 1/2005 bisher nachgekommen?

 

Wurde der Bericht über das Jahr 2005 der Kommission schon übermittelt? Wenn ja, was sind die wichtigsten festgestellten Mängel und wie lautet der Aktionsplan zur Behebung dieser Mängel? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die gegenständliche Verordnung ist aufgrund des Art. 37 – mit Ausnahme einiger Bestimmungen, in denen ein anderer Zeitpunkt vorgesehen ist – ab 5. Jänner 2007 gültig. Die Berichtspflichten an die Europäische Kommission erfolgen daher nach wie vor aufgrund der Richtlinie 91/628/EWG idF. 95/29/EG, die für die Straße durch das Tiertransportgesetz-Straße umgesetzt wurde. Der Kontrollbericht für das Jahr 2005 ist noch nicht an die Europäische Kommission übermittelt worden. Da die oben genannte Richtlinie lediglich eine jährliche Berichterstattung und kein bestimmtes Datum vorsieht, kann eine richtlinienkonforme Kontrollberichterstattung bis Ende des Jahres erfolgen.

 

Frage 2 bis 4:

Wie viele Kontrollen von Tieren, Transportmitteln und Begleitpapieren wurden seit 2005 durchgeführt?

 

Was war das Ergebnis dieser Kontrollen?

 

Wie viele Übertretungen wurden festgestellt?

 

Antwort:

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 10.306 Kontrollen durchgeführt; dabei gab es insgesamt 579 Beanstandungen. Für das Jahr 2006 liegen noch keine Zahlen vor.

 

Fragen 6, 9 und 13:

Entsprechend der EU-VO Nr. 1/2005 war innerhalb von drei Monaten ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung, mithin bis 25. 4. 2005 eine nationale Koordinationsstelle für Tiertransporte einzurichten und dies der Kommission mitzuteilen. Ist das bereits geschehen? Wenn ja, um welche Stelle handelt es sich, wenn nein, warum ist Österreich in diesem Punkt säumig?

 

Haben Sie gemäß Art. 25 EU-VO Nr. 1/2005 der Kommission die österreichischen Sanktionsregelungen (wirksam, verhältnismäßig und abschreckend) und die Vorschriften zur Anwendung von Art. 26 bereits mitgeteilt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht, da dies bis 5. Juli 2006 hätte erfolgen sollen?

 

Da aufgrund der EU-VO 1/2005 fast ausschließlich tierschutzrechtliche und kaum noch verkehrsrechtliche Agenden zu betreuen sind und in Österreich bestimmte Transporte auch jetzt schon den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes unterliegen und damit in die Zuständigkeit des BMGF fallen, wird auch seitens des Tierschutzrates und der Tiertransportinspektorentagung 2005 der Standpunkt vertreten, dass bei den Tiertransporten eine Kompetenzverschiebung vom BMVIT zum BMGF vorgenommen werden sollte. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

 

Antwort:

Zur Zeit werden Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hinsichtlich der Übernahme der gegenständlichen Kompetenzen geführt; Umsetzungsmaßnahmen wurden daher bislang nicht getroffen. Art. 25 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sieht lediglich eine Mitteilung der nationalen Sanktionsregelungen sowie der Vorschriften zur Anwendung von Art. 26 der Verordnung vor. Eine solche Mitteilung ist noch nicht erfolgt.

 

Frage 7:

Halten Sie es für sinnvoll, lebende Tiere aus Staaten, die teilweise die Selbstversorgung der eigenen Bevölkerung mit Fleisch nicht gewährleisten können, nach Österreich, einem Staat mit Produktionsüberschüssen, zur Schlachtung zu transportieren? Wenn ja, wie begründen Sie das? Wenn nein, was unternehmen Sie dagegen?

 

Antwort:

Persönliche Meinungen können nicht Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein.

 

Frage 8:

In der Anfragebeantwortung 1131/AB XXII GP betreffend Kontrolltätigkeit im Bereich von Tiertransporten in Österreich antworten Sie: „Generell ist festzuhalten, dass es keine Aufzeichnungen über das Gesamtvolumen sowie über die Herkunft von Tiertransporten gibt.“ Inwiefern ist es – insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen der EU-VO Nr. 1/2005 – zu rechtfertigen, dass es keine Erhebungen über Tiertransportaufkommen in Österreich gibt?

 

Antwort:

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sieht solche Erhebungen nicht vor.

 

Frage 10:

Unterstützen Sie die auf EU-Ebene eingebrachte Forderung, dass bei Langzeit-Lebendtiertransporten eine obligate Tiertransportkontrolle durch stichprobenweise Anhaltungen während der Fahrten oder an amtlichen Labestationen durchgeführt werden muss?

 

Antwort:

Eine solche Forderung ist mir nicht bekannt; Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sieht aber ohnehin umfangreiche Kontrollen durch die Behörden vor.

 

Frage 11:

Was unternehmen Sie zur Schulung der Kontrollorgane, Behörden und Transportunternehmen?

 

Antwort:

Es gehört nicht zu den Aufgaben des bmvit behördliche Organe hinsichtlich der von ihnen zu besorgenden Aufgaben zu unterweisen. Nichts desto weniger stehen die Mitarbeiter des Ressorts für Auskünfte und auch für die Teilnahme an allfälligen Weiterbildungsveranstaltungen zur Verfügung. So nahmen zuletzt etwa Vertreter meines Ressorts im Jahr 2005 an der Jahrestagung der Tiertransportinspektoren in Innsbruck teil, um über die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zu referieren.

 

Frage 12:

Wie viele Personen sind derzeit in Ihrem Ministerium für Tiertransport zuständig?

 

Antwort:

Die Agenden des Tiertransports werden – jeweils neben anderen Aufgaben – im Bereich des Straßentransports von zwei und in den Bereichen des Transports auf dem Wasserweg, auf der Schiene sowie auf dem Luftweg von jeweils einer Person bearbeitet.

 

Mit freundlichen Grüßen