4585/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.09.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                        (5-fach)

Herrn

Präsident des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                

 

GZ: BMSG-420100/0016-V/2/2006                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4653/J der Abgeordneten Sabine Mandak betreffend Vergabe von innovativen Projekten der Kinderbetreuung wie folgt:

 

Fragen 1, 5 und 6:

Der Förderbetrag, der 2005 für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch bedarfsgerechte Kinderbetreuung ausbezahlt wurde, beträgt 711.235 €:

 

bundesweit

Family Business

3100 St. Pölten, Hessstraße 2/2

KiB Children Care, Verein rund ums erkrankte Kind

4841 Ungenach 51

Wien

Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik

1070 Wien Siebensterngasse 27

Kleine soziale Netze Wien

1080 Wien, Lenaugasse 8

Schulverein Josefstadt

1080 Wien, Laudongasse 10

Privatkindergarten Alsergrund

1090 Wien, Seegasse 2/6

Niederösterreich

Verein „Leben entfalten“

3361 Aschbach, Gunnersdorf 5

Verein Kindergruppe Klosterneuburg

Kindergruppe Wasserfloh

3420 Kritzendorf, Herzogenburgerstr. 13

Burgenland

Elternverein St. Michael i. Burgenland

7535 St. Michael i. B., Bergstraße 345

 

Oberösterreich

Verein der Tagesmütter/-väter

4150 Rohrbach, Stadtplatz 16/2

Verein Drehscheibe Kind – Flexible Betreuung

4400 Steyr, Promenade 12

Kindergruppe Regenbogen

„Verein Hilf mir es selbst zu tun“

4820 Bad Ischl, Frauengasse 4

Die Villa Gmundnerbunt EKZ

4810 Gmunden, Seilergasse 10

Verein zur Förderung der Naturpädagogik,

4073 Wilhering, Brunngasse 14

 

Kärnten

Kindergruppe BIMBULLI

9556 Liebenfels, Goeßstraße 2a

Slowenischer Schulverein in Klagenfurt 9929 Klagenfurt, Mikschallee 4

Kindergarten „UNSER KIND“,

9020 Klagenfurt, 10. Oktoberstr. 25

Konvent der Schulschwestern

9184 St. Jakob im Rosental, St. Peter 25

Zweisprachiger Kindergarten Ferlach

9170 Ferlach, Postgasse 4

Privatkindergarten MAVRICA

9141 Eberndorf, Bleiburgerstraße 11

Mehrsprachiger Kindergarten „RINGA RAJA“,

9581 Ledenitzen, Forstweg 7

Mehrsprachiger Kindergarten KEKEC

9102 Mittertrixen, Gattersdorf 61

Salzburg

Evangelischer Diakonieverein

5020 Salzburg, Hellbrunner Allee 51

Pfifferlingplatzl – flexible Kinderbetreuung

5742 Wald/Pinzgau, Wald-Ort

Steiermark

Tagesmütter Graz – Steiermark

8010 Graz, Keesgasse 10

DANAIDA Bildung und Treffpunkt für ausländische Frauen

8020 Graz, Marienplatz 5/II.III

Tirol

Sozial- und Gesundheitssprengel Kirchberg/Reith

6365 Kirchberg, Bahnhofstraße 5

Kindergruppe „STEBBSTL“

6330 Kufstein, Am Rain 21

Spielgruppe Bi-Ba-Butzemann

6200 Buch bei Jenbach, St. Margarethen 108

Kindergarten Grillenbichl, Hall und Umgebung

6060 Hall i. Tirol, Badgasse 4

Eltern-Kind-Zentrum Kundl

6250 Kundl, Dr. Franz-Stumpf-Str. 16

Verein Kindergruppe Ampass

6060 Ampass, Römerstraße 38

Kinderspielgruppe Serfaus – Wichtelzug

6534 Serfaus in Tirol, Dorfbahnstr. 61

 

Vorarlberg

Verein Millenium Park

6890 Lustenau, icub, Millenium Park 9

 

 

Frage 2:

Laut § 3 des Bundesgesetzes Nr. 3/2006 Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ sowie die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ist die Zuständigkeit einschlägiger Vereinbarkeitsmaßnahmen an die Koordinierungsstelle Familie & Beruf Management GmbH übertragen worden.

Diese hat im 1. Halbjahr 2006 für 10 Projekte Fördergelder im Umfang von insgesamt € 262.570,12 zugesagt bzw. ausbezahlt.

 

Frage 3:

Das zentrale Ziel der Förderung ist die Anstoßfinanzierung von Projekten mit bedarfsgerechter Flexibilität, wie zB Kurzzeitbetreuung, Tagesmütter im Haushalt der Kinder, die Vermittlung von Betreuer/innen, damit erkrankte Kinder zuhause betreut werden können und die Eltern ihrer Berufstätigkeit nachgehen können.

 

Frage 4:

Die mit der Abwicklung der Förderung befasste Organisation, im Jahr 2005 war es die zuständige Abteilung des BMSG, seit 2006 ist es die zuständige Familie- und Beruf Management GmbH.

 

Frage 7:

Im Jahr 2005 sind 859 Betreuungsplätze finanziell unterstützt worden. Zusätzlich wurden 2 Projekte gefördert, die Vermittlungsarbeit von Kinderbetreuungsplätzen leisten (Family Business und KiB Children Care).

 

Frage 8:

Gemäß Artikel 14 Abs. 4 B-VG fallen Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Kindergarten- und Hortwesens in die Zuständigkeit der Länder. Die fortlaufende Finanzierung, Sicher- und Bereitstellung der Angebote obliegt daher Ländern und Gemeinden. Die gegenständliche Förderung ist als Anstoßfinanzierung zu verstehen, um neue, bedarfsgerechte Modelle leichter initiieren zu können, die dann von den zuständigen Stellen weiterfinanziert werden sollen.

 

Mit besten Grüßen