4563/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0159-III/4a/2006

 

 

Wien, 11. September 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4658/J-NR/2006 betreffend Einsparungen im Schulbereich in Salzburg – Schulbauten 2005/2006 - Baumängel, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist – wie bereits im Vorjahr in der Beantwortung 3294/AB festgehalten – darauf hinzuweisen, dass bei der Betrachtung und Analyse der Budgetmittel, die für Bundesschulen zur Verfügung stehen, nicht nur von den bei einem Voranschlagsansatz im Bundesfinanzgesetz stehenden Beträgen auszugehen ist, da eine Reihe zusätzlicher Mittel vorgesehen sind:

 

So sind zusätzlich folgende Mittel vorgesehen:

-     Die Mittel aus der Computermilliarde bzw. die für Bildungsinnovationsimpulse von 2004 bis 2006 zur Verfügung stehenden zusätzlichen 72 Mio. €.

-     ESF-Mittel im Umfang von nahezu 90 Mio. € im Zeitraum 2000 bis 2006.

-     Die Mittel für die Instandhaltung und Instandsetzung von rund 32,4 Mio. € (2005) und 33 Mio. € (2006). So sind insbesondere für Zahlungen an die BIG zur Abdeckung des Mieten- und Bauaufwandes sowie der gebäudebezogenen Betriebskosten im BVA 2005 274,241 Mio. € und 2006 285,298 Mio. € veranschlagt.

-     Die Mittel des Schulraumbeschaffungsprogramms im Umfang von rd. 30 Mio. € jährlich.

-     Weiters sind die relativen hohen Budgetmittel für die Schulkulturbudgets gesondert beim VA-Ansatz 1/12208, also nicht bei den Krediten der einzelnen Schulformen veranschlagt. Ebenso sind die Ausgaben für die Schulbibliotheken hier veranschlagt.

-     Außerdem gibt es eine Fülle von zentral abgeschlossenen Rahmenverträgen (wie z.B. Microsoft-Softwarekosten, Kosten des Bildungsdokumentationsgesetzes, Kosten der Internetprovider u.v.a.) sowie die vielen IT-Angebote und Sonderaktionen, die zentral be­zahlt werden und die die Schulbudgets wesentlich entlasten.

 

Diese jährlich steigenden Mittel sind der Beweis, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ständig bemüht ist, für die Schulen bestmögliche Rahmenbe­dingungen zu schaffen.

 

Ad 1. und 2.:

Gegenüber dem BVA 2004 sind für Anlagen und Aufwendungen im BVA 2006 für allgemein bildende höhere Schulen um 11,47% und für berufsbildende Schulen um 9,55% mehr veranschlagt.

 

Ad 3.:

Alle Landesschulbehörden werden nach den gleichen Grundsätzen behandelt. Sollten Beschwerden vorkommen, so werden sie im Einzelfall geprüft und - wenn sie berechtigt sind – die Ursachen behoben. Besondere Aufzeichnungen werden darüber nicht geführt.

 

Ad 4. und 5.:

Keine.

 

Ad 6.:

Ausgaben/Erfolge der Landesschulräte/des Stadtschulrats für Wien in den Jahren 2004 bis 2005 bei Budgetkapitel 12:

 

 

 

 

 

 

 

LSR/SSR

Realerfolg

 

 

 

 

 

2004

 

 

 

 

Wien

499.600.008,95

 

 

 

 

Niederösterreich

379.297.183,98

 

 

 

 

Burgenland

88.632.507,37

 

 

 

 

Oberösterreich

352.742.878,22

 

 

 

 

Salzburg

157.890.156,37

 

 

 

 

Steiermark

310.935.968,54

 

 

 

 

Kärnten

171.094.999,65

 

 

 

 

Tirol

168.747.374,19

 

 

 

 

Vorarlberg

88.869.409,57

 

 

 

 

Summe

2.217.810.486,84

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LSR/SSR

2005

 

 

 

 

Wien

525.400.209,70

 

 

 

 

Niederösterreich

397.411.499,72

 

 

 

 

Burgenland

93.187.021,46

 

 

 

 

Oberösterreich

368.194.937,66

 

 

 

 

Salzburg

166.468.579,82

 

 

 

 

Steiermark

325.100.495,59

 

 

 

 

Kärnten

178.544.393,01

 

 

 

 

Tirol

176.818.209,09

 

 

 

 

Vorarlberg

93.580.858,92

 

 

 

 

Summe

2.324.706.204,97

 

 

 

 

Ad 7.:

Es wird auf die obigen Tabellen verwiesen.

Das Jahresbudget der Schulen wird jährlich durch das vom Nationalrat beschlossene Bundesfinanzgesetz bestimmt.

 

Die Beträge für Anlagen und Aufwendungen (sie sind von besonderem Interesse für die Schulen) betragen für den laufenden Schulbetrieb und für die Einrichtung von Neu- und Zubauten:

 

a.   für die allgemein bildenden höheren Schulen:

      im BVA 2004: 63,657 Mio. €, im BVA 2005: 67,914 Mio. € und im BVA 2006: 70,957 Mio. €.

      Dies sind Steigerungen um 6,69% auf 2005 und 4,48% auf 2006.

 

b.   für die berufsbildenden Schulen:

      im BVA 2004: 90,033 Mio. €, im BVA 2005: 93,588 Mio. € und im BVA 2006: 98,630 Mio. €.

      Dies sind Steigerungen um 3,95% auf 2005 und 5,39% auf 2006.

 

Ad 8.:

Siehe obige Tabelle betreffend die Ausgabenerfolge. Durch Um­schichtungen sowie im Hinblick auf die zahlreichen Zusatzbudgets (siehe Einleitung) ist ein Vergleich des Erfolgs zum Voranschlag irreführend. Die Ausgabenerfolge der einzelnen Bundes­schulen könnten allenfalls nach dem Rechnungsabschluss in einer sehr aufwendigen, mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbundenen Analyse dargestellt werden.

 

Ad 9. und 11.:

Fertig gestellt:            

HBLA für wirtschaftliche Berufe Salzburg, 2. Bauetappe

BG/BRG Seekirchen

BG/BRG Salzburg, Akademiestraße, 1. Bauetappe

AHS Salzburg, Josef Preis Allee, 2. Bauetappe

BORG Mittersill

BORG Straßwalchen, anstelle BSZ Neumarkt am Wallersee

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe St. Margarethen im Lungau

 

In Bau:

BHAK I und II Salzburg, Brunnauer Weg

BSZ Saalfelden

 

In Planung:     

BORG Bad Hofgastein

HTL Hallein

BG/BRG Salzburg, Akademiestraße, 2. Bauetappe

BSZ Zell am See, Sporthalle

HTL Salzburg

 

Damit sind die meisten im SCHEP 2000 genannten Projekte bereits fertig gestellt bzw. derzeit im Bau, lediglich fünf befinden sich in der Planungs- bzw. Vorbereitungsphase, womit das Programm schließlich vollzogen wäre.

 

Ad 10.:

Die Budgetmittel für die Gebäudeinstandhaltung gliedern sich auf die Landesschulräte/Stadt­schulrat für Wien wie folgt:

Burgenland:                 ca. 1,6 Mio. €

Kärnten:                      ca. 2.04 Mio.

Niederösterreich:        ca. 4,4 Mio. €

Oberösterreich:           ca. 3,7 Mio.

Salzburg:                     ca. 1,8 Mio. €

Steiermark:                 ca. 3,9 Mio. €

Tirol:                            ca. 2,1 Mio. €

Vorarlberg:                  ca. 1,3 Mio.

Wien:                           ca. 5,1 Mio. €

 

Diese Beträge standen sowohl 2005 als auch 2006 zur Verfügung.

 

Für Neubaumaßnahmen und Erweiterungsbauten gibt es je nach den Rechtsverhältnissen an Liegenschaft und Objekt (BIG oder ein Dritter als Eigentümer) zwei Finanzierungsformen. In Gebäuden, die im Eigentum der BIG stehen, schließen Bund und BIG zur Finanzierung und Nutzung einen Mietvertrag bzw. eine Ergänzung zu einem bestehenden Mietvertrag ab. Die Finanzierung erfolgt in diesem Fall durch die Zahlung von Normmieten durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Grund der neuen Flächen bzw. Flächenvermehrung und durch die Zahlung einer Zuschlags­miete (auf die Dauer von 10 Jahren), oder durch die Zahlung von Baukostenzuschüssen für jene Aufwendungen, die im Rahmen der Normmiete nicht abgedeckt werden können.

 

In Gebäuden die im Eigentum Dritter stehen, schließt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nutzungsvereinbarungen mit den Dritten ab, wobei für die Einräumung des Nutzungsrechtes in einem meist zehn­jährigen Zeitraum die Kosten für Bauaufwendungen samt Finanzierungskosten refinanziert werden.

 

Eine Zuteilung der Budgetmittel erfolgt nicht nach Kennwerten, sondern erfolgt in Abhängigkeit von Notwendigkeiten und Dringlichkeiten, nach Prioritätenreihungen des Landesschulrates. Im Übrigen ist für 2007 auf das noch nicht beschlossene Bundesfinanzgesetz zu verweisen. Zur weiteren Information siehe folgende Tabelle:

 

2006

 

 

Normmieten

+

Zuschlagsmiete

=

 

Schulraumbeschaffung  x)

Bgld.

3.128.075,52

 

157.494,52

 

3.285.570,04

2.268.709,84

Ktn.

14.721.636,34

 

86.269,90

 

14.807.906,24

532.088,30

30.258.613,80

 

1.533.510,44

 

31.792.124,24

9.977.930,10

27.419.514,96

 

1.119.038,72

 

28.538.553,68

2.130.667,83

Sbg.

12.751.752,--

 

679.449,36

 

13.431.201,36

1.157.284,14

Stmk.

27.903.466,08

 

281.959,06

 

28.185.425,14

1.391.088,05

Tirol

13.625.043,16

 

662.040,--

 

14.287.083,16

2.747.484,14

Vbg.

7.367.215,30

 

246.661,68

 

7.613.875,98

2.453.800,71

Wien

100.933.330,84

 

1.996.442,20

 

102.929.773,04

4.809.136,26

 

x)   nur Schulen (ohne Heime + Sport)

      alle Zahlungen – Ende Juli 2006

 

 

 

Ad 12. und 13.:

In Bau:

HTL Saalfelden: ca. 12,5 Mio.

HAK/HAS I und II Salzburg: ca. 13 Mio.

 

In Planung:

HTL Hallein: ca. 14,5 Mio.

BSZ Zell am See: ca. € 2,7 Mio. €

 

BG/BRG Salzburg, Akademiestraße und HTL Salzburg:

Diese beiden Projekte befinden sich erst in der Phase der Vorbereitung für einen Architektenwettbewerb, sodass noch keine konkreten Kostenangaben gemacht werden können.

 

Bei allen genannten Projekten ist mit einer durchschnittlichen Baudauer von ca. 18 bis
24 Monaten zu rechnen. HTL Hallein und BSZ Zell am See werden in der 1. Jahreshälfte 2007 mit den Baumaßnahmen beginnen. Im Hinblick auf die noch erforderliche Vorbereitungszeit ist bei den restlichen Projekten mit einem Baubeginn im Jahre 2008 zu rechnen.

 

Ad 14.:

Keine.

 

Ad 15.:

Seitens des Landesschulrates, der mit der Aufgabe der regionalen Bildungsentwicklung in
1. Instanz betraut ist, gibt es keine konkreten Anträge für die Errichtung von neuen Schul­bauten im Großraum Salzburg. Lediglich eine Erweiterung bzw. ein Zubau für das BG/BRG Seekirchen wird derzeit geprüft; ebenso ist eine Generalsanierung des Schulgebäudes der BHAK/BHAS Oberndorf ins Auge gefasst.

 

Ad 16. bis 18.:

Siehe Beantwortung der Fragen 9, 11, 12 und 13.

 

Ad 19. und 20.:

Bei den im Eigentum der BIG stehenden Schulgebäuden ist nach dem MRG zwischen vermieterpflichtigen und mieterpflichtigen Erhaltungskosten zu unterscheiden.

Über die konkrete Höhe der vermieterpflichtigen Ausgaben kann seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Aussage getroffen werden. Die Höhe der mieterpflichtigen Ausgaben für das Bundesland Salzburg ist mit € 1,790.000,- dotiert, wobei diese Mittel neben den BIG-Schulen auch für die sonstigen Anmietungen einzusetzen sind.

 

Ad 21. und 22.:

Es darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass für 2007 noch kein Bundeshaushalt beschlossen worden ist und daher auch keine Angaben zum Budget 2007 gemacht werden können. Vom BMBWK sind keine Einsparungen vorgesehen.

 

 

 

 

Ad 23. und 24.:

Alle „Bundesschulgebäude“ in Salzburg stehen im Eigentum Dritter. Der jährliche Mietaufwand im Jahr 2004 betrug hiefür rund 11,85 Mio. €, die Betriebskosten gemäß MRG betrugen rund 1 Mio. €

 

Ad 25. und 27.:

Die Gymnasien in der Josef Preis-Allee sind erweitert und saniert, ebenso wie das BG/BRG Akademiestraße. Für das BG/BORG Akademiestraße sind durch den Landesschulrat eine Sanierung und ein Ausbau beantragt, ebenso wie für das BG II Franz-Josefs-Kai. Für das Projekt in der Akademie­straße ist bereits ein Wettbewerb (durch die BIG) in Vorbereitung. Weitere Anträge auf Erweiterungen auf Grund von Raumnot sind seitens des Landesschul­rates nicht eingebracht.

 

Ad 26.:

Der Landesschulrat berichtet, dass alle Schüler, die die entsprechende Reife für die gewünschte Schulform bringen, auch einen Schulplatz erhalten, auch wenn dies nicht immer an der Wunschschule erfolgen kann.

 

Ad 28.:

Die Unterbringung von Schulklassen in Containern ist lediglich ein Provisorium, entweder zur Abdeckung von kurzfristigen Schülerzahlenspitzen, oder wenn auf Grund von Baumaßnahmen das bestehende Schulgebäude geräumt werden muss. Eine Unterbringung in Containern auf Dauer war und ist seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nie geplant.

 

Ad 29.:

Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 9, 12 und 25 verwiesen und in diesem Zusammen­hang festgehalten, dass die Umsetzung des Projektprogramms des SCHEP 2000 zügig fortgesetzt wird. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verbesserung von Schulraumqualitäten neben den Projekten des SCHEP weitere Projekte umgesetzt wurden bzw. private Schulerhalter, deren Schulen im öffentlichen Interesse sind, bei Baumaßnahmen mit Zuschussleistungen (ein Drittel der Baukosten) unterstützt worden sind.

 

Hier sind beispielsweise zu nennen:

Gymnasium Borromäum Salzburg:                                       ca. 2 Mio. €

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Bramberg:      ca. 1 Mio. €

Gymnasium der Herz Jesu Missionare Salzburg:                  ca. € 350.000,--

HBLA für wirtschaftliche Berufe Ried am Wolfgangsee:       ca. 3,2 Mio. €

BSZ Tamsweg:                                                                       ca. 12 Mio. €

Tourismusschule Salzburg Kleßheim:                                   ca. 1,24 Mio. €

 

Ad 30.:

Siehe Antworten zu den Fragen 25 bis 29.

 

Ad 31. und 32.:

Es darf wiederholt werden, dass für den Ausbau der HTL-Itzling das Raum- und Funktions­programm sowie die Durchführung eines Architektenwettbewerbes beschlossen ist. Bei einer Vorlaufzeit von ca. 1,5 Jahren für den Planungs- und Vertragsabschluss zur Finanzierung kann von einem voraussichtlichen Baubeginn in Jahre 2008 ausgegangen werden. Der Ausbau wird ca. 15 Klassenräume erfassen.

 

Ad 33.:

Es darf wiederholt werden, dass der Baubeginn für die 1. Jahreshälfte 2007 geplant ist. Als Ausweichquartier wurde die Rainerkaserne im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung vorbereitet.

 

Ad 34.:

Seitens des Landesschulrates gibt es keine Antragstellung zur Errichtung von Exposituren.

 

Ad 35. bis 37.:

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Beschaffung von Containern in vielen Fällen unbedingt notwendig ist, insbesondere dann, wenn das bestehende Schul­gebäude einer Generalsanierung unterzogen wird und im Hinblick auf den Ausschluss von Gefährdungen während der Bauzeit geräumt werden muss.

 

Schulcontainer, die als Ersatzquartiere von der BIG bestellt sind, da es sich um die Aussiedlung eines im Eigentum der BIG stehenden Schulgebäudes handelt, werden auch von der BIG finanziert. Die Höhe dieser Zahlungen ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht bekannt.

 

Die Beschaffung von Containern zur kurzfristigen Abdeckung von Schüler/innenzahlenspitzen wird aus den dem Landesschulrat zugewiesenen Budgetmitteln abgedeckt und daher vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ebenfalls nicht gesondert erfasst.

Containerbeschaffungen, die zur Abdeckung von Schüler/innenzahlenspitzen dienen, bewegen sich meist im Rahmen von 3 bis 5 Containern. Der Aufwand für diese Überbrückungs-maßnahmen (bis zur Vornahme von festen Ausbaumaßnahmen) ist daher relativ geringfügig.

 

Ad 38. und 39.:

Siehe Antwort zu den Fragen 35 bis 37. Im Übrigen darf auf Beispiele im Bundesland Salzburg verweisen werden:

BG/BRG Salzburg, Akademiestraße: ca. 20 Klassen – Aussiedlung

HTL Salzburg:                                             5 Klassen – Abdeckung von Schülerzahlenspitzen

BG/BRG Seekirchen:                                  4 Klassen – Abdeckung von Schülerzahlenspitzen

 

Ad 40. und 41.:

Die bei der AUVA geführten Statistiken geben keine Auskünfte zur gestellten Frage; es wurden daher die Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien um Mitteilung der dort bekannten Unfälle aufgrund von baulichen Mängeln ersucht. Es wurde kein Unfall mit Todesfolge gemeldet. Lediglich im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich wurde im Schuljahr 2005/2006 ein Unfall im Zusammenhang mit einem baulichen Mangel gemeldet. Dabei wurden zwei Schülerinnen leicht - ohne bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung - verletzt. Das Verfahren zur Klärung der Verschuldensfrage ist noch nicht abgeschlossen. Aus den anderen Bundesländern wurde kein Unfall gemeldet

 

 

Ad 42.:

Im Bundesschulbereich keine.

Den Medien war allerdings zu entnehmen, dass Pflichtschulen bzw. Schulklassen in der Schulerhalterschaft der Gemeinde Wien wegen „Gefahr in Verzug“ geräumt werden mussten. Da diese Schulen in die Kompetenz der Gemeinde Wien fallen, liegen dem Bildungsministerium dazu keine Zahlen vor.

 

Ad 43.:

Die Schulinspektoren sind nicht für „Sicherheitschecks“ zuständig. Für diese Zwecke werden die technischen Sicherheitszentren herangezogen. Allfällige Auflagen haben nach dem Informationsstand des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Bundesschulbereich zu keiner Sperre von Schulräumen und schon gar nicht von Schulgebäudeteilen oder eines gesamten Gebäudes geführt. Für die Behebung wurden jeweils angemessene Fristen gesetzt. Die Finanzierung der Behebung erfolgt wiederum aus den dem Landesschulrat zugeteilten Budgets für die Gebäudeinstandhaltung und sind daher vom Ressort nicht gesondert erfasst.

 

Zu Sicherheitsmängeln an Pflichtschulen, wie sie in den Medien etwa über Schulen im Kompetenzbereich der Gemeinde Wien berichtet wurden, liegen dem Bildungsministerium auf Grund der Zuständigkeit der Gemeinden keine Daten vor.

 

Ad 44.:

Sowohl die BIG als auch sonstige Dritte als Gebäudeeigentümer und der Bund als Nutzer haben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich brandschutztechnische Auflagen bzw. einen gesetzeskonformen Gebäudezustand herzustellen.

Für den Bund ist damit der Landesschulrat für Salzburg beauftragt und dieser hat bestätigt, dass in den von Bundesschulen benutzten Gebäuden den brandschutztechnischen Vorschriften entsprochen ist. Die finanziellen Aufwendungen hiefür werden im Zuge der laufenden Gebäudeinstandhaltung abgedeckt und sind vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht gesondert erfasst.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.