4495/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

                                                

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017  Wien

 

 

DVR: 0000051

 

Die Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde haben am

14. Juli 2006 an mich unter der Nummer 4696/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Ignorieren der Terrorgefahr bei grenznahen AKW durch die Bundesregierung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Einleitend ist grundsätzlich festzuhalten, dass die bereits vor dem 11. September 2001 begonnenen Arbeiten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit nach den Anschlägen massiv beschleunigt und intensiviert wurden.

In Folge der Anschläge wurde der erste EU-Terrorismusaktionsplan verabschiedet und ein informelles Netzwerk der Anti-Terror-Einheiten der EU-MS geschaffen.

 

Im Jahr 2005 wurden ein beschleunigter Beschlussfassungs- und Planungsprozess

für Krisenreaktionsoperationen der EU im Rat Allgemeine Angelegenheiten sowie

EU - Regelungen zur Koordinierung in Notfällen und Krisen zu Vorkehrungen der EU

zur Koordinierung im Krisenfall angenommen.

 

Unter österreichischer EU–Präsidentschaft wurden im Bereich Terrorbekämpfung und Krisenbewältigung insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt:

 

Ø      Der Aktionsplan Terrorismus wurde überarbeitet und aktualisiert

Ø      Es wurden Finanzierungsprogramme im Bereich Terrorismusbekämpfung am 1./2. Juni 2006 vom Rat Justiz und Inneres angenommen. Dadurch wurde ein neuer Finanzrahmen für den Zeitraum 2007 bis 2013 für das Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" und dem spezifischem Programm "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken" festgelegt.

Ø      Beiträge zur Umsetzung der Strategie gegen Radikalisierung und Rekrutierung„ wurden in einem Seminar „Radikalisierung und Rekrutierung“ geleistet.

Ø      Der Dialog der Kulturen und Religionen wurde durch eine hochrangige Konferenz vorangetrieben.

Ø      Gestartet wurde ein erster hochrangiger Dialog zur Terrorismusbekämpfung zwischen dem Rat, der Europäischen Kommission und dem Europaparlament. Am 1./2. Juni 2006 hat der Rat Justiz und Inneres Schlussfolgerungen des ersten Politischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament über Fragen der Terrorismusbekämpfung angenommen

Ø      Die Arbeiten zum Grünbuch Schutz kritischer Infrastrukturen wurde vorangetrieben sowie ein Handbuch für Koordination in Notfällen und Krisen erstellt.     

 

In Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung ist auch auf eine Reihe von Staatsverträgen im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten zu verweisen, die in den vergangenen Jahren unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurden.

 

Auch in bi- und multilateralen Treffen wurde die Terrorismusbekämpfung sowie die Notwendigkeit des Schutzes kritischer Infrastruktur sowohl auf Ministerebene als auch auf Ebene hoher Beamter oder Experten thematisiert.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft war geplant, im Rahmen des Vorsitzes in der Ratsarbeitsgruppe PROCIV (Katastrophenschutz) die Erstellung eines „Europäischen Programms zum Schutz der kritischen Infrastruktur (EPCIP)“, womit die Europäische Kommission beauftragt ist, mit Priorität voranzutreiben. Aufgrund einer Verzögerung der Vorlage eines Vorschlages seitens der Europäischen Kommission musste das Vorhaben verschoben werden und eine eingehende Behandlung der Thematik war während der Dauer der österreichischen Präsidentschaft nicht mehr möglich. Vor Vorlage des Vorschlages durch die Europäische Kommission kann eine Bewertung der Diskussionen auf EU-Ebene derzeit nicht erfolgen.

 

Es wurden jedoch im Vorfeld ein Warn- und Informationsnetz (CIWIN) im Bereich der europäischen kritischen Infrastruktur geschaffen, wofür die Bundeswarnzentrale (BWZ) des Einsatz- und Krisen-Koordinationscenters (EKC) im Bundesministerium für Inneres als nationale Kontaktstelle eingerichtet wurde.

 

Die Bundeswarnzentrale des BM.I ist Kontaktstelle für Frühwarnungen und Hilfeleistungsersuchen im Anlassfall oder für Informationsaustausch für zahlreiche internationale und bilaterale Abkommen.