4546/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-40001/0041-IV/9/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4574/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend die Praxis bei der Begutachtung des Pflegebedarfes wie folgt:
Frage 1, 3 und 4:
Die medizinische Oberbegutachtung im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung gewährleistet einerseits eine bundesweit einheitliche Begutachtungspraxis und kann im Sinne des vier – Augen - Prinzips offensichtliche Fehlbeurteilungen einzelner Sachverständiger korrigieren. Bei Unklarheiten in der ärztlichen Einschätzung des Pflegebedarfes ist, wie generell üblich, eine Rücksprache mit den jeweiligen Sachverständigen erforderlich und auch üblich.
Das Instrument der Oberbegutachtung hat sich bewährt und ist, im Sinne der Qualitätssicherung der ärztlichen Begutachtung, unverzichtbar.
Missstände oder Kommunikationsstörungen im Bereich des Ärztlichen Dienstes konnten im Rahmen der Prüfungen des Vollzugs des Bundespflegegeldgesetzes nicht festgestellt werden.
Frage 2:
Regelmäßige Prüfungen des Vollzugs des Bundespflegegeldgesetzes bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern sowie Einzelfallanalysen zeigen, dass generell keine Hinweise auf eine falsche Einstufungspraxis festzustellen sind.
Mit freundlichen Grüßen