4540/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.09.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER, Parnigoni und GenossInnen, haben am 14. Juli 2006 unter der Zl. 4702/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeireform Team 04 - Ein Jahr danach - Umsetzung in Österreich und insbesondere im Bundesland Salzburg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1

Durch die Zusammenlegung der drei Wachkörper Bundesgendarmerie, Sicherheits-wachekorps und Kriminalbeamtenkorps konnten im Bereich der Stadt Salzburg zwei Führungsebenen (Kriminalbeamteninspektorat und Zentralinspektorat der Sicherheitswache) zu einer Kommandoebene (Stadtpolizeikommando Salzburg) zusammengeführt werden.

Darüber hinaus konnten in der Stadt Salzburg einerseits wesentlich verbesserte Schnittstellen zwischen operativen regionalen Ebenen und der Landesebene insbesondere im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und der Verkehrsüberwachung geschaffen werden, andererseits ist durch die Zuständigkeit des Landespolizeikommandos Salzburg für alle Bezirkspolizeikommanden und das Stadtpolizeikommando Salzburg ein wesentlich effizienterer Einsatz personeller und technischer Ressourcen sichergestellt.

 

Die Einsparungen bzw. Synergieeffekte im Mietbereich sind durch die Kündigungen der Objekte Hellbrunnerstraße 5 mit 30.04.2006 und Alpenstraße 87 mit 31.12.2006 in der Stadt Salzburg gegeben.

Im Bereich des Fuhrparkes können Synergieeffekte im Bundesland Salzburg derzeit noch nicht konkret ausgewiesen werden, da die Umstellung des Fuhrparks auf Leasingfahrzeuge, bei Beibehaltung der derzeitigen Vorgangsweise und Austauschraten im Jahr 2009 abgeschlossen sein sollte und erst dann konkrete Zahlen genannt werden können.

 

Zur Frage 2

Die Einsparungen können wie folgt beziffert werden:

Objekt Hellbrunnerstraße 5     im Jahr 2006          ca. 367.000.-- €    ( 617 m² Nutzfläche )

Objekt Alpenstraße 87          ab Jänner 2007        ca.   30.000.-- €    ( 591 m² Nutzfläche )     

 

Zur Frage 3

Anlaufkosten und Synergieeffekte im Zuge der Umsetzung der Polizeireform werden sich ausgeglichen gestalten.

 

Zur Frage 4

Ja; es handelte sich hiebei um ein Schreiben des BMF vom 20.04.2005 im Zuge des Budgetcontrollings für das 1. Quartal 2005, das ein erstes Verhandlungsangebot seitens des BMF darstellte.

 

Zur Frage 5

Keine, da die Investitionsprogramme in vollem Ausmaß umgesetzt werden konnten.

 

Zur Frage 6

Die Aussagen, wonach die für Herbst 2005 geplanten und politisch vereinbarten rund 450 Neuaufnahmen bei der Exekutive deswegen nicht erfolgen konnten, sind nicht richtig. Im Herbst 2005 wurden insgesamt 467 Neuaufnahmen vorgenommen.

Österreichweit sind im Jahre 2005 insgesamt 629 Neuaufnahmen erfolgt, die sich wie folgt auf die einzelnen Landespolizeikommanden  aufteilen:

 

Landespolizeikommando

Anzahl der Neuaufnahmen

Burgenland

Keine

Kärnten

Keine

Niederösterreich

80

Oberösterreich

96

Salzburg

40

Steiermark

70

Tirol

71

Vorarlberg

30

Wien

242

Gesamtsumme

629

 

 

Zu den Fragen 7 bis 9, 11 und 12

Die finanziellen Aufwendungen der ausschließlich Team 04 bezogenen Projekte (Alpenstraße 90 und Franz Hinterholzer-Kai 4 in 5020 Salzburg) betrugen

Die über Adaptierungsmaßnahmen hinausgehenden Folgekosten für die Finalisierung der dem Projekt zuzuordnenden Aufwendungen betragen für das Jahr 2006 125.800.-- € inkl. MWSt.  Darüber hinausgehende Kosten sowie Sanierungs- und Adaptierungskosten insbesondere in Bezug auf die Landesleitzentrale sowie Polizeiinspektionen stehen in keinem Zusammenhang mit der Zusammenführung der Wachkörper, da diese Kosten Team 04 projektunabhängig im BVA 2005 und 2006 Berücksichtigung gefunden haben.

 

Auf die Synergieeffekte, wie unter Punkt 2 und 3 angeführt, wird verwiesen.

 

Zur Frage 10

 

Bundesland          Objekt                            Bauliche Maßnahmen      Umsetzung

                                                                                                  

 

Burgenland          Neusiedler Straße 84          Adaptierungsmaß-             durchgeführt

                             7000 Eisenstadt                  nahmen*                                                                                   

 

Kärnten                Hauptstraße 193                  Adaptierungsmaß-            durchgeführt      

                             9201 Krumpendorf               nahmen

 

                             Trattengasse 34                   Adaptierungsmaß-           durchgeführt  

                              9500 Villach                         nahmen

 

                              St. Ruprechterstr. 3             Adaptierungsmaß-         

                              9010 Klagenfurt                   nahmen                            durchgeführt                   

 

Nieder-

österreich               Linzerstraße 47                   Adaptierungsmaß-           durchgeführt

                               3101 St. Pölten                    nahmen

 

                                  Linzerstraße 106                  Neubau  Logistik-

                               3100 St. Pölten                    abteilung                          in Planung

 

 

Ober-                       Nietzsche Straße 33            Adaptierungsmaß-           durchgeführt     österreich               4010 Linz                             nahmen                   

 

Salzburg                 Alpenstraße 90                    Adaptierungsmaß-           durchgeführt    

                               5020 Salzburg                      nahmen                            

                              

                                Franz Hinterholzer-              Adaptierungsmaß-          durchgeführt  

                                Kai 4                                     nahmen                              

 

Steiermark              Strassganger Straße 280   Adaptierungsmaß-            durchgeführt  

                               8021  Graz                         nahmen  und              

 

                               Josef-Heißl-Straße 14       Adaptierungsmaß-             durchgeführt                                          8700 Leoben                      nahmen

 

Tirol                         Kaiserjägerstraße 8            Adaptierungsmaß-            durchgeführt                                      6021 Innsbruck                   nahmen

 

Vorarlberg               Bahnhofstraße 45               Adaptierungsmaß-            durchgeführt                                         6901 Bregenz                     nahmen 

 

Wien                        Schottenring 7 – 9              Adaptierungsmaß-            durchgeführt                                    1010 Wien                          nahmen 

 

* Unter Adaptierungsmaßnahmen werden Nutzflächenoptimierungen verstanden, die bauliche Arbeiten wie Wanddurchbrüche, Installationen, Boden- und Wandsanierungen erforderlich machen. 

 

Zur Frage 13  

Stichtag 30.06.2005:

 

Zur Frage 14 

Stichtag 30.05.2005:

Die Zahl der Bildschirmarbeitsplätze sowie die Verhältniszahlen ergeben sich aus der Beantwortung zu Frage 13.

 

Die über die Bildschirmarbeitsplätze (BAKS-Geräte) hinausgehende Notebook-Ausstattung ohne Anführung von Passlesegeräten stellt sich wie folgt dar:

 

Stichtag 30.05.2005:

 

Eine Aufschlüsselung der Notebooks auf die der BPD beigegebenen Wachkörper Sicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps und somit auch die Darstellung einer Verhältniszahl mit Stichtag 30.05.2005 ist nicht möglich.

 

Stichtag 30.06.2006:

 

Zur Frage 15 

Stichtag 30.06.2006:

 

Zur Frage 16

Bundespolizeidirektion: 3 mehrspurige Kraftfahrzeuge

Landespolizeikommando (inklusive SPK Salzburg): 296 Kraftfahrzeuge

Aufgrund der mit 01.07.2005 erfolgten Zusammenlegung der Wachkörper kann mit Stichtag 30.06.2006 kein KFZ-Bestand der ehemaligen Bundesgendarmerie mitgeteilt werden.

 

 

Zur Frage 17

Stichtag 30.06.2005: 42, davon BPD 13 und LGK 29

Stichtag 30.06.2006: 38

 

Der Austausch dieser Fahrzeuge erfolgt im Rahmen der Neuzuweisungen  im Laufe des Jahres 2006.

 

Zur Frage 18

Stichtag 30.06.2005: keine

Stichtag 30.06.2006: 3

 

Der Austausch dieser Fahrzeuge erfolgt im Rahmen der Neuzuweisungen im Laufe des Jahres 2006.

 

Zur Frage 19

Für den Bereich der nachgeordneten Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landespolizeikommanden standen bzw. stehen folgende Budgetmittel zur Verfügung:

 

2005:   5.215.000,-- €

2006:   7.015.000,-- € ( 4.300.000,-- € Fuhrparkmanagement und 2.715.000.-- € Neuankauf )

 

Eine detaillierte Aufteilung der Budgetmittel auf Bundesländer bzw. nachgeordnete Organisationseinheiten wird im Hinblick auf eine bedarfsorientierte Zuweisung von Fahrzeugen  insbesondere zwecks Abdeckung sofortiger Austauscherfordernisse nicht vorgenommen.

 

Folgende Zuweisungen mehrspuriger KFZ erfolgten 2005:

 

Folgende Zuweisungen mehrspuriger KFZ erfolgten bzw. erfolgen 2006:

 

Die Zuweisungen 2005 erfolgten zu folgenden Organisationseinheiten des LPK:

 

Organisationseinheit

Anzahl

Landesverkehrsabteilung

6

API Anif

2

Logistikabteilung

6

SPK Salzburg (einschl. Polizeiinspektionen)

3

PI Eben

1

PI Anif

2

PI Hofgastein

1

PI Radstatt

1

PI Tamsweg

2

PI Taxham

1

PI Abtenau

1

PI Bergheim

1

PI Golling

1

 

Die Zuweisungen im 1. Halbjahr 2006 erfolgten zu folgenden Organisationseinheiten des LPK:

 

Organisationseinheit

Anzahl

Landeskriminalamt

6

Landesverkehrsabteilung

3

API St. Michael

2

Logistikabteilung

3

SPK Salzburg (einschl. Polizeiinspektionen)

3

PI Eugendorf

1

PI Wagrein

1

PI Bergheim

1

PI Zell am See

1

PI Golling

1

 

Die Zuweisungen im  2. Halbjahr 2006 sind zu folgenden Organisationseinheiten vorgesehen:

 

Organisationseinheit

Anzahl

Sicherheitsdirektion

1

Landeskriminalamt

10

Landesverkehrsabteilung

3

Logistikabteilung

6

BPK Salzburg

1

API Anif

4

API St. Michael

1

SPK Salzburg (einschl. Polizeiinspektionen)

8

PI Hof

1

PI Tamsweg

3

PI Saalfelden

2

PI Bischofshofen

1

PI Taxenbach

1

PI Werfen

1

PI Eben

1

PI Seekirchen

1

PI St. Michael

2

PI Adnet

1

PI Abtenau

1

PI Neukirchen

1

PI Altenmarkt

2

PI Lofer

1

PI Wals

1

PI Rauris

1

PI Saalbach

1

PI Eugendorf

1

PI Oberndorf

1

PI Hallein

1

PI Kaprun

1

 

 

 

Zur Frage 20

Sämtliche Fahrzeuge, die für das Bundesland Salzburg vorgesehen und bestellt wurden, wurden diesem auch zugeteilt.

 

Zur Frage 21

Der konkrete Bedarf des Bundeslandes Salzburg beträgt 86 Kraftfahrzeuge (82 mehrspurige und 4 einspurige KFZ), die noch im Jahr 2006 ausgeliefert werden.

 

Zur Frage 22

Stichtag 30.06.2005

 

Stichtag 30.06.2006

 

Zur Frage 23

Stichtag 30.06.2005

 

Stichtag 30.06.2006: keine

 

Zur Frage 24 

Zur Wahrung der Flexibilität in der Beschaffung ist im BVA 2005 und 2006 keine Aufteilung der Budgetmittel auf ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge vorgesehen. Eine detaillierte Aufteilung der Budgetmittel auf Bundesländer bzw. nachgeordnete Organisationseinheiten wird im Hinblick auf eine bedarfsorientierte Zuweisung von Fahrzeugen  insbesondere zwecks Abdeckung sofortiger Austauscherfordernisse nicht vorgenommen.

 

Im Jahr 2005 wurden keine Motorräder an das Bundesland Salzburg ausgeliefert. Im Jahr 2006 werden dem Landespolizeikommando Salzburg 4 Motorräder übergeben. Die Verteilung der Motorräder auf einzelne Organisationseinheiten ist zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch nicht entschieden.

 

Zur Frage 25

Mit Stichtag 30.6.2005 gab es im Bundesland Salzburg Verkehrsüberwachungsgeräte gem. folgender Aufstellung:

 

 

Stichtag 30.6.05

 

BPD

LGK

Stationäre Radargeräte

5

4

mobile Radargeräte

1

4

Abstandsmesssysteme

 -

1

Videoeinrichtungen Zivilstr.

3

3

Lasermessgeräte

12

86

Alkomaten

18

103

Drogentestgeräte

 -

 -

Adas (Lenk-, Ruhezeiten)

2

1

Gefahrgutkontrolle

1

3

Schallpegelmessgeräte

1

1

Summe

43

206

 

Zur Frage 26

Mit Stichtag 30.6.2006 gibt es im Bundesland Salzburg Verkehrsüberwachungsgeräte gem. folgender Aufstellung:

 

 

Stichtag 30.6.2006

 

 

Stationäre Radargeräte

7

mobile Radargeräte

5

Abstandsmesssysteme

1

Videoeinrichtungen Zivilstr.

6

Lasermessgeräte

98

Alkomaten

121

Alkoholvortestgeräte

12

Drogentestgeräte

0

Adas (Lenk-, Ruhezeiten)

3

Gefahrgutkontrolle

4

Schallpegelmessgeräte

2

Summe

259

 

Zur Frage 27

Im Laufe des Jahres 2006 erfolgt die Auslieferung von insgesamt 86 Kfz an das Bundesland Salzburg.

Es wird kontinuierlich an einer Verbesserung der technischen Ausstattung gearbeitet. Die geplante Vollausstattung mit BAKS IV Arbeitsplätzen wurde im Februar/März 2005 bereits erreicht.

Die Erweiterung der Netzwerkanbindungen auf 2 MBit/s für jeden Teilnehmer im Bundesland Salzburg wurde im April 2006 abgeschlossen. Für die Ausstattung der Exekutive mit mobilen BAKS Lösungen wird intensiv gearbeitet, Pilotversuche in sämtlichen Bundesländern wurden bereits gestartet bzw. stehen kurz bevor.

 

Die Inbetriebnahme des neuen, digitalen Funksystems in Salzburg ist in den Jahren 2008/2009 geplant. Mit diesem Zeitpunkt werden auch die neuen, kleineren und leistungs-fähigeren Funkgeräte zur Verfügung stehen.

 

Zur Frage 28

Mit dem System BAKS IV sind keine infrastrukturellen Probleme bekannt bzw. in der zuständigen Fachabteilung des BM.I evident.

 

Zur Frage 29

Das BM.I ist diesbezüglich nicht eigentumsfähig und kann daher keine Objekte verkaufen.

 

Zur Frage 30

Auf die Beantwortung zu den Fragen 1 und 29 wird verwiesen.

 

Zur Frage 31

Für die unabhängig des Projektes der Zusammenlegung der Wachkörper im zeitlichen Nahebereich zur Umsetzung von Team 04 durchgeführten Adaptierungsarbeiten von Polizeiinspektionen wurden bisher ca. 160.000 € aufgewendet.  Betreffend derzeit in Planung befindlicher bzw. projektierter Investitionsvorhaben kann noch keine konkrete Summe genannt werden.

 

Zur Frage 32

Mit Stichtag 30.06.2005 hatten 116 MitarbeiterInnen des Kriminaldienstes bei der BPD Salzburg ihren Arbeitsplatz.

 

Zur Frage 33

17,25 m² pro Bediensteten;

 

Zur Frage 34

Mit Stichtag 30.06.2005 hatten 57 MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz in der Kriminal-abteilung des LGK für Salzburg.

 

Zur Frage 35

Mangels einer Organisationseinheit „KA in der Bundespolizeidirektion Salzburg“ konnte keine Nutzflächenerhebung durchgeführt bzw. geprüft werden.

 

Zur Frage 36

Kriminalreferat des SPK Salzburg: 17,69 m²/MitarbeiterInnen

Landeskriminalamt Salzburg:          15,37 m²/MitarbeiterInnen

 

Zur Frage 37

375

 

Zur Frage 38

411

 

Zur Frage 39

13 m²/MitarbeiterInnen

 

Zur Frage 40

Bis dato wurden für Renovierungs- und Adaptierungsarbeiten für das Gebäude im LPK Salzburg, Alpenstraße 88 – 90, insgesamt 172.000.-- € aufgewendet. Darüber hinaus liegen dem BM.I Anträge über Umbaumaßnahmen im Ausmaß von 125.800.-- € vor.

 

Zu den Fragen 41 bis 43

Die endgültige Unterbringung der Polizeiinspektion Alpenstraße ist seitens des BM.I noch nicht entschieden.

 

 

Zur Frage 44

Die Richtlinien für die Organisation und Vollziehung des Kriminaldienstes der Bundespolizei (Kriminaldienstrichtlinien-KDR) regeln die Durchführung bzw. die Handhabung kriminalpolizeilicher Aufgaben für alle EB des LPK f. Salzburg. Diese gelten für Bedienstete des LKA, des SPK und BPK´s bis hin zu den einzelnen Polizeiinspektionen. Eine deliktsbezogene Abgrenzung ist nicht vorgesehen.

 

Zur Frage 45

Grundsätzlich ist jeder im Exekutivdienst verwendete Polizeibedienstete verpflichtet, Kriminaldienst (KDR) entsprechend der Zielvorgabe seines Arbeitsplatzes zu verrichten. Die Kriminaldienstrichtlinien legen das Verhältnis der einzelnen Organisationsebenen nicht auf Basis von starren, nicht zweckmäßigen Deliktskatalogen fest. Unbeschadet vorliegender behördlicher Zuständigkeiten sehen die KDR ein zweckmäßiges Informationsmanagement und Zusammenwirken der Organisationseinheiten nach ihren jeweiligen personellen und technischen Möglichkeiten, des vorhandenen Spezialisierungsgrades der Bediensteten sowie überregionaler Erfordernisse vor.

 

Zur Frage 46

Das Landeskriminalamt bildet im Bundesland die oberste Ebene des Kriminaldienstes des Landespolizeikommandos. Zu den wesentlichen Kriterien bei der Bewertung von Arbeits-plätzen zählt nicht die quantitative Belastung sondern insbesondere der qualitative Faktor eines jeden einzelnen Arbeitsplatzes.

 

Zur Frage 47

An nennenswerten Aufgaben waren von den Landeskriminalämtern neben einer gemäß den erforderlichen Spezialisierungsgraden vermehrten Mitwirkung bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen, einer verstärkten Schulungs- und Koordinationskompetenz, die Durchführung der kriminalpolizeilichen Analyse ( Assistenzbereich LKA 2 - Analyse ), die Unterstützung von Organisationseinheiten bei der Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten ( Assistenz-

bereich LKA 5 – EGS ), sowie die kriminalpolizeiliche Untersuchung ( Assistenzbereich LKA 8 – KPU ) zu übernehmen.

 

 

 

Zur Frage 48

Die Besetzung der ausgeschriebenen Arbeitsplätze erfolgte nach den im Beamtendienstrechtsgesetz 1979 und der im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 normierten Bestimmungen. Die zitierten Kriterien wurden bei den Besetzungen mitberücksichtigt.

 

Zu den Fragen 49 und 50

Die Einrichtung von Mitarbeiter-Pools dient der erhöhten Flexibilität des Personaleinsatzes. 

Eine in den Fragen angesprochene altersabhängige Verwendung kann ausgeschlossen werden.

 

Zu den Fragen 51 und 52

In den Ausschreibungen/InteressentInnensuchen nach dem Beamtendienstrechtsgesetz 1979 und dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 wurden alle KriminalbeamtInnen einbezogen.

Alle Funktionsbewerbungen unabhängig vom Alter der Bewerberin/des Bewerbers wurden im Sinne der einschlägigen Bestimmungen unter Berücksichtigung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und des Frauenförderungsplanes gleichermaßen geprüft. Es konnte allen ExekutivbeamtInnen ein Arbeitsplatz zugewiesen werden.

 

Zur Frage 53

Die Kriminalitätsbekämpfung beginnt in den Inspektionen bei jedem einzelnen Bediensteten und reicht von der Anzeigenaufnahme von gerichtlich strafbaren Handlungen bis zur Finalisierung, sofern keine Übernahme der Amtshandlung durch andere Bedienstete des/der SPK/BPK bzw. des LKA erfolgt.

 

Zur Frage 54

Die Schulungen der tatorterhebenden Bediensteten in den PI´s erfolgte durch das LKA, Assistenzbereiche 07 (Tatort) und 08 (Kriminalpolizeiliche Untersuchung). Die technische Ausstattung erfolgte mittels Tatortkoffer.

Die Schulungen der Kriminalsachbearbeiter auf den PI´s erfolgte durch Zuteilungen zum LKA bzw. dem SPK  Salzburg, Kriminalreferat.

Zuverlässige Schätzungen betreffend einer möglichen Mehrbelastung können nicht abgegeben werden. Aufzeichnungen, wonach quantitative Mehrbelastungen abzuleiten sind, bedürfen einer eingehenden Beobachtung im Sinne des Controllings.

 

Zur Frage 55

Ein Technikraum (Bürotechnikraum bzw. Haustechnikraum) ist mit einem Spurensicherungsraum synergetisch nicht nutzbar. Als Spurensicherungsraum sowie als Vernehmungsraum werden bei Nichtvorhandensein eines separaten Spurensicherungs-/Vernehmungsraumes Büroräume mit entsprechender Einrichtung genutzt.  

Im Bereich des LPK Salzburg wurde nach professionellen Kriterien ein System für die erkennungsdienstliche Behandlung unter Berücksichtigung regionaler Möglichkeiten und Erfordernisse eingerichtet. Aus diesem Grund wurden seitens des BM.I Workflow-Stationen für die erkennungsdienstliche Arbeit an speziellen Knotenpunkten errichtet. Den Anforderungen des Erkennungsdienstes wurde somit bestmöglich entsprochen.

 

Zur Frage 56  

Grundsätzlich sind die Landeskriminalämter und in weiterer Folge die Kriminaldienstreferenten der BPK/SPK für die fachspezifische Fortbildung der im Kriminaldienst tätigen Bediensteten der Inspektionen zuständig. Darüber hinaus bietet das Seminarprogramm des Zentrums für Fortbildung in der SIAK regelmäßig auch Spezialseminare im der Kriminalitätsbekämpfung an, die allen Polizeibediensteten zur Bewerbung um Teilnahme offen stehen.

 

Im Bundesland Salzburg wurden seit 01.07.2005 nachfolgende Schulungen durchgeführt:

 

Kriminalprävention:                                              59 PolizistInnen  

IT-Beweissicherung:                                            50 PolizistInnen

Tatort / KPU – Tatortbeamte:                             120 PolizistInnen

Sittlichkeitsdelikte:                                                25 PolizistInnen (VICLAS/Täterverhalten)

Betrugsdelikte:                                                      20 PolizistInnen

Einbruchsdiebstahl/Diebstahl:                              25 PolizistInnen (KFZ.-Einbruch/- diebstahl)

Umweltkriminalität :                                               30 PolizistInnen

Brandermittlung:                                                    15 PolizistInnen  

Suchtgiftdelikte:                                                     25 PolizistInnen

Bei den oa. Schulungen durch das LKA sind die PolizistInnen der BPK´s und des SPK sowie des Bildungszentrums zusammen gefasst. Eine organisationsbezogene Aufschlüsselung wurde nicht durchgeführt. Desgleichen wurde von einer bundesweiten Erhebung der detaillierten Teilnehmerzahlen aufgeschlüsselt auf Bundesländer und Speziallehrgänge aufgrund des unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwandes Abstand genommen.

 

Zur Frage 57

Zur Vertretung der spezifischen Interessen der Landeskriminalämter wurden entsprechende Dienststellenausschüsse eingerichtet, deren Bedürfnisse in weiterer Folge von den bei den Landespolizeikommanden eingerichteten Fachausschüssen und auf Ebene des BM,I von dem dort eingerichteten Zentralausschuss für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens vertreten werden. Durch diese Konstruktion wird einerseits den spezifischen Anforderungen der  Landeskriminalämter und andererseits der Einheitlichkeit und Komplexität des Wachkörpers Bundespolizei Rechnung getragen.

 

Zur Frage 58

Ja, weil dies wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Hier gibt es eindeutige Richtlinien, die auf dem Bundeshaushaltsgesetz fußen. Demnach ist der Abschluss von Kaskoversicherungen für Fahrzeuge des Bundes grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Zur Frage 59

In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen, dass gemäß § 1 Abs. 1 OrgHG Personen, die als Organe des Bundes handeln, nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechtes prinzipiell für den Schaden am Vermögen haften, den sie dem Rechtsträger, als dessen Organ sie gehandelt haben, in Vollziehung der Gesetze durch ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten unmittelbar zugefügt haben. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.

 

Für die Frage, ob und in welchem Umfang Regress gegenüber dem Lenker eines DienstKfz nach den Bestimmungen des OrgHG genommen werden kann, ist eine Differenzierung des Verschuldensgrades (entschuldbare Fehlleistung, leichte oder grobe Fahrlässigkeit) erforderlich.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 OrgHG kann der Ersatzanspruch gemäßigt werden. Nach Abs. 2 leg.cit. sind dabei die Mäßigungskriterien nach § 2 Abs. 2 DHG anzuwenden. Diese Kriterien sind unter anderem das Ausmaß des Verschuldens, die mit der ausgeübten Tätigkeit verbundene Verantwortung, der Grad der Ausbildung des Dienstnehmers, die Schadensneigung, aber auch das Einkommen des Dienstnehmers bzw. die individuellen Lebensverhältnisse des Organs (Sorgepflichten, Verbindlichkeiten).

 

Zur Frage 60 

Der Terminus „Kriminalpolizeilichen Beratung“ wurde in„Kriminalprävention“ umbenannt und schließt neben der bisherigen klassischen Eigentumsprävention, zusätzlich die Aufgabengebiete Sucht(delikts)-, Sexualdelikts- und Gewaltprävention ein, einschließlich der Angelegenheiten der Kontaktbeamten „Gewalt in der Familie“.

 

Die Fachaufsicht auf Ebene BM.I in Angelegenheiten der Kriminalprävention obliegt dem  Bundeskriminalamt Büro 1.6. 

 

In den Landespolizeikommanden, so auch in Salzburg,  wird der Bereich der Kriminalprävention durch das Landeskriminalamt durch die Bediensteten des Assistenzbereiches 04 ausgeübt. In den Stadt- und Bezirkspolizeikommanden, sowie im Bereich der dort angesiedelten Polizeiinspektionen erfolgt die Kriminalprävention durch speziell ausgebildete Beamte im Rahmen des Koordinierten Kriminaldienstes oder des operativen Kriminaldienstes SPK unter Verantwortung und Koordination des Kriminaldienst-Referenten.

 

Im Bundesland Salzburg stehen gemäß dieser Struktur beim Landeskriminalamt zurzeit 4 hauptamtliche Beamte sowie insgesamt 31 regional entsprechend ausgebildete Bedienstete zur Verfügung.

 

Zur Frage 61

Dem Landespolizeikommando Salzburg stehen im laufenden Haushaltsjahr 2006 bei 1-11708 (Sicherheitsexekutive  - Aufwendungen) insgesamt € 7.400.000,-- € zur Verfügung. Die Mittel für den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst werden nicht gesondert veranschlagt und finden im Sinne des Kontenplanes für Gebietskörperschaften ihre Bedeckung im angeführten Betrag.

 

 

Zur Frage 62

Bis 30.06.2005 waren sowohl bei der Kriminalpolizei der BPD Salzburg als auch bei der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos jeweils 2 Planstellen für diese Tätigkeit systemisiert. Mit Stichtag 01.07.2005 sind für Belange der Kriminalprävention beim Landeskriminalamt Salzburg im Fachbereich LKA 4 2 Planstellen vorgesehen, wobei durch die flexible Planstellen-Pool-Lösung weiterhin der Einsatz von 4 hauptamtlichen Bediensteten für diese Tätigkeit gewährleistet ist.

 

Zu den Frage 63 bis 66

Mit Stichtag 30.06.2005 waren

tätig.

 

Nach der Zusammenführung der drei Wachkörper sind 34 E1-BeamtInnen beim Landespolizeikommando Salzburg einschließlich der nachgeordneten Bezirkspolizeikommanden und des SPK Salzburg tätig.

 

Zu den Fragen 67 bis 70

Mit Stichtag 30.06.2005 waren

tätig.

 

Nach der Zusammenführung der drei Wachkörper sind 589 E2a-BeamtInnen beim Landespolizeikommando Salzburg einschließlich der nachgeordneten Polizeidienststellen tätig.

 

Zu den Fragen 71 bis 74

Mit Stichtag 30.06.2005 waren

tätig.

 

Nach der Zusammenführung der drei Wachkörper sind 778 E2b-BeamtInnen beim Landespolizeikommando Salzburg einschließlich der nachgeordneten Polizeidienststellen tätig.

 

Zu den Fragen 75 bis 78

Mit Stichtag 30.06.2005 gab es

 

Nach der Zusammenführung der drei Wachkörper gibt es 66 E2c-BeamtInnen beim Landespolizeikommando Salzburg.

 

Zur Frage 79 (1)

Im Hinblick auf ein offensichtlich redaktionelles Versehen bei der Nummerierung der Fragen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit die Fragen 79, 80 und 81 in ihrer Reihenfolge jeweils mit den Klammerausdrücken (1) bzw. (2) versehen.

 

Zur konkreten Beantwortung der Fragen 79 bis 86 wird angeführt, dass alle Überstunden gemäß ihren Zuschlägen in Überstundenpunkte umgerechnet werden. Durch diesen Berechnungsmodus werden die unterschiedlichen Überstundenwertigkeiten entsprechend berücksichtigt. An alle Organisationseinheiten des BM.I werden die Überstundenkontingente in Form von Überstundenpunkten zugewiesen. Mit einem Mulitplikator von 1,75 kann auf die durchschnittliche Überstundenzahl hochgerechnet werden.

 

Angefallene Überstundenpunkte 2003:    281.658,90

Angefallene Überstundenpunkte 2004:    264.062,27

Zur Frage 80 (1)

Es waren  266.413 Überstundenpunkte vorgesehen.

Davon wurden 129.733,03 Punkte bis 30.06.2005 verbraucht.

 

Zur Frage 81 (1)

2003:           56.653,00 Überstundenpunkte

2004:           56.483,50 Überstundenpunkte

 

Zur Frage 79 (2)

Es waren 66.603 Überstundenpunkte vorgesehen.

Davon  wurden 31.797,50 Punkte bis 30.06.2005 verbraucht.

 

Zur Frage 80 (2)

2003:           393.687,98 Überstundenpunkte

2004:           385.544,58 Überstundenpunkte

 

Zur Frage 81 (2) 

Vorgesehen:   390.188,00  Überstundenpunkte      

Davon wurden 201.349,27 Punkte bis 30.06.2005 verbraucht.

 

Zur Frage 82

363.342,42 Überstundenpunkte.

 

Zur Frage 83

726.685,00 Überstundenpunkte

 

Zur Frage 84

Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft sind von der SID, der BPD und dem LPK Salzburg Überstunden im Ausmaß von 56.420, 39 Punkten geleistet worden.

 

Zu den Fragen 85 und 86

Nein. 2004 und 2005 wurden jeweils 11.019.826 Überstundenpunkte für die dem BMI nachgeordneten Behörden und Kommanden kontingentiert.

 

Zur Frage 87

Die Aufstellung der systemisierten Planstellen der einzelnen Polizeiinspektionen ist in der ua   Tabelle ersichtlich

Bei den nachstehend angeführten Polizeiinspektionen sind 868 Planstellen besetzt.

 

Bezirk Hallein

 

 

 

PI

ABTENAU

13

PI

ADNET

4

PI

GOLLING AN DER SALZACH

16

PI - BLS

HALLEIN

42

 

 

 

Bezirk Salzburg-Umgebung

 

 

 

PI - BLS

ANIF

28

PI

BERGHEIM

16

PI

EUGENDORF

16

PI

GLASENBACH

7

PI

HENNDORF AM WALLERSEE

4

PI

HOF BEI SALZBURG

16

PI

LAMPRECHTSHAUSEN

10

PI

NEUMARKT AM WALLERSEE

8

PI

OBERNDORF BEI SALZBURG

11

PI

OBERTRUM AM SEE

9

PI

SANKT GILGEN

13

PI

SEEKIRCHEN AM WALLERSEE

7

PI

STRAßWALCHEN

8

PI

STROBL

7

PI

THALGAU

4

PI

WALS

31

 

 

 

Bezirk St. Johann im Pongau

 

 

 

PI

ALTENMARKT IM PONGAU

6

PI

BAD GASTEIN

16

PI

BAD HOFGASTEIN

16

PI

BISCHOFSHOFEN

16

PI

EBEN

10

PI

FLACHAU

5

PI

GROßARL

4

PI

MÜHLBACH AM HOCHKÖNIG

4

PI

RADSTADT

13

PI - BLS

SANKT JOHANN IM PONGAU

25

PI

SCHWARZACH IM PONGAU

12

PI

WAGRAIN

5

PI

WERFEN

7

 

 

 

Bezirk Tamsweg

 

 

 

PI

MARIAPFARR

4

PI

MAUTERNDORF

6

PI

OBERTAUERN

4

PI

SANKT MICHAEL IM LUNGAU

10

PI - BLS

TAMSWEG

19

 

 

 

Bezirk Zell am See

 

 

 

PI

BRUCK AN DER GLOCKNERSTRAßE

7

PI

KAPRUN

10

PI

LOFER

10

PI

MARIA AM  STEINERNEN MEER

4

PI

MITTERSILL

20

PI

NEUKIRCHEN

10

PI

RAURIS

4

PI

SAALBACH-HINTERGLEMM

8

PI

SAALFELDEN AM STEINERNEN MEER

28

PI

TAXENBACH

11

PI - BLS

ZELL AM SEE

36

 

 

 

Stadt Salzburg

 

 

 

PI

SALZBURG-ALPENSTRAßE

48

GPI(GREKO)

SALZBURG-FLUGHAFEN

47

PI

SALZBURG-HAUPTBAHNHOF

30

PI

SALZBURG-GNIGL

36

PI

SALZBURG-ITZLING

27

PI

SALZBURG-LEHEN

28

PI

SALZBURG-MAXGLAN

36

PI

SALZBURG-RATHAUS

49

PI

SALZBURG-TAXHAM

12

VI

Salzburg

44

 

Die Bewertungen der jeweiligen Inspektionen ergeben sich aus dem Bewertungs- und Zuordnungskatalog für die Bundespolizei:

 

 

Bundespolizei - Wachkörper neu

Bewertungschema Inspektionen

 

syst

PlSt

Kdt

1. Stv.

2. Stv.

3. Stv.

quSB

SB

 

E2b, VB/S-GÜD

 

FGr

Anzahl

FGr

Anzahl

FGr

Anzahl

FGr

Anzahl

FGr

Anzahl

FGr

Anzahl1)

Anzahl

113

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

11

96

110

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

11

93

109

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

11

92

108

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

10

92

100

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

10

84

97

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

10

81

96

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

9

81

85

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

9

70

84

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

8

70

76

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

8

62

75

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

8

61

74

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

8

60

73

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

8

59

72

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

7

59

69

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

7

56

66

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

7

53

64

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

7

51

63

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

7

50

62

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

7

49

61

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

7

48

60

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

49

58

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

47

57

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

46

55

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

44

54

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

43

53

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

42

52

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

41

51

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

5

40

50

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

4

40

49

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

4

39

47

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

4

37

46

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

4

36

45

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

4

35

44

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

4

34

43

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

4

33

42

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

3

33

41

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

3

32

40

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

3

31

39

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

3

30

38

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

3

29

37

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

3

28

36

7

1

6

1

5

1

4

1

3

2

2

3

27

35

6

1

5

1

4

1

3

1

3

1

2

3

27

34

6

1

5

1

4

1

3

1

3

1

2

3

26

33

6

1

5

1

4

1

3

1

3

1

2

3

25

32

6

1

5

1

4

1

3

1

3

1

2

3

24

31

6

1

5

1

4

1

3

1

3

1

2

3

23

30

6

1

5

1

4

1

3

1

3

1

2

3

22

29

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

3

22

28

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

3

21

27

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

3

20

26

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

3

19

25

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

3

18

24

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

2

18

23

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

2

17

22

6

1

5

1

4

1

3

1

 

 

2

2

16

21

5

1

4

1

3

1

 

 

 

 

2

3

15

20

5

1

4

1

3

1

 

 

 

 

2

2

15

19

5

1

4

1

3

1

 

 

 

 

2

2

14

18

5

1

4

1

3

1

 

 

 

 

2

2

13

17

5

1

4

1

3

1

 

 

 

 

2

2

12

16

5

1

4

1

3

1

 

 

 

 

2

1

12

15

5

1

4

1

3

1

 

 

 

 

2

1

11

14

5

1

4

1

 

 

 

 

 

 

2

2

10

13

5

1

4

1

 

 

 

 

 

 

2

2

9

12

5

1

4

1

 

 

 

 

 

 

2

1

9

11

5

1

4

1

 

 

 

 

 

 

2

1

8

10

5

1

4

1

 

 

 

 

 

 

2

1

7

9

4

1

3

1

 

 

 

 

 

 

2

1

6

8

4

1

3

1

 

 

 

 

 

 

 

 

6

7

4

1

3

1

 

 

 

 

 

 

 

 

5

6

4

1

3

1

 

 

 

 

 

 

 

 

4

5

4

1

3

1

 

 

 

 

 

 

 

 

3

4

4

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

3

4

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

1

4

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

 

Zur Frage 88

Im ehemaligen BPD Bereich waren die Planstellen direkt der BPD zusystemisiert. Diese wurden den einzelnen Wachzimmern belastungsbezogen zugewiesen. Diese Zuweisung kann mit einer Systemisierung (fixen Festlegung) nicht verglichen werden und daher kann im Bereich des Stadtpolizeikommandos Salzburg keine Gegenüberstellung der systemisierten Stände durchgeführt werden. Im ehemaligen Gendarmeriebereich blieb der systemisierte Stand bei allen Inspektionen gleich.

 

Zu den Fragen 89 und 90

Eine Zusammenlegung von Polizeiinspektionen ist nicht vorgesehen.

 

 

Zur Frage 91

Im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005 wurden bei der damaligen BPD Salzburg 5 Sicherheitswache bzw. Kriminalbeamte und beim ehemaligen LGK für Salzburg 10 Gendarmeriebedienstete in den Ruhestand versetzt.

 

Zur Frage 92

Derzeit sind im Exekutivbereich 7 Verfahren gemäß § 14 BDG anhängig.

 

Zur Frage 93

Im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 30.06.2006 haben im Landespolizeikommando Salzburg 10 Exekutivbedienstete, davon ein Exekutivbeamter des SPK Salzburg ihre Pension angetreten (§ 15 BDG 1979). Im gleichen Zeitraum wurden 8 Exekutivbeamte im Bereich des LPK Salzburg in den Ruhestand versetzt (§ 14 BDG 1979).

 

Zur Frage 94

Im Laufe des 2. Halbjahres 2006 werden nach Beurteilung der Altersstruktur, der Aktenlage und der derzeitigen Einschätzung 21 Exekutivbeamte des LPK Salzburg (davon 3 Exekutivbeamte des SPK Salzburg) in den Ruhestand treten bzw. versetzt.

 

Zur Frage 95

Zum angefragten Zeitraum erfolgten nachstehend aufgelistete Neuaufnahmen:

LPK Burgenland:                          keine

LPK Kärnten:                                keine

LPK Niederösterreich:                   76

LPK Oberösterreich:                      71

LPK Salzburg:                                25

LPK Steiermark:                             71

LPK Tirol:                                       71

LPK Vorarlberg:                             30

LPK Wien:                                    231

Gesamtsumme:                          575

 

 

 

Zur Frage 96

Für das LPK Salzburg sind im Jahr 2006 31 Neuaufnahmen für den Exekutivdienst geplant.

Zusätzlich habe ich in Auftrag gegeben, für weitere 20 Exekutivbeamte im Bundesland Salzburg im Herbst 2006 das Auswahlverfahren durchzuführen.

 

Über die zum SPK Salzburg vorgesehene Anzahl kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

 

Zur Frage 97

Die Beibehaltung des Standortes Salzburg des Einsatzkommandos Cobra ist weiterhin vorgesehen.

 

Zur Frage 98

Objekt Alpenstraße 90, 5020 Salzburg

 

Zur Frage 99

Mit Stichtag 30.06.2006 waren 1 Beamter/in versetzt und 20 BeamtInnen dienstzugeteilt. Die Kosten richten sich individuell nach der Einstufung der vorübergehend dienstzugeteilten Bediensteten im Sinne der Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 und der Reisegebührenvorschrift.

 

Zur Frage 100

Das Einsatzkommando Cobra unterliegt einem ständigen Evaluierungsmanagement.

 

Zur Frage 101

Mit Stichtag 30.06.2006 waren 25 BeamtInnen versetzt und 16 BeamtInnen dienstzugeteilt. . Die Kosten richten sich individuell nach der Einstufung der vorübergehend dienstzugeteilten Bediensteten im Sinne der Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 und der Reisegebührenvorschrift.

 

Zur Frage 102

Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität ( EGS ) als Assistenzbereich des Landeskriminalamtes stellt ebenso keine Sondereinheit dar wie die in Salzburg angesiedelte Flugeinsatzstelle des BM.I. Somit hat keine weitere Ansiedelung von Sondereinheiten stattgefunden.

 

Zur Frage 103

Für das Einsatzkommando Cobra (Aussenstelle Salzburg) und die Observations-aussenstelle Mitte des Bundeskriminalamtes sind die Planstellen im BM.I systemisiert. Diese Exekutivkräfte versehen zusätzlich zu den Bediensteten des LPK Salzburg im Bundesland Salzburg Exekutivdienst.

 

Zur Frage 104 

Mit Stichtag 30.06.2005 waren bei der Verkehrsabteilung Salzburg 40 Planstellen systemisiert. Die Bewertungen sind in der ua Tabelle ersichtlich.

 

E 1

E2a

E2b

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

GL

7

6

5

4

3

2

1

 

 

 

 

1

 

1

 

 

 

 

2

4

2

4

 

4

 

22

 

Zur Frage 105

Im Zuge der Wachkörperzusammenlegung wurde die Landesverkehrsabteilung mit 58 Exekutiv-Planstellen systemisiert. Die Bewertungen sind in der ua. Tabelle ersichtlich.

 

Bei der Landesverkehrsabteilung sind 49 E-Planstellen besetzt.

 

E1

E2a

E2b

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

GL

7

6

5

4

3

2

1

GL

 

 

 

 

 

1

 

1

1

 

 

 

 

2

5

2

5

0

6

0

0

35

 

Zu Frage 106

Im Zuge der Wachkörperzusammenlegung wurde die Verkehrsinspektion des Stadtpolizei-kommandos Salzburg mit 44 Planstellen systemisiert. Die Bewertungen sind in der ua Tabelle ersichtlich.

 

Bei der Verkehrsinspektion des SPK Salzburg sind 39 Planstellen besetzt.

 

 

E2a

E2b

7

6

5

4

3

2

1

GL

1

1

1

1

2

4

 

 

34

 

Zur Frage 107

Nächtliche Streifeneinsätze an Wochenenden in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 bis zum Stichtag 30.06.2005:

 

 

Jahr

 

 

 

 

 

Wochenende

2000

2001

2002

2003

2004

2005

1.

29

33

33

44

38

33

2.

33

36

36

32

43

37

3.

45

49

49

29

50

42

4.

31

41

41

37

47

46

5.

37

44

44

44

49

44

6.

33

32

32

42

42

50

7.

36

29

29

48

36

47

8.

49

33

37

42

43

49

9.

41

36

44

29

39

42

10.

44

49

42

47

42

36

11.

32

41

48

50

47

43

12.

29

44

42

50

44

39

13.

34

32

29

47

32

42

14.

36

43

47

49

29

47

15.

37

43

50

42

37

44

16.

35

39

47

36

44

32

17.

44

42

49

43

42

29

18.

43

47

42

39

48

37

19.

27

33

36

42

42

44

20.

43

48

43

47

29

42

21.

39

43

39

44

47

48

22.

42

39

42

32

50

42

23.

47

44

47

29

44

29

24.

33

31

33

37

41

47

25.

48

48

48

44

38

50

26.

43

43

43

42

52

49

27.

33

45

33

48

49

 

28.

44

48

44

42

33

 

29.

31

43

31

29

44

 

30.

48

33

48

47

31

 

31.

27

44

36

50

48

 

32.

35

31

33

39

47

 

33.

39

48

43

44

36

 

34.

43

27

39

36

47

 

35.

34

35

42

33

33

 

36.

29

39

47

44

46

 

37.

44

43

33

31

30

 

38.

46

34

48

48

36

 

39.

43

28

43

47

38

 

40.

50

43

33

36

28

 

41.

26

39

44

47

39

 

42.

46

42

31

33

41

 

43.

37

47

48

46

39

 

44.

46

33

47

30

52

 

45.

36

48

36

36

50

 

46.

30

43

47

38

47

 

47.

28

33

33

28

49

 

48.

36

44

46

33

45

 

49.

29

31

30

37

44

 

50.

22

33

36

41

39

 

51.

36

29

38

29

33

 

52.

33

36

28

31

31

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

1941

2041

2089

2070

2150

1090

 

Zur Frage 108

Nächtliche Streifeneinsätze an Wochenenden vom 01.07.2005 bis 31.12.2005:  1096

 

Zur Frage 109

Nächtliche Streifeneinsätze an Wochenenden im Zeitraum 01.01.2006 bis 30.06.2006:

 

Wochenende

Anzahl

 

 

1.

40

2.

35

3.

51

4.

32

5.

52

6.

44

7.

45

8.

34

9.

35

10.

37

11.

41

12.

45

13.

49

14.

44

15.

46

16.

55

17.

45

18.

39

19.

52

20.

53

21.

41

22.

46

23.

45

24.

50

25.

53

26.

44

 

 

Gesamt

   1153

 

Zur Frage 110

 

Behörde

Stand 01.07.2006

Stand 30.06.2005

SID Burgenland

13

12

SID Kärnten

18

17

SID Niederösterreich

27

28

SID Oberösterreich

28

27

SID Salzburg

22

23

SID Steiermark

28

25

SID Tirol

20

18

SID Vorarlberg

11

11

SID Wien

108

107

 

Zu den Fragen 111 und 112

Ja;

 

Zur Frage 113 

Durch die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) wurden seit bundesweiter Einführung  insbesondere Einsätze im Zusammenhang mit Einbruchs-, Raub- und Suchtmittelkriminalität durchgeführt. Dabei wurden bis zum 30.6.2006 die nachstehenden Anzeigen bzw. Festnahmen vorgenommen:

 

Erstatte Anzeigen:

 

Bgld

Kärnten

Salzburg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

91

307

271

170

226

443

210

307

2208

 

Erfolgte Festnahmen:

 

Bgld

Kärnten

Salzburg

Stmk

Tirol

Vlbg

Wien

75

93

240

252

104

134

100

188

1575

 

Eine Aufteilung nach Landeshauptstädten wäre nur mit unvertretbarem administrativem Aufwand möglich. Überwiegend erfolgen derartige Einsätze allerdings in den Ballungszentren.

 

Zu den Fragen 114 und 115

Grundsätzlich hat sich das Dienstzeitmodell DIMA 2005 gut bewährt. Die Evaluierung ist aufgrund laufender Probebetriebe auch in den Bereichen der Stadtpolizeikommanden noch nicht abgeschlossen. Die Besonderheiten des Kriminaldienstes auf Ebene der Landeskriminalämter und der Kriminalreferate der Stadtpolizeikommanden wurden bei Einführung der DIMA 2005 speziell berücksichtigt.

 

Zur Frage 116

Aufgrund der jährlichen Aufzeichnungen waren im Jahr 2005 27 ExekutivbeamtInnen suspendiert. Für das Jahr 2006 stehen diese Aufzeichnungen erst mit Februar 2007 zur Verfügung. Die im Jahr 2005 suspendierten BeamtInnen waren von der Ausschreibung/InteressenInnensuche nicht ausgenommen.

 

Zur Frage 117 und 118

Nachstehend werden die systemisierten und besetzten Planstellen der Salzburger Exekutive ab dem Jahre 1998 dargestellt. Die Jahre 1997 und davor sind aufgrund der Skartierungsverordnung des BMI nicht mehr existent.

 

 

 

KRD

 

SWD

 

BG-Exekutive

 

 

1.1.

SOLL

IST

SOLL

IST

SOLL

IST

BPD Salzburg

2005

 133

 114

 521

 514

 

 

2004

 133

 114

 521

 489

 

 

2003

 133

 127

 521

 510

 

 

2002

 144

 143

 529

 523

 

 

2001

 149

 148

 541

 530

 

 

2000

 152

 146

 552

 553

 

 

1999

 152

 151

 551

 526

 

 

1998

 151

154 

 536

520 

 

 

LGK Salzburg

2005

 

 

 

 

843

827

2004

 

 

 

 

843

822

2003

 

 

 

 

843

863

2002

 

 

 

 

849

894

2001

 

 

 

 

860

929

2000

 

 

 

 

860

951

1999

 

 

 

 

860

972

1998

 

 

 

 

858

992

 

Mit Stichtag 30.06.2006 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg von den systemisierten 1463 Exekutiv-Planstellen 1453 Planstellen besetzt.

Der Exekutivdienst im Bereich der Sicherheitsdirektion Salzburg wurde in den Fragen 121 und 122 dargestellt.

 

Zur Frage 119

Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass aufgrund der Neueinführung des Personaldatenmanagements im SAP und Auflassung der Applikation im Personal-informationssystem mit 01.01.2006 noch immer an der Datenanpassung bzw. Neuadaptierung von Daten gearbeitet wird. Daher ist die Übermittlung derartiger aussagekräftigen  Daten derzeit nicht möglich.

 

Zur Frage 120

Mit Stichtag 30.06.2006 gibt es im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg 1516 systemisierte Planstellen (1463 Exekutiv-Planstellen und 53 Verwaltungs- bzw. Handwerksplanstellen)

 

Zu den Fragen 121 bis 123

Nachstehend werden die systemisierten und besetzten Planstellen bei der SID Salzburg ab dem Jahre 1998 dargestellt. Die Jahre 1997 und davor sind aufgrund der Skartierungsverordnung des BMI nicht mehr existent.

 

 

 

KRD

 

Verwaltung

 

 

1.1.

SOLL

IST

SOLL

IST

SID Salzburg

2005

31

25

26

25

2004

31

25

26

25

2003

31

25

26

25

2002

21

15

25

24

2001

21

18

25

23

2000

21

19

25

24

1999

21

20

26

22

1998

21

20

24

23

 

Mit Stichtag 30.06.2006 sind im Bereich der Sicherheitsdirektion Salzburg von den systemisierten 28 E- Planstellen  23 E-Planstellen und von den 19 Verwaltungsplanstellen 21 Verwaltungsplanstellen  besetzt.

 

Zu den Fragen 124 und 125

Zum Stichtag 30.06.2005 sind der Bundespolizeidirektion Salzburg 95,5 Verwaltungsplanstellen und 11 Handwerksplanstellen zugewiesen. Von den 106,5 zugewiesenen Planstellen waren 94 Planstellen besetzt.

 

Zur Frage 126

Nein. Im Jahr 2006 wurden keine systemisierten Planstellen gestrichen.

 

Zur Frage 127

Keine. Im Jahr 2006 wurden keine systemisierten Planstellen gestrichen.

 

Zur Frage 128

Wie in der Beantwortung zu den Fragen 117 und 118 waren mit Stichtag 30.06.2006  im Bereich des Landespolizeikommandos Salzburg von den systemisierten 1463 Exekutiv- Planstellen 1453 Planstellen besetzt, daher ist lediglich ein Fehlstand von 10 zu verzeichnen.

 

Zur Frage 129

Die von Ihnen genannten zusätzlichen 700 Exekutivmitarbeiterinnen seit der Polizeireform, werden nachstehend dargestellt, diese werden nach Beendigung ihrer Grundausbildung den exekutiven Außendienst verstärken.

 

 

Landespolizeikommando

Neuaufnahmen im Herbst 2005 – nach der Reform

Neuaufnahmen in Jahre 2006

Burgenland

Keine

Keine

Kärnten

Keine

Keine

Niederösterreich

54

45

Oberösterreich

71

62

Salzburg

25

31

Steiermark

45

26

Tirol

71

36

Vorarlberg

30

20

Wien

171

135

Gesamtsumme

467

355

 

Zusätzlich habe ich den Auftrag gegeben, für weitere 100 Exekutivbeamte im Herbst 2006 das Auswahlverfahren durchzuführen.

 

Zu den  Fragen 130 bis 132

Ja.

 

Zur Frage 133

Ein seriöser Vergleich zwischen zwei verschiedenen Statistiken mit unterschiedlichen Parametern ist nicht möglich.

 

Zur Frage 134

Eine derartige Weisung ist mir nicht bekannt.

 

Zur Frage 135

Nein. Wenn jemand mehrerer strafbarer Handlungen verdächtigt wird, sind diese auch zu speichern.

 

Aufklärungsquoten

 Jän-Juni 2005

 Jän-Juni 2006

 Veränderung in %punkten

 Burgenland

              53,10

              51,67

-1,44

 Kärnten

              51,44

              50,33

-1,11

 Niederösterreich

              46,93

              44,52

-2,41

 Oberösterreich

              50,44

              49,02

-1,42

 Salzburg

              36,39

              34,37

-2,02

 Steiermark

              46,66

              43,49

-3,18

 Tirol

              43,35

              42,47

-0,88

 Vorarlberg

              53,39

              54,24

0,85

 Wien

              28,45

              28,46

0,01

 ÖSTERREICH

              39,92

              38,70

-1,21

Zur Frage 136

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der überwiegenden Zahl der angezeigten Straftaten handelt es sich um Delikte aus dem Vermögensbereich. Durch die ausgezeichnete Arbeit der Polizei und die Einführung neuer Kriminalstrategien ist es gelungen die Zahl dieser Delikte im ersten Halbjahr (Jän-Juni 2006) um 3,7% gegenüber dem Vorjahr zu senken. Bei dieser Deliktsgruppe treten allerdings in immer stärkerem maße internationale Tätergruppen auf, was eine Verfolgung bzw. Klärung dieser Straftaten erschwert, da sich die Täter nur kurz in Österreich aufhalten und sofort nach der Tat das Land verlassen.

Erfolge bei der Bekämpfung dieser importierten Kriminalität können vor allem durch die Intensivierung der internationalen Polizeikooperation erzielt werden. Österreich hat hier durch seine zahlreichen Initiativen (Prümer Vertrag, Salzburg Gruppe) eine Führungsrolle in Europa eingenommen.

 

Zur Frage 137

Es ist richtig, dass eine bis dato unbekannte Person im Zeitraum der angesprochenen Übersiedlung alte Akten(teile), vornehmlich der Jahre 1994-1998, zu weggeworfenen Kartonagen hinter dem Gebäude der ehemaligen Kriminalabteilung und entgegen entsprechender Vorgaben ordnungswidrig "entsorgt" hat. Zur fachgerechten Entsorgung bzw. Ausscheidung von skartierfähigen Akten war eigens ein gesicherter Container bereitgestellt.

 

Zur Frage 138

Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden über Veranlassung der Sicherheitsdirektion umgehend die gegenständlichen alten Akten(teile) sichergestellt und vom LPK Salzburg in sichere Verwahrung genommen. Seitens BIA wurde der Sachverhalt der StA Salzburg nach §§ 302, 229 StGB zur Anzeige gebracht, diese legte das Verfahren jedoch per 191005 nach § 90 StPO zurück.

 

Zur Frage 139

Dem LPK Salzburg stehen zukünftig für das Schießtraining Anlagen des BMLV in Glanegg und Hochfilzen sowie die LPK-eigene Raumschießanlage zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 140 und 141

Die Organisations- und Geschäftsordnungen regeln die grundsätzlichen Wirkungsbereiche, die innere Gliederung und organisatorische Aufgabenzuweisung der Organisationseinheiten der Bundespolizei, insbesondere der Landespolizei-, Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sowie der Inspektionen. Innerhalb dieser grundsatzorganisatorischen Regelungen bestehen in einzelnen Vollzugsdienstrichlinien wie beispielsweise den in den Fragen 44 und 45 behandelten Kriminaldienstrichtlinien, den Verkehrsdienstrichtlinien die erforderlichen ablauforganisatorischen Handlungsfreiräume, um die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen - und auf die sich ständig verändernden Anforderungen in der Aufgaben-bewältigung rasch reagieren zu können. Auch im Bundesland Salzburg sind im Bereich der BPK und des SPK diese erforderlichen Mechanismen beispielsweise durch ein bedarfsorientiertes Dienstzeitmanagement, der Durchführung regional und landesweit angepasster Streifen- und Überwachungsdienste sowie der flexiblen Anordnung von Schwerpunkten insbesondere im Rahmen der Handhabung der Verkehrspolizei sowie bei gezielten Maßnahmen in der Kriminalitätsbekämpfung zu finden.

 

Zur Frage 142

Das Projektteam hat sich mit Oktober 2005 aufgelöst.

 

Zur Frage 143

Im Zuge des Umsetzungsprozesses konnten aufgetretene Verunsicherungen und Problem-stellungen insbesondere durch eine ständige Kommunikation mit den regional verantwortlichen Führungskräften aufgearbeitet werden. Dem BM.I sind keine system-bedingten Problemstellungen bekannt.