4546/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

Herrn                                                                                             

Präsidenten des Nationalrates                                                   (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-40001/0041-IV/9/2006                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4574/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend die Praxis bei der Begutachtung des Pflegebedarfes wie folgt:

 

 

Frage 1, 3 und 4:

 

Die medizinische Oberbegutachtung im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung gewährleistet einerseits eine bundesweit einheitliche Begutachtungspraxis und kann im Sinne des vier – Augen - Prinzips offensichtliche Fehlbeurteilungen einzelner Sachverständiger korrigieren. Bei Unklarheiten in der ärztlichen Einschätzung des Pflegebedarfes ist, wie generell üblich, eine Rücksprache mit den jeweiligen Sachverständigen erforderlich und auch üblich.

 

Das Instrument der Oberbegutachtung hat sich bewährt und ist, im Sinne der Qualitätssicherung der ärztlichen Begutachtung, unverzichtbar.

 

Missstände oder Kommunikationsstörungen im Bereich des Ärztlichen Dienstes konnten im Rahmen der Prüfungen des Vollzugs des Bundespflegegeldgesetzes nicht festgestellt werden.

 

 

Frage 2:

 

Regelmäßige Prüfungen des Vollzugs des Bundespflegegeldgesetzes bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern sowie Einzelfallanalysen zeigen, dass generell keine Hinweise auf eine falsche Einstufungspraxis festzustellen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen