4560/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn GZ 10.000/0155-III/4a/2006
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 12. September 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4630/J-NR/2006 betreffend dreistufige Notenskala an den Wiener KMS, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
„Schulprojekte“ haben keine gesetzliche Verankerung. Kooperationen hingegen sind durch § 6 des Schulorganisationsgesetzes gesetzlich geregelt.
Das so bezeichnete „Rahmenmodell KMS“ stellt lediglich eine Absichtserklärung des Stadtschulrates für Wien dar. Gegenstand eines Antrages an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Genehmigung zur Durchführung eines Schulversuchs kann laut § 7 des Schulorganisationsgesetzes nur ein konkreter Schulversuchsplan (und kein Rahmenmodell) einer Schule sein, der
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Ad 4.:
Hauptschüler/innen sind jene, die Hauptschulen besuchen. Die Übertrittsbestimmung in eine AHS-Unterstufe ist durch § 40 des Schulorganisationsgesetzes gesetzlich definiert.
Ad 5. und 6.:
Von einer dreistufigen Notenskala ist nichts bekannt.
Hauptschulen, auch jene, die die Zusatzbezeichnung KMS führen, haben alle positiven Abgänger/innen von Volksschulen aufzunehmen und diese in ganzer Leistungsbreite – in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache - nach drei Leistungsgruppen zu unterrichten und sie nach drei Leistungsgruppen zu benoten. Da alle Übertrittsbestimmungen in weiterführende Schulen, aber auch anzubietende Fördermöglichkeiten auf Noten und Leistungsgruppen Bezug nehmen, ist an allen Hauptschulen, also auch solchen, die die Zusatzbezeichnung KMS führen, zu den fünf Noten in jenen Unterrichtsgegenständen, in denen Leistungsgruppen gemäß Schulorganisationsgesetz vorzusehen sind, auch die Leistungsgruppe auszuweisen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.