4499/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0074-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juli 2006, Nr. 4609/J, betreffend

Österreichisches Programm für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juli 2006, Nr. 4609/J, betreffend Österreichisches Programm für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Am 19. Juni 2006 hat der Rat der Agrarminister die Ausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den Zeitraum 2007 bis 2013 in Luxemburg beschlossen. Somit steht den EU-25 Mitgliedstaaten ein Betrag in der Höhe von EUR 69,75 Mrd. (zu Preisen 2004) an Gemeinschaftsmitteln für die neue Programmperiode zur Verfügung, Österreich wird davon EUR 3,5 Mrd. erhalten. Unter Berücksichtigung der nationalen Kofinanzierungsmittel kann das zukünftige Programm für die Ländliche Entwicklung mit einem finanziellen Volumen von EUR 7 Mrd. ausgestattet werden. Die offizielle Entscheidung über die Zuteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Mitgliedstaaten wird durch die Europäische Kommission voraussichtlich nach der Sommerpause ergehen.

 

Österreich ist somit nicht nur von einer Kürzung der Mittel für das Pogramm Ländliche Entwicklung verschont geblieben, sondern kann noch ein deutliches Plus verzeichnen, während andere Mitgliedstaaten deutlich weniger bekommen als in der Vergangenheit.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Am 16. Februar 2006 habe ich einen Entwurf der Maßnahmenbeschreibungen des zukünftigen Programms für die Ländliche Entwicklung unter dem Titel „Der Grüne Pakt“ vorgestellt. Dieser Entwurf wurde auf der Homepage des Lebensministeriums zur Verfügung gestellt und im Rahmen des vierten Dialogtages am 13. März 2006 gemeinsam mit der überarbeiteten Version der nationalen Strategie für die Ländliche Entwicklung umfassend diskutiert.

 

Im Anschluss an die geführten Diskussionen im Rahmen des Dialogtages sind zahlreiche schriftliche Stellungnahmen von öffentlichen Institutionen, Interessenvertretungen und Organisationen im Ressort eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden sorgfältig geprüft und sind in einem gemeinsamen internen Diskussionsprozess eingeflossen. Wie bereits bekannt sein dürfte, wurden einige Anpassungen bzw. Nachbesserungen bei einzelnen Maßnahmen, wie z. B. bei den Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe und beim ÖPUL, insbesondere beim biologischen Landbau, vorgenommen.

 

Der Gesamtentwurf des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung kann erst konkretisiert bzw. fertig gestellt werden, wenn die EU-weiten Durchführungs- und Kontrollbestimmungen zur Umsetzung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) in Brüssel beschlossen werden und die Zuteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Mitgliedstaaten von der Kommission offiziell entschieden wird.

 

Grundsätzlich kann der Entwurf des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung dann in Brüssel eingereicht werden, wenn der nationale Strategieplan mit der Europäischen Kommission endgültig abgestimmt ist. Aus diesem Grund wurden noch keine offiziellen Verhandlungen mit der Kommission zum Programm geführt.

 

Die Vorgangsweise bei der Abstimmung der österreichischen Strategie mit der Europäischen Kommission stellt sich anders dar als der Programmgenehmigungsprozess. Grund hiefür ist, dass der nationale Strategieplan nicht formell von der Kommission genehmigt wird, sondern wie in der EU-Verordnung festgelegt, mit der Kommission gemeinsam erstellt wird. Die offizielle und zugleich finale Einreichung des nationalen Strategieplans wird erfolgen, wenn die informelle Konsultation mit der Kommission abgeschlossen ist.

Seit April d. J. haben auf Basis der überarbeiteten Version des nationalen Strategieplans vom März 2006 bilaterale Gespräche mit der Kommission stattgefunden. Nach dem derzeitigen Fahrplan ist mit einer offiziellen Einreichung im September d. J. zu rechnen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Für die Programmerstellung in der Ländlichen Entwicklung LE 07-13 ist ein Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung in Brüssel vorzulegen. Der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung liegt samt Stellungnahmen verschiedener Organisationen vor. Die Stellungnahmen wurden umfassend geprüft, der Umweltbericht teilweise angepasst und eine zusammenfassende Erklärung verfasst.

 

Im nationalen Strategieplan wird in der „Analyse  der wirtschaftlichen und sozialen Lage und der Umweltsituation“ auf die Ergebnisse des Umweltberichtes Bezug genommen. Ein Bedarf an gravierenden Änderungen im Programmentwurf aufgrund des Umweltberichtes ist insofern nicht gegeben, als durch die Bewertung generell keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch den Programmentwurf aufgezeigt wurden.

 

Der Umweltbericht wird gemeinsam mit dem Programmentwurf für die Ländliche Entwicklung in Brüssel eingereicht. Offizielle Stellungnahmen der Kommission können erst im Laufe des Programmgenehmigungsverfahrens, d. h. nach der Programmeinreichung in Brüssel, ergehen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Wenngleich - wie eingangs ausgeführt - die offizielle Entscheidung der Europäischen Kommission über die Zuteilung der ELER-Mittel auf die Mitgliedstaaten noch nicht ergangen ist, kann mit einem durchschnittlichen jährlichen Finanzvolumen von etwa EUR 1 Mrd. an öffentlichen Ausgaben (EU- und nationale Mittel) für das österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 gerechnet werden, wobei ich davon ausgehe, dass auch die Bundesländer so wie in der vergangenen Periode ihren Teil beitragen. Was die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Schwerpunkte (Achsen) betrifft, wird sich Österreich an die Vorgaben der Gemeinschaftsregelung orientieren. Im Sinne der Wahrung der Kontinuität der erfolgreichen Politik für den ländlichen Raum werden etwa 80 % der Gesamtmittel für den Schwerpunkt 2 veranschlagt werden, womit auch in Zukunft das Agrarumweltprogramm und die Bergbauernförderung das Kernstück des ländlichen Entwicklungsprogramms darstellen werden. Somit verbleiben für die Schwerpunkte 1 und 3 jeweils 10 % der Gesamtmittel.

 

Die vorläufige finanzielle Ausstattung der einzelnen Maßnahmen wird derzeit diskutiert und aufgrund der nationalen Mittelbereitstellung für die Kofinanzierung mit den Ländern abgestimmt.

 

Zu den Fragen 8, 10 bis 13 und 15:

 

Grundsätzlich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3906/J (3837/AB) verwiesen werden.

 

Ebenso darf in Erinnerung gerufen werden, dass eine Differenzierung der einzelnen Maßnahmen auf Ebene des bzw. der Begünstigen, wie z.B. die Aufteilung der Mittel nach Betriebsstrukturen, Sektoren oder sonstige Begünstigte, nicht Gegenstand der Programmplanung ist und letztendlich einen überproportionalen administrativen Mehraufwand bedeuten würde. In Ergänzung dazu wird hingewiesen, dass die im Programmentwurf für die Ländliche Entwicklung konzipierten Maßnahmen derart gestaltet sind, dass kleinere Betriebe, Grünlandbetriebe und Frauen keinesfalls diskriminiert und gleichberechtigten Zugang zu allen Förderungen im neuen Programm für die Ländliche Entwicklung haben werden, sondern wie in der Vergangenheit zum Teil auch bevorzugt werden (z.B. Sockelbetrag bei der Bergbauernförderung).

 

Betreffend die Verbesserung der Situation für die Frauen im ländlichen Raum darf ergänzt werden, dass angesichts der Bedeutung der Frauen in der familienbetrieblich orientierten Landwirtschaft Österreichs spezifisch auf die Bedürfnisse dieser Frauen eingegangen werden wird und die Bildungsangebote diesbezüglich prioritär ausgerichtet werden. Insbesondere im Förderbereich „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ sollen in Bereichen, wo eine unterdurchschnittliche Beteiligung von Frauen zu beobachten ist, Projekte, die von Frauen initiiert werden, bei der Auswahl besonders berücksichtigt werden.

Was die Ausstattung der Maßnahmen betrifft, darf - wie bereits oben erwähnt - darauf hingewiesen werden, dass die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen ist.

 

Zu Frage 9:

 

Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums sollen dazu beitragen, die Verbindung zu den Göteborg und Lissabon-Zielen  herzustellen. Somit ist auch die Ländliche Entwicklung gefordert, einen Beitrag in Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit zu leisten.

 

Der Rückgang land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist eine Frage des Strukturwandels in der Landwirtschaft, welcher nicht nur mit der Entwicklung der Landwirtschaft, sondern auch mit der gesellschaftlichen Entwicklung einhergeht. Wesentliche Faktoren in der Landwirtschaft spielen dabei der europäische und internationale Wettbewerb, insbesondere auch in Zusammenhang mit der Entwicklung WTO-Abkommen. 

 

Aufgrund dieser Fakten wäre es vermessen, eine Prognose über den Rückgang land- und forstwirtschaftlicher Betriebe aufgrund des Maßnahmenangebotes im zukünftigen Programm für die Ländliche Entwicklung abzugeben. Ziel muss es vielmehr sein, eine flächendeckende bäuerliche und naturnahe Landwirtschaft zu erhalten, indem die wirtschaftliche Kraft der bäuerlichen Betriebe und zugleich auch der ländliche Raum als Ganzes gestärkt wird. Zusätzlich zu den Abgeltungen im Umwelt- und Bergbauernprogramm, welche ein Garant für die flächendeckende bäuerliche Bewirtschaftung sind, werden im Rahmen der Investitionsoffensive die Mittel von derzeit EUR 95 Mio. auf mindestens 130 Mio. aufgestockt. Damit soll ein spürbarer Impuls zur Stärkung der Wirtschaftskraft und der Wettbewerbsfähigkeit bäuerlicher Betriebe ausgelöst werden.

 

Ebenso schwierig ist es, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu prognostizieren, welche insbesondere von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Österreich und in Europa abhängt. Unbestritten ist aber, dass der Schwerpunkt 3 im neuen Programm für die Ländliche Entwicklung, welcher entsprechend den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft primär auf die Beschäftigung abzielt, im Vergleich zur aktuellen Programmperiode in Zukunft am stärksten ausgeweitet wird. Wie bekannt sein dürfte, werden die Mittel für die Regionaloffensive von derzeit EUR 33 Mio. auf EUR 74 Mio. erhöht. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll das Wirtschaftsgefüge im ländlichen Raum gestärkt und somit Impulse für die Beschäftigung gegeben werden.

 

Zu Frage 14:

 

Auf die Frage der Gentechnik wurde bereits in der Anfragbeantwortung 3837/AB eingegangen. In Ergänzung dazu darf festgehalten werden, dass das Thema Gentechnikfreiheit nicht primär Gegenstand des Programms für die Ländliche Entwicklung sein kann, sondern vielmehr eine horizontale Frage in der Landwirtschaft darstellt.

 

In diesem Zusammenhang darf auf die Konferenz im April 2006 in Wien verwiesen werden, wo es der österreichischen Präsidentschaft gelungen ist, die Problematik der Koexistenz massiv zu thematisieren. Unter dem Motto „Freedom of Choice“ wurden ökonomische, ökologische, aber auch soziale Implikationen diskutiert. Als Ergebnis der GVO-Konferenz forderte der EU-Agrarministerrat am 22. Mai 2006 einstimmig bessere Regeln zur Koexistenz.

 

Zu Frage 16:

 

Wie bereits in der Anfragebeantwortung Nr. 3837/AB (zu den Fragen 11 und 12) dargestellt, können nur jene Tatbestände bei den genannten Maßnahmen finanziell abgegolten werden, die über die CC(Cross Compliance)- und GLÖZ(Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand)- Bestimmungen einschließlich der Grundanforderungen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln hinausgehen. Die Kommission wird bei der Prüfung und Genehmigung der Programme der Mitgliedstaaten auf diesen Punkt besonderes Augenmerk legen.

 

Der Bundesminister: