4504/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 6. Juli 2006, unter der Nummer 4533/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Konsequenzen der Innenministerin wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Exekutivbeamte“ gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

135 Bescheide

 

Zu Frage 2:

Burgenland               15

Kärnten                      0

Niederösterreich        1

Oberösterreich           9

Salzburg                     5

Steiermark               23

Tirol                          14

Vorarlberg                  8

Wien                         60

(zur Erläuterung der 60  Wiener Fälle wird ausgeführt, dass 21 für rechtswidrig erklärte Maßnahmen im Jahr 2006 die Auflösung einer (Versammlung) im Jahr 1994 betrafen; es handelte sich dabei um einen Polizeieinsatz mit 21 Beschwerdeführern.)

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Das Ressort hat bereits in der Vergangenheit die Bedeutung solcher Thematiken erkannt und diese in der „Aus- und Fortbildung“ forciert. Sowohl im neuen Lehrplan E2c als auch in der berufsbegleitenden Fortbildung/BBF wurden solche Inhalte implementiert.

 

Ziel ist es, den Exekutivbeamten durch eine möglichst breite Basis von Inhalten durch  praxisbezogene Lehre unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die persönliche, kommunikative und die soziale Kompetenz zu vermitteln.

 

Bereits in der Grundausbildung wird auf die interdisziplinäre Bearbeitung dieser Thematik, durch Vermittlung von Methoden und Handlungswissen, in verschiedenen vernetzten Unterrichtsfächern durch fächerübergreifende Behandlung der Lehrinhalte (Verfassungs-recht, Strafrecht, Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre, Angewandte Psychologie, Kommunikationstechnik und Konfliktmanagement,  Menschenrechte, Berufsethik, Kriminalistik, Einsatztaktik) sehr großer Wert gelegt.

 

Die Qualitätssicherung und Optimierung der Inhalte wird durch laufende Evaluierung und durch die verbindlichen Teilnahme der hauptamtlich akademischen Vortragenden des Exekutivdienstes  an verschiedenen Seminaren, unter Einbindung von externen Experten, mit unterschiedlichen Inhalten zu den angeführten klassischen Ausbildungsbereichen, sichergestellt.

 

In der berufsbegleitenden Fortbildung/BBF werden folgende Schulungen im Zusammen-hang mit rechtmäßiger Ausübung der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt für Exekutivbeamte veranstaltet, wobei als Zielschwerpunkte für 2006 und 2007 unter anderem folgende Themen festgelegt wurden:

 

·           Menschenrechte und Berufsethik als Bestandteil polizeilichen Handelns

·           Veränderungsprozesse – Herausforderungen für Zusammenarbeit, Fachkompetenz und Unternehmenskultur

·           Prävention (Schwerpunkt Vermögens- und Gewaltkriminalität) – gesamtpolizeiliche Aufgabe und Verantwortung   

 

Einsatztraining:

Um die Exekutivbediensteten auf ihre spezifischen Aufgaben und auf die damit verbundenen Gefahrensituationen und Stressbelastungen besser vorbereiten zu können, werden sie in regelmäßigen Abständen im so genannten Einsatztraining geschult.

 

Darunter ist die Vernetzung der Teilbereiche Schießtraining, Einsatztaktik und Einsatztechnik sowie deren praxisnahe Zusammenführung in Form eines interaktiven Szenarientrainings zu verstehen.

 

Ziel des Einsatztrainings ist die Erreichung eines situationsangepassten, professionellen Handelns aller Angehörigen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Die Automatisierung gewisser Grundtechniken und Teile von Handlungsabläufen sowie das Training in ganzheitlichen praxisnahen Rollenspielen sollen sie in die Lage versetzen, situations-angepasst einschreiten zu können. Jede gesetzte Maßnahme hat sich an der jeweiligen Einsatz- und Gefahrenlage sowie den Rechtsgrundlagen zu orientieren.   

 

Um dem zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch mehr Beachtung zu geben, umfasste die Fortbildung der Einsatztrainer im Jahr 2006 auch eine Schulung im Bezug auf Menschenrechte.

 

Dienststellen und Inspektionsschulungen:

Dienststellen- bzw. Inspektionsschulungen leiten sich unmittelbar aus der gesetzlich verankerten Anleitungs-, Führungs- und Förderungsverpflichtung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten ab und sollen einen möglichst raschen und unmittelbaren, auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmten Informations- und Wissenstransfer sicherstellen. Im Rahmen dieser Dienststellen- bzw. Inspektionsschulungen werden unter Bedachtnahme auf die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kompetenzen unter anderem dienststellenspezifische Inhalte sowie Amtshandlungen und Vorkommnisse des Dienstvollzugs vermittelt und aufgearbeitet.

 

 

Anti Defamation League (ADL):

Das durch die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation „Anti Defamation League“ entwickelte Programm zur Sensibilisierung für den Themenbereich Diskriminierung wird seit 2002 in der Aus- und Fortbildung der österreichischen Sicherheitsexekutive durchgeführt. In den darauf folgenden Jahren wurden und werden im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung pro Jahr ca. 40 Seminare in Kooperation mit ADL durchgeführt.

 

Zu Frage 5:

Wie der Beantwortung der Fragen 3 und 4 zu entnehmen ist, wurde eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um auch in Zukunft die Anwendung rechtsmäßig ausgeübter unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt so weit wie möglich garantieren zu können. Jede einzelne Entscheidung des UVS wird analysiert und es werden die Schlüsse für die Ausbildung herausgezogen. Bei der Anzahl von hunderttausenden Amtshandlungen im angefragten Zeitraum darf aber doch darauf verwiesen werden, dass es sich im Verhältnis um eine sehr geringe Anzahl von Amtshandlungen handelt, die von den UVS beanstandet wurden. Dem ständigen Bemühen um eine Verbesserung der Aus- und Fortbildung kommt aber selbstverständlich sehr hohe Priorität zu. Menschenrechtliche Aspekte werden in der Ausbildung bei jeder sich bietenden Gelegenheit thematisiert. 

 

Zu Frage 6:

Ja, es erfolgte eine Belehrung iS des § 109 Abs. 2 BDG 1979.

 

Allgemein wird bemerkt, dass vom Unabhängigen Verwaltungssenat ergangene und ergehende Entscheidungen stets den einschreitenden Organen zur Kenntnis gebracht, eingehend besprochen und aufgearbeitet werden; um ein allfälliges, gleich geartetes Fehlverhalten hinkünftig zu vermeiden.