4503/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-110017/79-I/3/2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4531/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Grundsätzlich befürworte ich die Zusammenführung der Kompetenzen für den Tiertransport und für allgemeine Tierschutzbestimmungen in einem Ressort, weil jede Kompetenzzersplitterung Reibungsverluste mit sich bringt und daher die Federführung in einem Ressort der Sache zweifellos dient. Eine Einvernehmenskompetenz mit dem Verkehrministerium, welches bisher den Tierschutz beim Transport als Annex zum Verkehrswesen geregelt hat, ist jedenfalls zu erhalten, ebenso wie eine solche mit dem Landwirtschaftsministerium hinsichtlich der Nutztierhaltung besteht.
Obwohl das Anliegen, auch den Tierschutz beim Transport in die Kompetenz meines Ressorts überzuführen von mir begrüßt wird, muss ich doch darauf hinweisen, dass in diesem Fall auch die zusätzlichen personellen sowie finanziellen Vorsorgen getroffen werden.
Frage 2:
Juristisch wird die Tierschutzagende durch die für den Veterinärbereich zuständige Rechtsabteilung IV/5 (insgesamt 3 Juristen) betreut, wobei hauptsächlich eine Mitarbeiterin 50 bis 60 % ihrer Arbeitszeit für Tierschutzangelegenheiten aufwendet.
Eine seit Jahren mit dem Tierschutz befasste Sachbearbeiterin (Tierärztin) wurde im Oktober 2003 als Tierschutzbeauftragte des BMGF bestellt und wechselte in die ursprünglich nur mit Tierseuchenbekämpfung befasste Abteilung. Zur Unterstützung der Sachbearbeiterin mit einer 75% Dienstverpflichtung wurden im Juni 2004 zwei Grenztierärztinnen mit jeweils einer 50% Dienstverpflichtung übernommen.
Frage 3:
Zuerst möchte ich festhalten, dass bereits jetzt auf gesetzlicher Basis bei Rindfleisch die Angaben über Geburt, Aufzucht und Schlachtung obligatorisch vorgeschrieben sind. Somit wird der Verbraucher beim Inverkehrbringen von Rindfleisch ausführlich informiert, wobei diese Informationen noch auf gesetzlich geregelter Basis durch spezifische feiwillige Kennzeichnungen (wie Region, Bauernhof) über die Herkunft ergänzt werden können.
Für anderes Fleisch existiert derzeit kein zur Rindfleischkennzeichnung obligatorisches analoges System, jedoch liefern Angaben auf Grund von Vermarktungsnormen sowie freiwillige Angaben im Rahmen von privaten Qualitätssicherungsprogrammen und Gütesiegeln weitgehend diese Informationen über die Herkunft der Tiere für den Verbraucher.
Das Thema einer Herkunftskennzeichnung allgemein wird in der nun beginnenden Diskussion über das Lebensmittelkennzeichnungsrecht in der europäischen Kommission seinen Niederschlag finden. Bereits in der ersten österreichischen Stellungnahme wurde eine nachvollziehbare Herkunftsangabe als zentrale Forderung Österreichs aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin