4561/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

GZ 10.000/0156-III/4a/2006

Wien, 11. September 2006

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4631/J-NR/2006 betreffend Überschreitung der Klassenschüler/innenhöchstzahl am BG und BRG Hallein, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Ad 1:

Eine rechtliche Grundlage besteht in § 43 des Schulorganisationsgesetzes.

 

Laut Landesschulrat für Salzburg wurden am BG und BRG Hallein in der 7.Schulstufe fünf Parallelklassen mit folgenden Schülerzahlen geführt:

3Ga: 28 Schüler/innen

3Gb: 24 Schüler/innen

3Ra: 27 Schüler/innen

3Rb: 31 Schüler/innen

3Rc: 29 Schüler/innen

 

In der Stellungnahme des Landesschulrats für Salzburg wurde darauf verwiesen, dass es also sehr wohl möglich gewesen wäre, Klassen mit jeweils weniger als 30 Schüler/innen zu bilden. Die Klassenbildung erfolgte jedoch im Einvernehmen mit den Schulpartnern, wobei das Ergebnis den Bedürfnissen der Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten entspricht und pädagogisch für sinnvoll gehalten wurde.

 

Im Übrigen darf festgehalten werden, dass bei einer Schüler/innenzahl wie in der Klasse 3Rb die gesetzliche Teilungsregel in verschiedenen Gegenständen (z.B. Englisch, Bildnerische Erziehung) zum Tragen kommt.

 

Ad 2.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Die Schule hat sich auch in diesem Fall eigenverantwortlich und aus standortspezifischen Gründen dafür entschieden, eine Klassenaufteilung mit 22 Schüler/innen in der 6G und 32 Schülerinnen in der 6R vorzunehmen, anstatt Mischklassen mit 28 und 26 Schüler/innen zu bilden, wie dies möglich gewesen wäre.

Auch in diesem Fall wird die Vorgangsweise am BG und BRG Hallein vom Landesschulrat für Salzburg in seiner Stellungnahme als gerechtfertigt erachtet.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.