4567/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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Bundeskanzer

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
12. Juli 2006 unter der Nr. 4566/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds und vergleichbare Ein-
richtungen im Bereich Ihres Ministeriums im Jahr 2005 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bundeskanzleramt ist über die Kunstsektion ein System von Künstlerhilfen" für
K
ünstlerinnen und Künstler in sozial bedrängten Situationen verfügbar, wobei die
künstlerische Leistung wesentliche Voraussetzung ist.

Seit 1977 existiert ein Sozialfonds für Schriftsteller und Übersetzer der Literarischen
Verwertungsgesellschaft (LVG), der Unterst
ützungsleistungen nach Richtlinien, die
im Einvernehmen zwischen Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Finanzen und
LVG festgelegt wurden, vergibt.

Zu Frage 2:

Die vom Bundeskanzleramt im Wege der Kunstsektion vergebenen Leistungen erfol-
gen zu Lasten des Ansatzes 1/13038 des jeweiligen Bundesvoranschlages. Als
Künstlerhilfe" wurden im Jahr 2004 272.784,34 und im Jahr 2005 255.813.79
vergeben. Unter dem Begriff Sozialhilfe" hat die literarische Verwertungsgesellschaft
(LGV) im Jahr 2004 1,063.000 und im Jahr 2005 1,063.000 vergeben.

Zu den Fragen 3 und 4:

Der Budgetansatz wurde fast gänzlich ausgeschöpft.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Anzahl der zuerkannten Unterstützungsmaßnahmen entspricht der Anzahl der

den Richtlinien konformen Anträge.

 

 

 

 

Künstlerhilfe des Bundeskanzleramts:

 

 

Dauerzuwendungen

Außergewöhnliche Zuwendungen

2004

66

35

2005

58

35

Sozialhilfe über LGV:

 

 

Dauerzuwendungen

Außergewöhnliche Zuwendungen

2004

225

81

2005

222

106