4567/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
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möglich.
Bundeskanzer
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
12. Juli 2006 unter der Nr. 4566/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
Härtefonds,
Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare Ein-
richtungen im Bereich Ihres Ministeriums im Jahr 2005 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bundeskanzleramt ist über die Kunstsektion ein System von „Künstlerhilfen" für
Künstlerinnen und Künstler in sozial bedrängten Situationen verfügbar,
wobei die
künstlerische Leistung wesentliche Voraussetzung ist.
Seit 1977 existiert ein Sozialfonds für Schriftsteller
und Übersetzer der
Literarischen
Verwertungsgesellschaft (LVG), der Unterstützungsleistungen nach Richtlinien, die
im Einvernehmen zwischen Bundeskanzleramt,
Bundesministerium für
Finanzen und
LVG festgelegt wurden, vergibt.
Zu Frage 2:
Die vom Bundeskanzleramt im Wege der Kunstsektion vergebenen
Leistungen erfol-
gen zu Lasten des Ansatzes 1/13038 des
jeweiligen Bundesvoranschlages. Als
„Künstlerhilfe" wurden im Jahr 2004 €272.784,34 und im Jahr 2005 €255.813.79
vergeben. Unter dem Begriff „Sozialhilfe" hat die literarische Verwertungsgesellschaft
(LGV)
im Jahr 2004 € 1,063.000 und im Jahr 2005 € 1,063.000
vergeben.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der Budgetansatz wurde fast gänzlich ausgeschöpft.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Anzahl der zuerkannten Unterstützungsmaßnahmen entspricht der Anzahl der
den Richtlinien konformen Anträge.
Künstlerhilfe des Bundeskanzleramts:
|
Dauerzuwendungen |
Außergewöhnliche Zuwendungen |
2004 |
66 |
35 |
2005 |
58 |
35 |
Sozialhilfe über LGV:
|
Dauerzuwendungen |
Außergewöhnliche Zuwendungen |
2004 |
225 |
81 |
2005 |
222 |
106 |