4549/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

Herrn                                                                                             

Präsidenten des Nationalrates                                                   (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0200-I/A/4/2006                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4603/J der Abgeordneten Maga. Christine Lapp und GenossInnen betreffend Familienhospizkarenz wie folgt:

 

 

Frage 1:

Ich verweise auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zu Frage 1 der gleich lautenden Anfrage Nr. 4602/J.

 

Frage 2:

Die Zahlen zum Familienhospizkarenz-Härteausgleich stellen sich wie folgt dar:

 

 

2004

2005

1. Halbjahr 2006

FHKH (Personen)

123

172

156

 

Frage 3:

Die Zuwendungen im Rahmen des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs wurden im folgenden Umfang zugesagt:

 

 

2004

2005

1. Halbjahr 2006

FHKH (in Mio. €)

0,17

0,23

0,30

Die durchschnittliche Höhe der Zusagen lag im Jahr 2005 bei ca. 530 € pro Monat (ca. 631 € im 1. Halbjahr 2006), wobei sich im Jahr 2005 der höchste Monatsbetrag auf 1.387 € belief. In 42% der Fälle wurden Eltern bzw. Großeltern betreut, in 37% der Fälle waren schwerst erkrankte Kinder, in 20% der Fälle Ehegatt/inn/en bzw. Lebensgefährt/innen und in 1% der Fälle waren Geschwister Anlass für die Familienhospizkarenz.

 

Frage 4:

Ja.

 

Frage 5:

Basierend auf den Ergebnissen der Studie wurde der Grenzwert für Zuwendungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich per 1.1.2006 von 500 € auf 700 € angehoben. Diese Anhebung hat nicht unwesentlich zu den bei der Beantwortung der Fragen 2 und 3 dargestellten Entwicklungen im ersten Halbjahr 2006 beigetragen.

 

Frage 6:

Je nach Zuständigkeit wurden Verbesserungen für Hospizkarenznehmer/innen im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (siehe Beantwortung der Frage 5) oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (siehe die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zu den Fragen 5 und 6 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4602/J) vorgenommen.

 

Fragen 7 und 8:

Der gemeinsame Budgetansatz für den Familienhärteausgleich und den Familien­hospizkarenz-Härteausgleich beträgt in den Jahren 2004 bis 2006 1,5 Mio. €, wobei aufgrund der laufenden Entwicklung eine Anhebung im Jahr 2006 erforderlich sein wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen