4561/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ 10.000/0156-III/4a/2006
Wien, 11. September 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4631/J-NR/2006 betreffend Überschreitung der Klassenschüler/innenhöchstzahl am BG und BRG Hallein, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1:
Eine rechtliche Grundlage besteht in § 43 des Schulorganisationsgesetzes.
Laut Landesschulrat für Salzburg wurden am BG und BRG Hallein in der 7.Schulstufe fünf Parallelklassen mit folgenden Schülerzahlen geführt:
3Ga: 28 Schüler/innen
3Gb: 24 Schüler/innen
3Ra: 27 Schüler/innen
3Rb: 31 Schüler/innen
3Rc: 29 Schüler/innen
In der Stellungnahme des Landesschulrats für Salzburg wurde darauf verwiesen, dass es also sehr wohl möglich gewesen wäre, Klassen mit jeweils weniger als 30 Schüler/innen zu bilden. Die Klassenbildung erfolgte jedoch im Einvernehmen mit den Schulpartnern, wobei das Ergebnis den Bedürfnissen der Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten entspricht und pädagogisch für sinnvoll gehalten wurde.
Im Übrigen darf festgehalten werden, dass bei einer Schüler/innenzahl wie in der Klasse 3Rb die gesetzliche Teilungsregel in verschiedenen Gegenständen (z.B. Englisch, Bildnerische Erziehung) zum Tragen kommt.
Ad 2.:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Die Schule hat sich auch in diesem Fall eigenverantwortlich und aus standortspezifischen Gründen dafür entschieden, eine Klassenaufteilung mit 22 Schüler/innen in der 6G und 32 Schülerinnen in der 6R vorzunehmen, anstatt Mischklassen mit 28 und 26 Schüler/innen zu bilden, wie dies möglich gewesen wäre.
Auch in diesem Fall wird die Vorgangsweise am BG und BRG Hallein vom Landesschulrat für Salzburg in seiner Stellungnahme als gerechtfertigt erachtet.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.