4505/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am
12. Juli 2006 unter der Nr. 4592/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Wilderer in Österreich – Sicherheitsbehördliche Ermittlungen 2005“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Unter Wilderei und Wildfischen werden die in den §§ 137 bis 140 StGB geregelten Delikte verstanden. In der Statistik wird unter Eingriff in fremdes Jagdrecht und Eingriff in fremdes Fischereirecht nicht unterschieden.

Siehe beiliegende Statistiken „Angezeigte Fälle“ und „Ermittelte Tatverdächtige“.

 

Zu Frage 2:

Entspricht den angezeigten Fällen. Jeder solche zieht regelmäßig Ermittlungen nach sich.

 

Zu Frage 3:

Siehe beiliegende Statistik „Angezeigte Fälle“.

 

Zu Frage 4:

Siehe beiliegende Statistik zu § 140 StGB.

 

 

Zu Frage 5:

Sachbeschädigungen im Zuge von Eingriffen in fremdes Jagd- und Fischereirecht werden statistisch nicht erfasst.

 

Zu Frage 6:

Siehe beiliegende Statistik zu § 141 StGB. Die Zahlen beziehen sich nicht auf Entwendungen in Verbindung mit Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht.

 

Zu Frage 7:

Darüber werden keine Statistiken geführt.

 

Zu Frage 8:

Darüber werden keine Statistiken geführt.

 

Zu Frage 9:

Siehe beiliegende Statistik „Ermittelte Tatverdächtige – Fremde“.

 

Zu Frage 10:

Da es sich bei Wilderei und Wildfischen nicht um organisierte Tätergruppen, sondern um Einzeltäter handelt, wird sie im Einzelfall von den lokalen Sicherheitsdienststellen bekämpft. Die Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden funktioniert erfahrungsgemäß gut. Wie aus der beiliegenden Statistik ersichtlich, handelt es sich bei den Tätern einerseits um Österreicher und Personen aus dem benachbarten Ausland, die offenbar ihrer Jagdlust frönen, andererseits aber um solche Fremde, die durch die Begehung der Straftaten zu Nahrungsmitteln kommen wollen.

 

Im Kampf gegen diese Kriminalitätsform werden, wie allgemein gegen die Eigentumskriminalität general- und spezialpräventive Maßnahmen gesetzt. Die lokalen Sicherheitsdienststellen werden vom Bundeskriminalamt durch die Abwicklung des Auslandsschriftverkehrs, die Fest-stellung von Identitäten und die Bereitstellung von überregionalen Lagebildern und Statistiken unterstützt.

 

 


 

POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK ÖSTERREICHS

 

 

 Jahr 2005

 

 

 

 

 

 

 

 § 137 StGB - Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

 Angezeigte Fälle

 Geklärte Fälle

 Aufklärungsquoten in Prozent

 Burgenland

                   11

                3

27,3%

 Kärnten

                   33

              16

48,5%

 Niederösterreich

                   87

              27

31,0%

 Oberösterreich

                   58

              24

41,4%

 Salzburg

                   16

                6

37,5%

 Steiermark

                   58

              13

22,4%

 Tirol

                   52

              18

34,6%

 Vorarlberg

                   17

                7

41,2%

 Wien

                     8

                7

87,5%

 ÖSTERREICH Gesamt

                 340

             121

35,6%

 

 

 

 

 

 

 

 

 § 138 StGB - Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

 Angezeigte Fälle

 Geklärte Fälle

 Aufklärungsquoten in Prozent

 Burgenland

                     -

                 -

---

 Kärnten

                     2

                1

50,0%

 Niederösterreich

                   13

                1

7,7%

 Oberösterreich

                   10

                 -

0,0%

 Salzburg

                     3

                2

66,7%

 Steiermark

                     7

                2

28,6%

 Tirol

                   12

                2

16,7%

 Vorarlberg

                     1

                1

100,0%

 Wien

                     -

                 -

---

 ÖSTERREICH Gesamt

                   48

                9

18,8%

 

 

 

 

 

 

 

 

 § 140 StGB - Gewaltanwendung eines Wilderers

 Angezeigte Fälle

 Geklärte Fälle

 Aufklärungsquoten in Prozent

 Burgenland

                     -

                 -

---

 Kärnten

                     -

                 -

---

 Niederösterreich

                     1

                 -

0,0%

 Oberösterreich

                     -

                 -

---

 Salzburg

                     -

                 -

---

 Steiermark

                     -

                 -

---

 Tirol

                     -

                 -

---

 Vorarlberg

                     -

                 -

---

 Wien

                     -

                 -

---

 ÖSTERREICH Gesamt

                     1

                 -

0,0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 § 141 StGB - Entwendung

 Angezeigte Fälle

 Geklärte Fälle

 Aufklärungsquoten in Prozent

 Burgenland

                   51

              47

92,2%

 Kärnten

                 420

             408

97,1%

 Niederösterreich

                 162

             149

92,0%

 Oberösterreich

                   50

              45

90,0%

 Salzburg

                 356

             342

96,1%

 Steiermark

                 187

             169

90,4%

 Tirol

                   30

              28

93,3%

 Vorarlberg

                   14

              13

92,9%

 Wien

              5.020

          4.925

98,1%

 ÖSTERREICH Gesamt

              6.290

          6.126

97,4%