4545/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

Herrn                                                                                             

Präsidenten des Nationalrates                                                   (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0193-I/A/4/2006                                          Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4570/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Zu der in der Einleitung der Anfrage angedeuteten Unvollständigkeit der Beantwortung Nr. 2426/AB ist auszuführen, dass es sich bei den Sozialversicherungsträgern weder um Dienststellen noch um andere Einrichtungen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz handelt, sondern um selbständige Rechtsträger und Selbstverwaltungskörper, die den Großteil ihrer
Aufgaben weisungsfrei besorgen.

 

Gemäß den §§ 448 Abs. 1 ASVG und 81 Abs. 1 NVG unterliegen nur die Pensions­versicherungsanstalt sowie die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates meiner Aufsicht, die Aufsicht über die sonstigen Versicherungsträger obliegt der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen als oberster Aufsichtsbehörde (§§ 448 Abs. 1 ASVG, 220 Abs. 1 GSVG, 208 Abs. 1 BSVG).

 

Da aber auch in den gemischten Trägern ‑ der Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der Versicherungsanstalt der Bauern sowie der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und Bergbau ‑ Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung bestehen, wurden diese um Übermittlung des entsprechenden Datenmaterials zu den Fragen 2 bis 6 gebeten.

 

Die Situation der Unterstützungsfonds im Bereich der Sozialversicherungsträger ‑ soweit sie die Pensionsversicherung betreffen ‑ wird von mir aufgrund dieser Meldungen am Ende dieser Anfragebeantwortung gesondert dargestellt.

 

 

Frage 1:

Es bestehen in meinem Ressort folgende Fonds, die Unterstützungen im Sinne der Anfrage gewähren:

 

a)     Ausgleichstaxfonds (ATF) (§§ 10 ff Behinderteneinstellungsgesetz – BeinstG)

b)     Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge (ATF-OF) (§ 6 Z 5 Opferfürsorgegesetz – OFG und § 10 Abs. 1 BEinstG)

c)      Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (§§ 22 ff Bundesbehin­dertengesetz – BBG)

d)     Kriegsopfer- und Behindertenfonds (KOBF) (§ 1 Kriegsopfer- und Behinder­tenfondsgesetz)

e)     Hilfsfonds (§ 3 Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz)

f)        Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung (Abschnitt IVa, §§ 291a ff ASVG)

g)     Familienhärteausgleich (FHA) gem. § 38 a-c des Familienlastenausgleichs­gesetzes

h)      Familienhospizkarenz-Härteausgleich (FHKH) gem. § 38j des Familien­lastenausgleichsgesetzes

 

 

Frage 2:

a) und b) Dem Ausgleichstaxfonds inkl. Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge standen im Jahr 2004 0,499 Mio. Euro und im Jahr 2005 0,425 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Dotierung des Ausgleichstaxfonds erfolgt im Wesentlichen durch eingegan­gene Ausgleichstaxen und Zinserträge.

 

c)    Dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung standen laut dem
jeweiligen Bundesvoranschlag im Jahr 2004 16,3 Mio. Euro und im Jahr 2005 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Dotierung des Unterstützungsfonds für Men­schen mit Behinderung, des Hilfsfonds und des Härteausgleichsfonds erfolgt hauptsächlich durch Budgetmittel und Zinserträge.

 

d)    Dem Kriegsopfer- und Behindertenfonds standen im Jahr 2004 0,026 Mio. Euro und im Jahr 2005 0,263 Mio. Euro zur Verfügung. Die Dotierung des Kriegsopfer- und Behindertenfonds erfolgt durch den Rückfluss von gewährten Darlehen und Zinserträgen.

 

e)    Dem Hilfsfonds standen im Jahr 2004 0,001 Mio. Euro und im Jahr 2005 0,001 Mio. Euro zur Verfügung.

 

f)     Dem Härteausgleichsfonds, standen im Jahr 2004 10 Mio. Euro und im Jahr 2005 16,0 Mio. Euro zur Verfügung.

 

g) und h) Der Familienhärteausgleich (FHA) und der Familienhospizkarenz-Härte-ausgleich (FHKH) verfügen über einen gemeinsamen Budgetansatz: In beiden Jahren standen 1,5 Mio. € aus dem Familienlastenausgleichsfonds zur Verfügung.

 

 

Frage 3:

Die den Fonds zufließenden Mittel wurden in den Jahren 2004 und 2005 in folgender Höhe verausgabt (in Mio. Euro):

 

 

2004

(in Mio. €)

2005

(in Mio. €)

a-b) Ausgleichstaxfonds (inklusive Ausgleichs­taxfonds-Opferfürsorge)

0,499

0,425

c) Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Davon Leistungen gem. BGBl. I Nr. 89/2005 „Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau“

13,755

 

 

-

7,974

 

 

1,315

d) Kriegsopfer- und Behindertenfonds

0,026

0,263

e) Hilfsfonds

-

-

f) Härteausgleichsfonds

Davon Leistungen gem. BGBl. I Nr. 89/2005 „Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau“

0,557

 

-

7,837

 

6,853

g-h) gesamt:

davon FHA

davon FHKH

1,13

0.96

0,17

1,37

1,14

0,23

 

 

Frage 4:

a) bis f) Allfällig erzielte Überschüsse stehen zur Abdeckung von Abgängen der Vorjahre bzw. für Leistungen der Fonds in den Folgejahren zur Verfügung.

 

g) und h) Nicht ausgeschöpfte Budgetmittel verbleiben im Familienlastenaus­gleichsfonds.

 

 

Fragen 5 und 6:

a)       Aus dem Ausgleichstaxfonds wurden unter Zugrundelegung einer Bedürftigkeits­prüfung im Jahr 2004 auslaufend noch in vier Fällen Förderungen gewährt. Im Jahr 2005 waren aus diesem Fonds keine derartigen Förderfälle mehr zu ver­zeichnen, da Maßnahmen der sozialen Rehabilitation im Zuge der Aufgaben­bereinigung zwischen Bund und Ländern seit dem Jahr 2003 von den Ländern wahrgenommen werden.

 

b)       Beim Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge waren es im Jahr 2004 und 2005 jeweils ca. 850 Ansuchen, von denen jährlich ca. 800 bewilligt worden sind.

 

c)        Beim Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung wurden inklusive der in diesem Jahr eingeführten Zuwendungen für pflegende Angehörige im Jahr 2004 3.096 Ansuchen eingebracht, im Jahr 2005 waren es 4.064. Von den
genannten Ansuchen wurden im Jahr 2004 2.019 und im Jahr 2005 2.954 Fälle positiv erledigt.

d)       Beim Kriegsopfer- und Behindertenfonds waren es jeweils ca. 30 Personen in den Jahren 2004 und 2005, wobei bis auf einen Fall alle Ansuchen positiv erle­digt wurden.

 

e)       Beim Hilfsfonds sind keine Ansuchen von Einzelpersonen eingelangt, es erfolg­ten lediglich Projektförderungen.

 

f)          Im Jahr 2004 haben 1.175 Personen und im Jahr 2005 2.415 Personen um eine Leistung aus dem Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung angesucht. Hiervon wurden im Jahr 2004 829 Ansuchen und im Jahr 2005 1.852 Ansuchen positiv erledigt.

Bis Ende 2005 sind zusätzlich insgesamt 47.660 Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung nach dem BGBl. I Nr. 89/2005 („Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau“) eingelangt, für
die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung und dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bereitgestellt wurden.
Hiervon wurden bis Ende 2005 29.350 Ansuchen positiv erledigt.

 

g) und h)

 

 

2004

2005

FHA (Familien)

354

464

FHKH (Personen)

123

172

 

Unterstützungsfonds im Bereich der Sozialversicherungsträger

Hinsichtlich des Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalt darf zu den Fragen 2 bis 6 Folgendes mitgeteilt werden:

 

Dotation 2004: € 11,763.287,07               Dotation 2005: €  8,974.730,06

 

Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 84 ASVG).

 

Ausschöpfung 2004: 23,71%                     Ausschöpfung 2005: 37,71%

 

Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 8,974.730,06, 2005: € 5,590.397,91) wurden in das nächstfolgende Geschäftsjahr übertragen.

 

UNTERSTÜTZUNGSFONDS

 

KALENDERJAHR 2004

KALENDERJAHR 2005

DAVON FÜR HOCHWASSER-KATASTROPHE

ANTRÄGE

13.213

14.634

243

ABLEHNUNGEN

4.767

3.484

13

ZUERKENNUNGEN

8.446

9.051

191

GESAMTBETRAG UNTERSTÜTZUNGS-LEISTUNGEN

EUR 2,787.197,01

EUR 3,382.785,25

EUR 223.325,00

 

 

Hinsichtlich des bei der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates eingerichteten Unterstützungsfonds wird Folgendes mitgeteilt:

 

Dotation im Jahr 2004: € 79.561,15         Dotation im Jahr 2005: € 56.490,59

 

Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 84 ASVG).

 

Ausschöpfung 2004: 29,0%                       Ausschöpfung 2005: 0%

 

Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 56.490,59, 2005: € 56.490,59) wurden fortgeschrieben ins nächste Geschäftsjahr.

 

In den Jahren 2004 und 2005 wurden keine Ansuchen um Leistungen aus dem
Unterstützungsfonds bei der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats gestellt. Auf Grund eines im Jahre 2003 gestellten Antrages erfolgte im Jahre 2004 eine positive Erledigung. Es wurde eine Unterstützungsleistung in Höhe von € 23.070,56 gewährt.

 

 

Hinsichtlich des bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingerichteten Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung wird Folgendes mitgeteilt:

 

Dotation 2004: € 5,846.351,87                 Dotation 2005: € 1,742.147,68

 

Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 42 GSVG).

 

Ausschöpfung 2004: 39,02%                     Ausschöpfung 2005: 12,57%

 

Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 3,564.944,66, 2005: € 1,566.134,69) wurden in das nächstfolgende Geschäftsjahr übertragen.

 

Im Jahre 2004 wurden 21.930 Anträge erledigt, davon 21.819 positiv mit einem Leistungsaufwand von insgesamt € 2,291.407,21 bzw. 111 negativ.

Im Jahr 2005 wurden 608 Anträge erledigt, davon 458 positiv mit einem Leistungsaufwand von € 193.586,04 bzw. 150 negativ.

 

 

Hinsichtlich des bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau eingerichteten Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung wird Folgendes mitgeteilt:

 

Dotation 2004: VADÖB: € 394.948,30,  VAdöEB: € 53.764,09

Dotation 2005: VAEB: € 444.215,48

 

Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung.

 

Ausschöpfung 2004: 10,36% (VADÖB) bzw. 43,89% (VAdöEB)

Ausschöpfung 2005: 10,80% (VAEB).

 

Die jeweiligen Überschüsse wurden in das nächste Geschäftsjahr übertragen.

 

Im Jahr 2004 wurden bei der VADÖB 461 Anträge und bei der VAdöEB 98 Anträge, somit insgesamt 559 Anträge gestellt. Im Jahr 2005 wurden bei der VAEB insgesamt 398 Anträge gestellt. Im Jahr 2004 erfolgten bei der VADÖB 449 Zuerkennungen und bei der VAdöEB 93, somit insgesamt 542 Zuerkennungen. Im Jahr 2005 hat die VAEB insgesamt 263 Zuerkennungen zu verzeichnen.

 

 

Hinsichtlich des bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern eingerichteten
Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung wird Folgendes mitgeteilt:

 

Dotation 2004: € 1,943.256,02                 Dotation 2005: € 1,742.147,68

 

Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 44 BSVG).

 

Ausschöpfung 2004: 10,35%                     Ausschöpfung 2005: 10,10%

 

Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 1,742.100,78, 2005: € 1,566.134,69) wurden in das nachfolgende Geschäftsjahr übertragen.

 

Im Jahre 2004 wurden insgesamt 2.865 Anträge erledigt (Anzahl der bewilligten
Fälle: 2.661). Im Jahre 2005 wurden insgesamt 2.656 Anträge erledigt (Anzahl der bewilligten Fälle: 2.433).

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen