4498/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0081-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juli 2006, Nr. 4607/J, betreffend

Verlegung einer Schifffahrtsanlegestelle am Traunsee in Gmunden OÖ.

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juli 2006, Nr. 4607/J, betreffend Verlegung einer Schifffahrtsanlegestelle am Traunsee in Gmunden OÖ, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Anlegestelle im Bereich Seebahnhof befindet sich zum Großteil auf dem im Eigentum der ÖBB stehenden Grundstück Nummer 228/1, GB Traundorf. Nur ein kleiner Teil befindet sich auf dem Bundesforstegrundstück Nr. 242/1, GB Traundorf. Der diesbezügliche Vertrag ist mit Ende 2005 abgelaufen.

 

Die Stadtgemeinde Gmunden war sich bis vor kurzem nicht klar darüber, ob sie einen neuen Vertrag abschließen oder den Steg entfernen will. Am 28.7.2006 ersuchte sie den zuständigen Forstbetrieb Traun-Innviertel um Abschluss eines dreijährigen Vertrages mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. Dieser Vertrag wird derzeit ausgefertigt.

 

 

Zu Frage 2:

 

Über eine Verlegung der Anlegestelle sind mit dem Forstbetrieb Traun-Innviertel bisher keine Gespräche geführt worden.

 

Bei der Errichtung neuer Stege ist die ÖBf AG nur dann zuständig, wenn die Stege auf ÖBf Grund errichtet werden sollen. Im Bereich des Seebahnhofes verfügen auch die ÖBB und die Stadtgemeinde über Seegrundstücke.

 

Zu Frage 3:

 

Das Seegrundstück der ÖBB und das bundesforstliche Grundstück wurden bereits in Beantwortung der Frage 1 genannt.

 

Zu den Fragen 4 bis 9:

 

Die Fragen betreffen keine Angelegenheiten meines Vollziehungsbereiches, deshalb können seitens meines Ressorts hiezu keine Angaben gemacht werden.

 

 

Der Bundesminister: