4555/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn                                                                                                               GZ 10.000/0149-III/4a/2006

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                     

                                                                                           

                                                                                                                                       

 

Wien, 12. September 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4567/J-NR/2006 betreffend Härtefonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare Einrichtungen im Bereich des Ministeriums im Jahr 2005, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Bei den im Ressortbereich bestehenden Unterstützungsleistungen nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch haben sich seit den Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 562/J-NR/2003 und 2464/J-NR/2004 (siehe 505/AB und 2141/AB  XXII. GP) keine Änderungen ergeben.

 

A.    Es werden eine Reihe von Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) entwickelt und umgesetzt. Auf einige davon besteht kein Rechtsanspruch. Es sind dies:

a.    Fahrtkostenzuschüsse

b.    Reisekostenzuschüsse

c.    Sprachstipendien,

d.    Studienabschluss-Stipendien,

e.    Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern in der        Studienabschlussphase,

f.     Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern während eines     Berufspraktikums,

g.    Leistungsstipendien,

h.    Förderungsstipendien,

i.     Studienunterstützungen und

j.     geförderte Studiendarlehen.

 

Die unter a. bis e. genannten Leistungen werden von der Studienbeihilfenbehörde administriert, die unter f. genannte Leistung von der Österreichischen Hochschülerschaft und DANUBE-Europäische Programme für Bildung, Forschung und technologische Entwicklung, die unter g. und h. genannten Leistungen von den Bildungseinrichtungen, die unter i. und j. genannten Leistungen in Kooperation mit der Studienbeihilfenbehörde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Leistungen werden auf der Grundlage des Studienförderungs-gesetzes (§§ 52, 52b, 56b, 56c, 57 bis 68) und dazu ergangener Verordnungen und Richtlinien vergeben.

 

B.       Daneben gibt es im Ressortbereich weitere Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und zwar:

a.      außerordentliche Schüler/innenunterstützungen (Härtefonds),

a.      Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen.

 

Die außerordentlichen Schüler/innenunterstützungen werden aufgrund des § 20a des Schülerbeihilfengesetzes (SchBeihG) gewährt, die Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen beruhen auf einem Erlass des Ressorts, wobei das SchBeihG als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

 

Ad 2. bis 4.:

Die oben genannten Leistungen nach dem StudFG sind im Budgetkapitel 14 (VA-Ansatz 14108) der jeweiligen Teilhefte des Bundesvoranschlages budgetiert. Die Förderungen waren ausreichend budgetiert, so dass Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllten, die Förderungen auch ausbezahlt werden konnten. Minderausgaben unter den einzelnen Budgetposten wurden bei Bedarf innerhalb der Ansätze umgeschichtet.

 

Die beiden erwähnten Schüler/innenunterstützungen werden aus den Budgetmitteln für allgemeine pädagogische Erfordernisse gewährt. Die Mittel richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen. Die gesamte Budgetierung des VA-Ansatzes 1/12208/7681/900 bzw. die Zahlungen für die Schüler/innenunterstützungen in den Jahren 2004 und 2005 stellen sich wie folgt dar:

 

Außerordentliche Schüler/innenunterstützungen:

                                                Voranschlag                Erfolg

2004:                                       €    600.000,--              €    696.532,-

2005:                                       €    600.000,--              €    716.688,-

 

Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen:

                                                Voranschlag                Erfolg

2004:                                       € 1.036.000,--              € 1,389.519,-

2005:                                       € 1.036.000,--              € 1,391.053,-  

 

Ad 5.:

Bei den Förderungen nach dem StudFG ist die Zahl der Antragstellungen insofern zu relativieren, als bei Studienabschlussstipendien und Kostenzuschüssen für Kinderbetreuung üblicherweise vor der Bewerbung um eine Förderung Beratungsgespräche stattfinden, in deren Folge bei Vorliegen der Voraussetzungen Fördervereinbarungen abgeschlossen werden. Für die übrigen Förderungen wäre die Zahl der Antragsteller nur mit einem übermäßigen Aufwand zu erheben.

 

Bei den außerordentlichen Schüler/innenunterstützungen werden durchschnittlich 400 Anträge jährlich gestellt, bei den Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen liegt die Zahl im Jahr 2004 und 2005 bei rund 18.000.

 

Ad 6.:

A. Zahl der Bezieher/innen nach dem StudFG:

a.  Fahrtkostenzuschüsse:

     Studienjahr 2003/2004: 22.978

     Studienjahr 2004/2005: 23.095

 

b.  Reisekostenzuschüsse:

     Studienjahr 2003/2004: 1.355

     Studienjahr 2004/2005: 1.657

 

c.  Sprachstipendien

     Studienjahr 2003/2004: 32

     Studienjahr 2004/2005: 57

 

d.  Studienabschluss – Stipendien

     2004: 317

     2005: 354

 

e.  Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern in der          Studienabschlussphase:

     2004:  45

     2005:  62

 

f.   Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern während eines       Berufspraktikums:

     2004: 1

     2005: 2

 

 

 

g.  Leistungsstipendien:

     Bereich Wissenschaft (Universitäten, Universitäten der Künste und Fachhochschulen):

     Es waren folgende Beträge für die Studienjahre vorgesehen:

     2003/2004:  € 5,064.674,31 (rund 6.200 Bezieher/innen)

     2004/2005:  € 5,179.510,47 (rund 6.350 Bezieher/innen)

     Bereich Bildung (Pädagogische Akademien, Sozialakademien, etc):

     2004: € 214.066,82 (306 Bezieher/innen)

     2005: € 183.792,81 (263 Bezieher/innen)

 

h.  Förderungsstipendien, werden an Studierende von Universitäten und Universitäten der             Künste vergeben; es wurden jeweils nur 75% der zur Verfügung stehenden Mittel       ausgeschöpft. Zur Verfügung standen:

     2004: € 1,688.224,77 (Die Berichtlegung der Universitäten und Universitäten der Künste          über die Vergabe der Förderungsstipendien war im Jahr 2004 gesetzlich noch nicht vorgesehen. Von ca. 60% der retournierten Fragebögen haben 371 Studierende ein        Förderungsstipendium erhalten).

     2005:   € 1,726.503,49 (807 Bezieher/innen)

 

    

 

i.   Studienunterstützungen

     2004: 222

     2005: 331

 

j.   geförderte Studiendarlehen:

     2004: 1.035

     2005:    939

 

B. Zahl der Bezieher/innen von Schüler/innenunterstützungen:

Außerordentliche Schüler/innenunterstützungen:

durchschnittlich jährlich etwa 350 Bezieher/innen

 

Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen:

2004: 12.418

2005: 12.350

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.