4555/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn GZ 10.000/0149-III/4a/2006
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 12. September 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4567/J-NR/2006 betreffend Härtefonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare Einrichtungen im Bereich des Ministeriums im Jahr 2005, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Bei den im Ressortbereich bestehenden Unterstützungsleistungen nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch haben sich seit den Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 562/J-NR/2003 und 2464/J-NR/2004 (siehe 505/AB und 2141/AB XXII. GP) keine Änderungen ergeben.
A. Es werden eine Reihe von Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) entwickelt und umgesetzt. Auf einige davon besteht kein Rechtsanspruch. Es sind dies:
a. Fahrtkostenzuschüsse
b. Reisekostenzuschüsse
c. Sprachstipendien,
d. Studienabschluss-Stipendien,
e. Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern in der Studienabschlussphase,
f. Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern während eines Berufspraktikums,
g. Leistungsstipendien,
h. Förderungsstipendien,
i. Studienunterstützungen und
j. geförderte Studiendarlehen.
Die unter a. bis e. genannten Leistungen werden von der Studienbeihilfenbehörde administriert, die unter f. genannte Leistung von der Österreichischen Hochschülerschaft und DANUBE-Europäische Programme für Bildung, Forschung und technologische Entwicklung, die unter g. und h. genannten Leistungen von den Bildungseinrichtungen, die unter i. und j. genannten Leistungen in Kooperation mit der Studienbeihilfenbehörde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Leistungen werden auf der Grundlage des Studienförderungs-gesetzes (§§ 52, 52b, 56b, 56c, 57 bis 68) und dazu ergangener Verordnungen und Richtlinien vergeben.
B. Daneben gibt es im Ressortbereich weitere Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und zwar:
a. außerordentliche Schüler/innenunterstützungen (Härtefonds),
a. Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen.
Die außerordentlichen Schüler/innenunterstützungen werden aufgrund des § 20a des Schülerbeihilfengesetzes (SchBeihG) gewährt, die Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen beruhen auf einem Erlass des Ressorts, wobei das SchBeihG als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.
Ad 2. bis 4.:
Die oben genannten Leistungen nach dem StudFG sind im Budgetkapitel 14 (VA-Ansatz 14108) der jeweiligen Teilhefte des Bundesvoranschlages budgetiert. Die Förderungen waren ausreichend budgetiert, so dass Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllten, die Förderungen auch ausbezahlt werden konnten. Minderausgaben unter den einzelnen Budgetposten wurden bei Bedarf innerhalb der Ansätze umgeschichtet.
Die beiden erwähnten Schüler/innenunterstützungen werden aus den Budgetmitteln für allgemeine pädagogische Erfordernisse gewährt. Die Mittel richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen. Die gesamte Budgetierung des VA-Ansatzes 1/12208/7681/900 bzw. die Zahlungen für die Schüler/innenunterstützungen in den Jahren 2004 und 2005 stellen sich wie folgt dar:
Außerordentliche Schüler/innenunterstützungen:
Voranschlag Erfolg
2004: € 600.000,-- € 696.532,-
2005: € 600.000,-- € 716.688,-
Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen:
Voranschlag Erfolg
2004: € 1.036.000,-- € 1,389.519,-
2005: € 1.036.000,-- € 1,391.053,-
Ad 5.:
Bei den Förderungen nach dem StudFG ist die Zahl der Antragstellungen insofern zu relativieren, als bei Studienabschlussstipendien und Kostenzuschüssen für Kinderbetreuung üblicherweise vor der Bewerbung um eine Förderung Beratungsgespräche stattfinden, in deren Folge bei Vorliegen der Voraussetzungen Fördervereinbarungen abgeschlossen werden. Für die übrigen Förderungen wäre die Zahl der Antragsteller nur mit einem übermäßigen Aufwand zu erheben.
Bei den außerordentlichen Schüler/innenunterstützungen werden durchschnittlich 400 Anträge jährlich gestellt, bei den Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen liegt die Zahl im Jahr 2004 und 2005 bei rund 18.000.
Ad 6.:
A. Zahl der Bezieher/innen nach dem StudFG:
a. Fahrtkostenzuschüsse:
Studienjahr 2003/2004: 22.978
Studienjahr 2004/2005: 23.095
b. Reisekostenzuschüsse:
Studienjahr 2003/2004: 1.355
Studienjahr 2004/2005: 1.657
c. Sprachstipendien
Studienjahr 2003/2004: 32
Studienjahr 2004/2005: 57
d. Studienabschluss – Stipendien
2004: 317
2005: 354
e. Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern in der Studienabschlussphase:
2004: 45
2005: 62
f. Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung von studierenden Eltern während eines Berufspraktikums:
2004: 1
2005: 2
g. Leistungsstipendien:
Bereich Wissenschaft (Universitäten, Universitäten der Künste und Fachhochschulen):
Es waren folgende Beträge für die Studienjahre vorgesehen:
2003/2004: € 5,064.674,31 (rund 6.200 Bezieher/innen)
2004/2005: € 5,179.510,47 (rund 6.350 Bezieher/innen)
Bereich Bildung (Pädagogische Akademien, Sozialakademien, etc):
2004: € 214.066,82 (306 Bezieher/innen)
2005: € 183.792,81 (263 Bezieher/innen)
h. Förderungsstipendien, werden an Studierende von Universitäten und Universitäten der Künste vergeben; es wurden jeweils nur 75% der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft. Zur Verfügung standen:
2004: € 1,688.224,77 (Die Berichtlegung der Universitäten und Universitäten der Künste über die Vergabe der Förderungsstipendien war im Jahr 2004 gesetzlich noch nicht vorgesehen. Von ca. 60% der retournierten Fragebögen haben 371 Studierende ein Förderungsstipendium erhalten).
2005: € 1,726.503,49 (807 Bezieher/innen)
i. Studienunterstützungen
2004: 222
2005: 331
j. geförderte Studiendarlehen:
2004: 1.035
2005: 939
B. Zahl der Bezieher/innen von Schüler/innenunterstützungen:
Außerordentliche Schüler/innenunterstützungen:
durchschnittlich jährlich etwa 350 Bezieher/innen
Schüler/innenunterstützungen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen:
2004: 12.418
2005: 12.350
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.