4539/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.09.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien                                                             

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ruth Becher und GenossInnen haben am

12. Juli 2006 unter der Nummer 4604/J an mich eine schriftliche  parlamentarische Anfrage betreffend „unhaltbarer baulicher Zustand der Polizeiinspektion Rennbahnweg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1: 

Die in der Anfrage angeführten Mängel im Bereich der Polizeiinspektion Rennbahnweg waren den zuständigen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Inneres zum Zeitpunkt der Anfrageerstattung nicht bekannt.

 

Zu Frage 2:

Siehe Frage 1.

 

Zu Frage 3:

Die Bundespolizeidirektion hat dringendst erforderliche Sofortmaßnahmen im eigenen Wirkungsbereich veranlasst:

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Siehe Frage 4 .

 

Zu Frage 6:

Siehe Frage 4.

 

Zu Frage 7:

Nach Umsetzung der veranlassten Sofortmaßnahmen ist der Dienstbetrieb bis zur Verlegung  der Polizeiinspektion sichergestellt.

 

Zu Frage 8:

Ja.

 

Zu Frage 9:

Derzeit läuft die Prüfung von 8 konkreten Angeboten bezüglich eines Ersatzstandortes.

 

Zu Frage 10:

Eine diesbezügliche Aussage ist zum gegebenen Zeitpunkt  nicht möglich.

 

Zu Frage 11:

Siehe Frage 8.

 

Zu Frage 12:

Siehe Frage 8.

 

Zu Frage 13:

Die derzeitige räumliche Situation ist im Hinblick auf die zwischenzeitliche personelle Entwicklung und die Neuorganisation des Wachkörpers nur bedingt richtlinienkonform.

 

Zu Frage 14:

Siehe Frage 13.

 

Zu Frage 15:

Nachdem die Prüfung der Erweiterungsmöglichkeit im Bestand ein negatives Ergebnis erbrachte, verlief auch die Ersatzstandortsuche mangels geeigneter Angebote lange Zeit erfolglos. Erst mit der Neugestaltung des Kagraner Platzes im Zusammenhang mit der U-Bahn – Erschließung ergaben sich zahlreiche Optionen und läuft derzeit die Prüfung von insgesamt 8 Angeboten.

 

Der systemisierte Personalstand ist nur eines der Kriterien für die Festlegung des Flächenbedarfes einer bedarfskonformen, zukunftsorientierten Polizeiinspektion. Darüber hinaus sind Aspekte wie bauliche Voraussetzungen, Aufgabenstellung sowie dienstbe-triebliche und organisatorische Anforderungen zu berücksichtigen. Der tatsächliche Flächenbedarf der jeweiligen Polizeiinspektion ist jedenfalls jeweils im Einzelfall zu prüfen. Eine generelle Aussage über den Flächenbedarf einer Polizeiinspektion mit einem systemisierten Personalstand von 36 Bediensteten kann im Sinne der vorstehenden Ausführungen daher nicht getroffen werden.