4601/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.09.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates      (5-fach)

 

Parlament                                                                                               

1010 Wien                                                                                             

                                                                                                                

 

 

GZ: BMSG-43002/0022-IV/1/2006                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 4627/J der Ab­geordneten Maga. Lapp betreffend Änderung der Bestimmungen für den Betrieb von Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen wie folgt:

 

 

Frage 1 und 2:

Der Dringlichkeitsantrag des Kärntner Landtages ist mir nicht bekannt.

 

 

Frage 3:

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen ist mir selbstverständlich bekannt.

 

 

Frage 4:

Nachdem die Länder für die Erbringung der sozialen Dienste zuständig sind, können sie auch neue Kriterien im Pflegebereich einführen. Diese müssen allerdings der oben genannten Vereinbarung entsprechen.

 

Frage 5 und 6:

In Anlage A der oben genannten Vereinbarung wird festgehalten, dass fachlich qualifiziertes Personal und Hilfspersonal in ausreichender Anzahl sicherzustellen ist. Die Länder haben auch die Verpflichtung übernommen, für eine entsprechende Sicherung der fachlichen Qualität und Kontrolle der Dienste zu sorgen.

Eine Aufsichtspflicht über die Qualität der angebotenen Leistungen im Pflegebereich habe ich als Sozialministerin nicht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen