4493/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.09.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0035-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 29. August 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4673/J-NR/2006 betreffend Tsunami-Hilfe, die die Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen am 14. Juli 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 3, 7, 15 und 16:

Warum wurden die seitens der ÖBB aufgewandten Leistungen in der Höhe von 2.375.000,--

Euro noch nicht an diese refundiert?

 

Wann soll dieses Geld an die ÖBB refundiert werden?

 

Gibt es von Seiten der ÖBB Forderungen zur Refundierung der Ausgaben für die Tsunami-

Hilfe?

 

Der in selbiger Anfragebeantwortung erwähnte Letter of Intent der Bank Austria Creditanstalt

soll eine dreiteilige Finanzierung beinhalten, die sich aus „5 Mio. Euro aus der

Katastrophenhilfe, 7 Mio Euro Soft Loan und 8 Mio Euro kommerzieller Kredit“

zusammensetzt. Ist der erwähnte Katastrophenfonds der vom Außenministerium

administrierte Auslandkatastrophenfonds und wird aus diesem an Ihr Ressort ausbezahlt?

 

In Anbetracht, dass die Gelder an die ÖBB noch nicht refundiert und die soft loans und

Kredite ja wieder zurückzuzahlen sind: Welche realen Ausgaben für die Tsunami-Hilfe

wurden bisher wirklich durch Ihr Ressort für die Tsunami-Hilfe erbracht?

 

Welche realen Ausgaben werden in naher Zukunft für die Tsunami-Hilfe erbracht werden?

 

Antwort:

Die von der ÖBB im Zuge der Soforthilfe Österreichs beschafften Decken, Zelte, Busse, LKWs und Impfstoffe sind unabhängig vom Wiederaufbau der vom Tsunami zerstörten Eisenbahn zwischen Batticaloa und Valaichchenai zu betrachten. Das gesamte Finanzierungsvolumen für dieses Projekt beträgt nach derzeitigen groben Schätzungen der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG insgesamt 20 Mio €. Davon sollen nach Vorgabe des BMF

5 Mio € über den vom BMaA verwalteten Auslandskatastrophenfonds aus dem Ansatz für Förderungen refundiert und weitere 7 Mio € durch einen Soft-Loan und 8 Mio € durch einen kommerziellen Kredit aufgebracht werden. Eine Finanzierung des Projektes durch das bmvit ist somit nicht vorgesehen.

 
Frage 4:
Wird die ÖBB Ihrer Information nach auf die Refundierung verzichten?
 
Antwort: 
Nein.
 
Frage 5:
Sind die in oben genannter Anfragebeantwortung aufgelisteten „notwendigen Maßnahmen für den Wiederaufbau“ bereits durch die seitens der ÖBB geleistete Hilfe abgedeckt bzw. teilweise abgedeckt oder sich zusätzlich ergebende notwendige Maßnahmen?
 
Antwort:
Die notwendigen Maßnahmen für den Wiederaufbau werden von der seitens der ÖBB-Betrieb AG bereits geleisteten Sofort-Hilfe nicht tangiert. 

 

Frage 6:

Wie darf die Formulierung „Die Vermessung der Strecke wird nach Genehmigung der Finanzierung durch die OECD (ÖKB) im Sommer 2006 begonnen“ interpretiert werden – inwiefern sind OECD und ÖKB als Synonym zu betrachten und wer genehmigt dabei die Finanzierung und warum?

 

Antwort:

Bei Projekten, für die im Rahmen staatlicher Exportförderungssysteme Haftungen/ Finanzierungen mit Unterstützung des Staates beantragt werden (in Österreich das durch das Bundesministerium für Finanzen/Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) abgewickelte Ausfuhrförderungsverfahren) wird firmenseitig mit Bauarbeiten grundsätzlich erst nach Begutachtungen/Genehmigungen durch die zuständigen Gremien und Durchführung einschlägiger OECD - Projektnotifikationsverpflichtungen begonnen. Im Vorfeld der Projektimplementierung mit staatlicher Unterstützung ist somit eine Einbindung der jeweiligen Exportkreditagenturen (in Österreich der OeKB) auf nationaler Ebene als auch der OECD auf internationaler Ebene gegeben.

 

Fragen 8, 9 und 10:

Sind die erwähnten Soft Loans und kommerziellen Kredite bereits vergeben?

 

Wenn ja, durch wen (BACA?), an wen, aufgrund welcher Kriterien (besonders bezüglich der Entscheidung Soft Loan/komm. Kredit) und wofür wurden oder werden die Soft Loans vergeben?

 

Wenn nein, wann wird dies durch wen und aufgrund welcher Kriterien getan werden?

 

Antwort:

Letters of Intent seitens Geschäftsbanken in Bezug auf konkrete Finanzierungen von Projekten (die erwähnte Soft Loan bzw. kommerzielle Finanzierung) stellen Absichtserklärungen gegenüber den potenziellen Kreditnehmern in den jeweiligen Zielländer dar, die stets mit dem Vorbehalt der Befolgung einschlägiger nationaler und internationaler Verpflichtungen und erforderlicher Genehmigungen durch die zuständigen nationalen Gremien getroffen wurden. Letztere stellen in jedem Fall eine Voraussetzung für die Kreditvergabe durch die jeweils involvierte Bank dar.

 

Fragen 11 und 13:

Bis wann müssen die Soft Loans zurückgezahlt werden und zu welchen Bedingungen?

 

Bis wann müssen die kommerziellen Kredite zurückgezahlt werden und zu welchen Bedingungen?

 

Antwort:

Kommerzielle wie auch konzessionelle Kredite, die mit staatlicher Unterstützung vergeben werden, unterliegen strikten internationalen Regeln insbesondere des sog. OECD-Arrangements on Officially Supported Export Credits (diese betreffen u.a. etwa ein Anzahlungserfordernis und maximale Kreditlaufzeiten bei kommerziellen Finanzierungen [für Projekte in Sri Lanka z.B. max. 10 Jahre Kreditlaufzeit sowie Mindeststützungserfordernisse und spezifische Anforderungen an die Projekte/Sektoren selbst [kommerzielle Nichttragfähigkeit des Projektes] bei konzessionellen Finanzierungen).

 

Fragen 12 und 14:

Rechnen Sie die anfallenden Soft Loans eins zu eins als Ausgaben für die Tsunami Hilfe an?

 

Rechnen Sie die anfallenden kommerziellen Kredite eins zu eins als Ausgaben für die Tsunami Hilfe an?

 

Antwort:

Kommerzielle wie auch konzessionelle Kredite würden nicht eins zu eins als Ausgaben für die Tsunami Hilfe angerechnet werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen