4524/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0076-I/4/2006

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Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4543/J vom 10. Juli 2006 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Dienstreisen 2005 und 2006, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich zunächst erneut darauf hinweisen, dass Dienstreisen ein routinemäßiger Bestandteil der Tätigkeit der MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Finanzen im In- und Ausland sind. Dabei bedarf grundsätzlich jede Dienstreise der Genehmigung, die unter strikter Anwendung der Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erteilt wird.

 

Hinsichtlich der Detailliertheit der gewünschten Informationen ersuche ich um Verständnis dafür, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Mit der gegenständlichen Anfrage wird erneut an mehreren Stellen die Offenlegung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener
MitarbeiterInnen meines Ressorts verlangt. Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden Normen. Es war daher zu prüfen, ob durch die Beantwortung unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellationsrechtes die Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Dabei scheint eine Aufschlüsselung der angefallenen Reisekosten in der gewünschten Form der Zuordnung zu einzeln aufzulistenden MitarbeiterInnen meines Ressorts insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich sind die Kosten nicht vom Namen der einzelnen MitarbeiterInnen abhängig. Ich bekenne mich uneingeschränkt zur Bedeutung des demokratischen Instruments der Interpellation, allerdings ist mir die Achtung des Datenschutzes ein ebensowichtiges Anliegen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich überall dort, wo der namentlichen Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegensteht, keine Detailauskünfte erteilen kann.

 

Darüber hinaus wäre die gewünschte Aufschlüsselung nur möglich, wenn die unzähligen Einzelbuchungen jeweils nach dem Anforderungsprofil der Anfragestellung in aufwändiger manueller Sichtung neu erfasst würden. Vor diesem Hintergrund ersuche ich daher auch aus Gründen der Verwaltungsökonomie um Verständnis, dass ich die gewünschten Detailauskünfte nicht erteilen kann. Ich erinnere dazu auch an die Aussage des damaligen Wissenschafts- und Verkehrsministers in Beantwortung der Anfrage Nr. 5665/J-NR/1999: "Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte von Einzelrechnungen handelt."

 

Hinsichtlich der im Jahr 2006 durchgeführten Dienstreisen erlaube ich mir, der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass noch nicht alle Reise­kosten zur Gänze abgerechnet sind. Gemäß § 36 Absatz 2 Reisegebühren­vorschrift (RGV) 1955 besteht für den Rechnungsleger die Möglichkeit, die Reisekostenabrechnung innerhalb einer sechsmonatigen Frist vorzulegen.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 6.:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine ausführliche Beantwortung der Anfragen Nr. 3759/J vom 21. Dezember 2005 und Nr. 3774/J vom 13. Jänner 2006.

 

Zu 2. bis 4.:

Hinsichtlich meiner Auslandsdienstreisen im bisherigen Verlauf des Jahres 2006 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage beziehungsweise jener meines Staatssekretärs erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, dass diese zum Großteil mit der Wahrnehmung der Aufgaben des EU-Ratsvorsitzes im Zusammenhang gestanden sind. Für mein Ressort bedeutete die Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung im ECOFIN-Rat, beim ASEM-Finanzministertreffen (Asia-Europe Meeting) und beim FEMIP (Facility for Euro-Mediterranean Investment and Partnership). Dass es meinen MitarbeiterInnen und mir dabei infolge der professionellen inhaltlichen, organisatorischen und personellen Vorbereitung gelungen ist, zu zahlreichen Themen zukunftsweisende Erfolge zu erzielen, habe ich bereits in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 4485/J vom 3. Juli 2006, Nr. 4506/J vom 4. Juli 2006 und Nr. 4520/J vom 5. Juli 2006 ausgeführt. Einschließlich der bei dieser Gelegenheit bereits
überblicksmäßig angeführten Auslandsdienstreisen wurden von mir während des genannten Zeitraumes nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt, welche zum Zeitpunkt des Einlangens der vorliegenden Anfrage bereits abgerechnet waren. Die damit jeweils verbundenen Kosten sind dabei ausgewiesen, wobei ich darauf hinweise, dass weder ich, noch mein Staatssekretär EU-Refundierungen für diese Reisen erhalten haben.

 

Datum

Zweck

Gesamtkosten

23.1. – 24.1.

Eurogruppe/ECOFIN in Brüssel

€ 2.485,56

31.1.

Vortrag bei DIHK Auftaktkongress „Unternehmen Europa“ in Berlin

€ 2.421,60

6.2. – 7.2.

European Financial Round Table in Zürich

€ 602,24

10.2. – 11.2.

G8 Finance Ministers Meeting in Moskau

€ 4.434,60

13.2. – 14.2.

Eurogruppe/ECOFIN in Brüssel

€ 2.167,73

21.2.

TRILOG in Brüssel

€ 1.061,80

6.3. – 7.3.

Jewish Revival Award - European Jewish Community Centre First Annual Gala Dinner in Brüssel

€ 1.291,05

13.3. – 14.3.

Eurogruppe/ECOFIN in Brüssel

€ 3.084,50

21.3.

TRILOG in Brüssel

€ 1.669,98

22.3. – 23.3.

Informelle Gespräche in New York und IMF Frühjahrstagung in Washington

€ 8.334,06

23.3. – 24.3.

EU Gipfel in Brüssel

€ 1.772,83

4.4. – 5.4.

TRILOG in Brüssel

€ 1.298,73

5.4. – 6.4.

Vortrag IMB „Business Leadership Forum“ in Rom

€ 3.923,10

3.5.

Vortrag – Merrill Lynch in Berlin

€ 2.563,30

4.5. – 5.5.

Eurogruppe/ECOFIN in Brüssel

€ 2.165,38

15.5.

Treffen mit Finanzminister von Bayern Hrn. Faltlhauser und Vortrag bei Wirtschaftsbeirat Bayern Landesbank in München

€ 558,63

17.5.

TRILOG in Strassburg

€ 3.227,43

 

 

Von meinem Staatssekretär wurden während des genannten Zeitraumes, ebenfalls einschließlich der anlässlich meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 4485/J vom 3. Juli 2006, Nr. 4506/J vom 4. Juli 2006 und Nr. 4520/J vom 5. Juli 2006 bereits über­blicksmäßig angeführten Auslandsdienstreisen, nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt. Auch hier sind die damit jeweils verbundenen Kosten jeweils ausgewiesen.

 

Datum

Zweck

Gesamtkosten

17.1.

Ausschuss des EP in Strassburg

€ 1.102,08

23.1. – 24.1

Ausschuss des EP ECOFIN in Brüssel

€ 1.288,13

29.1. – 30.1.

„Third Annual Internation. Financial Conference“ in Sofia

€ 1.260,58

14.2.

ECOFIN in Brüssel

€ 1.160,78

13.3 – 14.3

ECOFIN in Brüssel

€ 1.833,69

20.3.

COCOBU Meeting in Brüssel

€ 672,85

27.4. – 30.4.

EU-LAC Konferenz in Lissabon

€ 1.694,23

3.5.

Abschlussevent Integrated Border Management in Zagreb

€ 577,59

4.5. – 5.5.

ECOFIN in Brüssel

€ 922,73

8.5. – 9.5.

Arbeitsgespräch mit dem rumänischen Finanzminister und STS in Bukarest

€ 1.663,67

17.5.

Fragestunde im Plenum des EP und Treffen mit EP-Berichterstatterin Gräßle zur Haushaltsordnung in Straßburg

€ 1.102,08

21.5. – 23.5.

EBRD-Tagung in London, OECD Ministerrat in Paris

€ 1.941,63

29.5. – 31.5.

Arbeitsgespräche mit dem russischen Finanzministerium in Moskau

€ 1.720,73

24.6. – 25.6.

Grans Montana Forum in Monaco

€ 1.310,05

 

 

Zu 5.:

Wie ich auch zuletzt bereits in Beantwortung der diesbezüglichen Fragestellung in der Anfrage Nr. 3759/J vom 21. Dezember 2005 ausgeführt habe, werden jenen Personen, die mich auf meinen Dienstreisen begleiten,

die aber nicht meinem Ressort angehören, ihre anteiligen Reisekosten vom Bundesministerium für Finanzen in Rechnung gestellt. Meinem Ressort sind daher diesbezüglich keine Kosten erwachsen.

 

Zu 7.:

Die jeweils für die behandelten Themen sachlich zuständigen MitarbeiterInnen meines Büros beziehungsweise des Büros des Herrn Staatssekretärs haben mich beziehungsweise meinen Staatssekretär im bisherigen Verlauf des Jahres 2006 bei in Beantwortung der Frage 2. genannten Auslandsdienstreisen begleitet. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf € 42.742,10 beziehungsweise € 24.894,59.

 

Zu 8. und 9.:

Dienstreisen sind ein routinemäßiger Bestandteil der Tätigkeit der MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Finanzen im In- und Ausland. Wie bereits in meinen einleitenden Bemerkungen ausgeführt, bedarf dabei grundsätzlich jede Dienstreise der Genehmigung, die nur unter strikter Anwendung der Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erteilt wird.

 

So haben die MitarbeiterInnen meines Ministeriums im Jahr 2005 zur Vertretung österreichischer Interessen bei Veranstaltungen wie Arbeitsgruppen im Ausland 969 Auslandsdienstreisen durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei abzüglich der gewährten Refundierungen auf € 391.555,26. Im bisherigen Verlauf des Jahres 2006 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage waren es 575 Auslandsdienstreisen mit Gesamtkosten von € 226.310,75, wobei hier ebenfalls die gewährten Refundierungen bereits berücksichtigt sind.

 

Eine detaillierte Aufstellung aller Auslandsdienstreisen von MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Finanzen im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage wäre wegen der großen Anzahl der Reisen, insbesondere im Zusammenhang mit der österreichischen Mitglied­schaft in der EU beziehungsweise für das erste Halbjahr des laufenden Jahres mit der EU-Ratspräsidentschaft, mit einem sehr hohen Verwaltungs­aufwand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine detailliertere Beantwortung aus verwaltungsökonomischen Gründen leider nicht möglich ist.

 

Zu 10.:

Wie bereits in meinen einleitenden Bemerkungen dargelegt, erfolgt die Planung und Durchführung von Auslandsdienstreisen auch hinsichtlich der Wahl des Transportsmittels unter strikter Anwendung der Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dementsprechend ist mein Ressort ständig bemüht, weitere Einsparungspotentiale durch eine effiziente Gestaltung der Dienstreisen in zeitlicher und kostenmäßiger Hinsicht zu nützen. Sollte sich im Zuge der Vorbereitung einer einzelnen Dienstreise ein Linienflug als zu zeitaufwendig oder aus Kostengründen ungünstiger herausstellen, so wird die Möglichkeit, auf einen Bedarfsflug auszuweichen, geprüft. Dabei wird seitens meines Ressorts jedoch nicht auf Privatpersonen beziehungsweise in deren Eigentum stehende Privatflugzeuge zurückgegriffen, sondern auf Unternehmen, welche Bedarfsflieger vermieten. Darüber hinaus wurden daher keine Privatflugzeuge gechartert.

 

Zu 11.:

Hinsichtlich der Gesamtkosten, die dem Bundesministerium für Finanzen für Auslandsdienstreisen im Jahr 2005 unter Berücksichtigung der EU-
Refundierungen entstanden sind, erlaube ich mir, auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3759/J vom 21. Dezember 2005 zu verweisen.
Im bisherigen Verlauf des Jahres 2006 bis zum Einlangen der gegenständlichen Anfrage waren es € 355.260,78. Dabei weise ich der Vollständigkeit halber jedoch darauf hin, dass einzelne Abrechnungen, aber auch die Refundierungen, zu einem späteren Zeitpunkt – und zwar bis zu einem halben Jahr nach dem Reisetermin – erfolgen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.