4545/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0193-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4570/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Zu der in der Einleitung der Anfrage
angedeuteten Unvollständigkeit der Beantwortung Nr. 2426/AB ist auszuführen,
dass es sich bei den Sozialversicherungsträgern weder um Dienststellen
noch um andere Einrichtungen des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz handelt, sondern um selbständige
Rechtsträger und Selbstverwaltungskörper, die den Großteil
ihrer
Aufgaben weisungsfrei besorgen.
Gemäß den §§ 448 Abs. 1 ASVG und 81 Abs. 1 NVG unterliegen nur die Pensionsversicherungsanstalt sowie die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates meiner Aufsicht, die Aufsicht über die sonstigen Versicherungsträger obliegt der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen als oberster Aufsichtsbehörde (§§ 448 Abs. 1 ASVG, 220 Abs. 1 GSVG, 208 Abs. 1 BSVG).
Da aber auch in den gemischten Trägern ‑ der Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der Versicherungsanstalt der Bauern sowie der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und Bergbau ‑ Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung bestehen, wurden diese um Übermittlung des entsprechenden Datenmaterials zu den Fragen 2 bis 6 gebeten.
Die Situation der Unterstützungsfonds im Bereich der Sozialversicherungsträger ‑ soweit sie die Pensionsversicherung betreffen ‑ wird von mir aufgrund dieser Meldungen am Ende dieser Anfragebeantwortung gesondert dargestellt.
Frage 1:
Es bestehen in meinem Ressort folgende Fonds, die Unterstützungen im Sinne der Anfrage gewähren:
a) Ausgleichstaxfonds (ATF) (§§ 10 ff Behinderteneinstellungsgesetz – BeinstG)
b) Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge (ATF-OF) (§ 6 Z 5 Opferfürsorgegesetz – OFG und § 10 Abs. 1 BEinstG)
c) Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (§§ 22 ff Bundesbehindertengesetz – BBG)
d) Kriegsopfer- und Behindertenfonds (KOBF) (§ 1 Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz)
e) Hilfsfonds (§ 3 Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz)
f) Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung (Abschnitt IVa, §§ 291a ff ASVG)
g) Familienhärteausgleich (FHA) gem. § 38 a-c des Familienlastenausgleichsgesetzes
h) Familienhospizkarenz-Härteausgleich (FHKH) gem. § 38j des Familienlastenausgleichsgesetzes
Frage 2:
a) und
b) Dem Ausgleichstaxfonds inkl. Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge standen
im Jahr 2004 0,499 Mio. Euro und im Jahr 2005 0,425 Mio. Euro zur
Verfügung.
Die Dotierung des Ausgleichstaxfonds erfolgt im Wesentlichen durch eingegangene
Ausgleichstaxen und Zinserträge.
c) Dem
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung standen laut dem
jeweiligen Bundesvoranschlag im Jahr 2004 16,3 Mio. Euro und im Jahr 2005
2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Dotierung des
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, des Hilfsfonds
und des Härteausgleichsfonds erfolgt hauptsächlich durch Budgetmittel
und Zinserträge.
d) Dem Kriegsopfer- und Behindertenfonds standen im Jahr 2004 0,026 Mio. Euro und im Jahr 2005 0,263 Mio. Euro zur Verfügung. Die Dotierung des Kriegsopfer- und Behindertenfonds erfolgt durch den Rückfluss von gewährten Darlehen und Zinserträgen.
e) Dem Hilfsfonds standen im Jahr 2004 0,001 Mio. Euro und im Jahr 2005 0,001 Mio. Euro zur Verfügung.
f) Dem Härteausgleichsfonds, standen im Jahr 2004 10 Mio. Euro und im Jahr 2005 16,0 Mio. Euro zur Verfügung.
g) und h) Der Familienhärteausgleich (FHA) und der Familienhospizkarenz-Härte-ausgleich (FHKH) verfügen über einen gemeinsamen Budgetansatz: In beiden Jahren standen 1,5 Mio. € aus dem Familienlastenausgleichsfonds zur Verfügung.
Frage 3:
Die den Fonds zufließenden Mittel wurden in den Jahren 2004 und 2005 in folgender Höhe verausgabt (in Mio. Euro):
|
2004 (in Mio. €) |
2005 (in Mio. €) |
a-b) Ausgleichstaxfonds (inklusive Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge) |
0,499 |
0,425 |
c) Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung Davon Leistungen gem. BGBl. I Nr. 89/2005 „Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau“ |
13,755
- |
7,974
1,315 |
d) Kriegsopfer- und Behindertenfonds |
0,026 |
0,263 |
e) Hilfsfonds |
- |
- |
f) Härteausgleichsfonds Davon Leistungen gem. BGBl. I Nr. 89/2005 „Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau“ |
0,557
- |
7,837
6,853 |
g-h) gesamt: davon FHA davon FHKH |
1,13 0.96 0,17 |
1,37 1,14 0,23 |
Frage 4:
a) bis f) Allfällig erzielte Überschüsse stehen zur Abdeckung von Abgängen der Vorjahre bzw. für Leistungen der Fonds in den Folgejahren zur Verfügung.
g) und h) Nicht ausgeschöpfte Budgetmittel verbleiben im Familienlastenausgleichsfonds.
Fragen 5 und 6:
a) Aus dem Ausgleichstaxfonds wurden unter Zugrundelegung einer Bedürftigkeitsprüfung im Jahr 2004 auslaufend noch in vier Fällen Förderungen gewährt. Im Jahr 2005 waren aus diesem Fonds keine derartigen Förderfälle mehr zu verzeichnen, da Maßnahmen der sozialen Rehabilitation im Zuge der Aufgabenbereinigung zwischen Bund und Ländern seit dem Jahr 2003 von den Ländern wahrgenommen werden.
b) Beim Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge waren es im Jahr 2004 und 2005 jeweils ca. 850 Ansuchen, von denen jährlich ca. 800 bewilligt worden sind.
c)
Beim
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung wurden inklusive der
in diesem Jahr eingeführten Zuwendungen für pflegende Angehörige
im Jahr 2004 3.096 Ansuchen eingebracht, im Jahr 2005 waren es 4.064. Von den
genannten Ansuchen wurden im Jahr 2004 2.019 und im Jahr 2005 2.954 Fälle
positiv erledigt.
d) Beim Kriegsopfer- und Behindertenfonds waren es jeweils ca. 30 Personen in den Jahren 2004 und 2005, wobei bis auf einen Fall alle Ansuchen positiv erledigt wurden.
e) Beim Hilfsfonds sind keine Ansuchen von Einzelpersonen eingelangt, es erfolgten lediglich Projektförderungen.
f)
Im
Jahr 2004 haben 1.175 Personen und im Jahr 2005 2.415 Personen um eine Leistung
aus dem Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung angesucht. Hiervon
wurden im Jahr 2004 829 Ansuchen und im Jahr 2005 1.852 Ansuchen positiv
erledigt.
Bis Ende 2005 sind zusätzlich insgesamt 47.660 Ansuchen auf Gewährung
einer Zuwendung nach dem BGBl. I Nr. 89/2005 („Zuwendung für Frauen
als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau“)
eingelangt, für
die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung und
dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bereitgestellt
wurden.
Hiervon wurden bis Ende 2005 29.350 Ansuchen positiv erledigt.
g) und h)
|
2004 |
2005 |
FHA (Familien) |
354 |
464 |
FHKH (Personen) |
123 |
172 |
Unterstützungsfonds im Bereich der Sozialversicherungsträger
Hinsichtlich des Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalt darf zu den Fragen 2 bis 6 Folgendes mitgeteilt werden:
Dotation 2004: € 11,763.287,07 Dotation 2005: € 8,974.730,06
Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 84 ASVG).
Ausschöpfung 2004: 23,71% Ausschöpfung 2005: 37,71%
Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 8,974.730,06, 2005: € 5,590.397,91) wurden in das nächstfolgende Geschäftsjahr übertragen.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS |
|||
|
KALENDERJAHR 2004 |
KALENDERJAHR 2005 |
DAVON FÜR HOCHWASSER-KATASTROPHE |
ANTRÄGE |
13.213 |
14.634 |
243 |
ABLEHNUNGEN |
4.767 |
3.484 |
13 |
ZUERKENNUNGEN |
8.446 |
9.051 |
191 |
GESAMTBETRAG UNTERSTÜTZUNGS-LEISTUNGEN |
EUR 2,787.197,01 |
EUR 3,382.785,25 |
EUR 223.325,00 |
Hinsichtlich des bei der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates eingerichteten Unterstützungsfonds wird Folgendes mitgeteilt:
Dotation im Jahr 2004: € 79.561,15 Dotation im Jahr 2005: € 56.490,59
Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 84 ASVG).
Ausschöpfung 2004: 29,0% Ausschöpfung 2005: 0%
Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 56.490,59, 2005: € 56.490,59) wurden fortgeschrieben ins nächste Geschäftsjahr.
In den Jahren 2004 und 2005 wurden
keine Ansuchen um Leistungen aus dem
Unterstützungsfonds bei der Versicherungsanstalt des österreichischen
Notariats gestellt. Auf Grund eines im Jahre 2003 gestellten Antrages erfolgte
im Jahre 2004 eine positive Erledigung. Es wurde eine Unterstützungsleistung
in Höhe von € 23.070,56 gewährt.
Hinsichtlich des bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingerichteten Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung wird Folgendes mitgeteilt:
Dotation 2004: € 5,846.351,87 Dotation 2005: € 1,742.147,68
Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 42 GSVG).
Ausschöpfung 2004: 39,02% Ausschöpfung 2005: 12,57%
Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 3,564.944,66, 2005: € 1,566.134,69) wurden in das nächstfolgende Geschäftsjahr übertragen.
Im Jahre 2004 wurden 21.930 Anträge erledigt, davon 21.819 positiv mit einem Leistungsaufwand von insgesamt € 2,291.407,21 bzw. 111 negativ.
Im Jahr 2005 wurden 608 Anträge erledigt, davon 458 positiv mit einem Leistungsaufwand von € 193.586,04 bzw. 150 negativ.
Hinsichtlich des bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau eingerichteten Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung wird Folgendes mitgeteilt:
Dotation 2004: VADÖB: € 394.948,30, VAdöEB: € 53.764,09
Dotation 2005: VAEB: € 444.215,48
Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Ausschöpfung 2004: 10,36% (VADÖB) bzw. 43,89% (VAdöEB)
Ausschöpfung 2005: 10,80% (VAEB).
Die jeweiligen Überschüsse wurden in das nächste Geschäftsjahr übertragen.
Im Jahr 2004 wurden bei der VADÖB 461 Anträge und bei der VAdöEB 98 Anträge, somit insgesamt 559 Anträge gestellt. Im Jahr 2005 wurden bei der VAEB insgesamt 398 Anträge gestellt. Im Jahr 2004 erfolgten bei der VADÖB 449 Zuerkennungen und bei der VAdöEB 93, somit insgesamt 542 Zuerkennungen. Im Jahr 2005 hat die VAEB insgesamt 263 Zuerkennungen zu verzeichnen.
Hinsichtlich des bei der Sozialversicherungsanstalt
der Bauern eingerichteten
Unterstützungsfonds in der Pensionsversicherung wird Folgendes
mitgeteilt:
Dotation 2004: € 1,943.256,02 Dotation 2005: € 1,742.147,68
Die Mittel stammen aus dem Bereich der Sozialversicherung (siehe § 44 BSVG).
Ausschöpfung 2004: 10,35% Ausschöpfung 2005: 10,10%
Die jeweiligen Überschüsse (2004: € 1,742.100,78, 2005: € 1,566.134,69) wurden in das nachfolgende Geschäftsjahr übertragen.
Im Jahre 2004 wurden insgesamt 2.865
Anträge erledigt (Anzahl der bewilligten
Fälle: 2.661). Im Jahre 2005 wurden insgesamt 2.656 Anträge erledigt
(Anzahl der bewilligten Fälle: 2.433).
Mit freundlichen Grüßen