4551/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0078-I/4/2006

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Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4579/J vom 12. Juli 2006 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend fragwürdige Hintergründe der "Verwertung der Objekte Schillerstraße 4 (Telekom) und Elisabethstraße 9 (ÖBB)", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die vorliegende Anfrage bezieht sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen.

 

Die ÖIAG bildet schon seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit

den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr; auch das ÖIAG-Gesetz 2000,
BGBl. I Nr. 24/2000, enthält im § 11 Abs. 2 ein Konzernverbot.

 

Die ÖIAG hat gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, wie etwa der Telekom Austria AG, keine Einwirkungs- und Auskunftsrechte. Dies gilt im konkreten Fall umso mehr, als die ÖIAG mit 31. Juli 2006 nur zu 25,39 % am börsenotierten Unternehmen Telekom Austria AG beteiligt war. Die übrigen 74,61 % befinden sich im Eigentum privater Anleger.

 

Ich bin daher nicht Eigentümervertreter der Staatsanteile der Telekom Austria AG.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Organen der Telekom Austria AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Geschäfts­ordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfasst.

 

Wie die ÖIAG dem Bundesministerium für Finanzen hiezu mitteilt, war die ÖIAG selbst mit dem den Gegenstand der Anfrage bildenden Projekt überhaupt nicht befasst; die vorliegende Anfrage wurde daher von der ÖIAG an die Telekom Austria AG weiter geleitet, die unter Hinweis auf die Gleich­behandlungspflicht aller Aktionäre hinsichtlich der Erteilung von Informationen keine Auskunft erteilt hat.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die vorliegenden Fragen nicht beantworten kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.