4605/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.09.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0202-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4674/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die scheinbare Differenz beim aktuellen Auszahlungsstand von insgesamt 405.000 € ergibt sich daraus, dass in der Beantwortung 3465/AB zur parlamentarischen Anfrage Nr. 3510/J bei Frage 2 die Mittel, die für die Tsunami-Hilfe "aufgewendet" wurden, mit 200.000 € (das sind 180.000 € effektiv ausbezahlt und 20.000 € vertragliche Verpflichtung - Restraten) angegeben wurden. Die Diskrepanz ergibt sich daraus, dass in der Anfrage Nr. 3510/J die aufgewendeten Beträge abgefragt werden und in der Anfrage Nr. 4184/J nach den zugewiesenen Beträgen und auch nach den tatsächlich ausgegebenen Beträgen gefragt wurde.
Der Terminus aufgewendet bedeutet, dass mein Ressort vertragliche Verpflichtungen in dieser Höhe (gesamte Höhe der Tsunami-Hilfe) eingegangen ist. Die allgemeinen Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln sehen in § 29 vor, dass ein Restbetrag von 10vH erst mit der abgerechneten Förderung ausbezahlt werden darf. Da diese Richtlinien auch bei den Tsunami-Verträgen angewendet wurden, ergeben sich naturgemäß Unterschiede, wenn die ausbezahlten und die aufgewendeten Beträge abgefragt werden.
Bis zum Stichtag 2.
August 2006 wurden insgesamt 450.000 € an vertraglichen
Verpflichtungen eingegangen und 405.000 € wurden davon bereits
ausbezahlt. Die Differenz von 45.000 € (das sind 10 %) wird erst
nach Endabrechnung der jeweiligen Förderungen ausbezahlt.
Frage 2:
In der Meldung meines Ressorts an die ADA (Austrian Development Agency) vom 1. März 2006 wurde in der Spalte Anmerkungen dezidiert darauf hingewiesen, dass es sich bei der Förderung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kärntendorf um einen Teilbetrag des bereits vom Land Kärnten bekannt gegebenen Projektes (Punkt 3.3.7 des 2. Zwischenberichtes Koordination Wiederaufbau Südostasien der Koordinationsstelle im Bundesministerium für Inneres) handelt.
Fragen 3 und 4:
Es wurden keine neuen Projekteanträge eingebracht.
Frage 5:
Aktiv werden
derzeit von meinem Ressort keine Maßnahmen gesetzt, um geeignete
Projektanträge zu finden. Dies auch deshalb, da die vom Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten durchgeführte Studie über
die Tsunami-Hilfe gezeigt hat, dass es derzeit zu einer Umstellung von der
ersten Notfallhilfe auf den Wiederaufbau in diesen Ländern kommt. Dabei
kommt es jedoch aufgrund der geringen Durchführungskapazitäten, dem
begrenzten Zugang zu den jeweiligen Ländern,
ungeklärten Besitzrechten und langwierigen öffentlichen
Genehmigungsverfahren zu nicht unbedeutenden Verzögerungen bei der
Umsetzung von Projekten. Ich glaube auch, dass es sinnvoller ist, mit dem Geld
der Steuerzahler vor allem nachhaltige Projekte zu unterstützen, die erst
zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass der zur Verfügung gestellte Gesamtbetrag für den Zeitraum 2005 bis 2007 gedacht ist und es von meinem Ressort keine Verpflichtung gibt, den Gesamtbetrag bereits in den ersten eineinhalb Jahren zur Gänze zur Verfügung zu stellen.
Fragen 6 und 7:
Ich darf in Erinnerung rufen, dass weder im Budget des Jahres 2005 noch des Jahres 2006 budgetierte Beträge für die Tsunami-Hilfe enthalten waren. Die Bereitstellung der Mittel für die Tsunami-Hilfe erfolgte immer durch interne Umschichtungen aus den laufenden Budgets. Da zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrages des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Tsunami-Hilfe noch in keinster Weise abgeschätzt werden konnte, wie und in welchem zeitlichen Horizont der Abruf dieser Mittel erfolgen wird, wurde für das Jahr 2005 mit einer weitgehenden Inanspruchnahme des gesamten Betrages gerechnet. Diese Mittel wurden aber bis Ende des Jahres 2005 nicht vollständig ausgeschöpft. Daher sind mangels einer haushaltsrechtlichen Möglichkeit, diese Beträge einer Rücklage zuzuführen, Budgetmittel verfallen.
In Anbetracht der
Tatsache, dass bis August 2006 keine einzige Anfrage geschweige denn ein Antrag
auf Tsunami-Hilfe in meinem Ressort eingegangen ist, habe ich auch aufgrund der
Erfahrungen des Jahres 2005 veranlasst, dass die für die Tsunami-Hilfe
vorgesehenen Mittel auch für andere Zwecke verwendet werden
können, zumal es wenig Sinn macht, diese Mittel mangels Nachfrage weiterhin
zu blockieren.
Frage 8:
Wie schon bei der Beantwortung der Fragen 6 und 7 ausgeführt, gibt es keine speziellen Tsunami-Gelder. Für das Jahr 2007 wird der noch offene Restbetrag auf die 750.000 € im Budgetantrag berücksichtigt werden.
Frage 9:
In erster Linie ist
die inhaltlich Ausrichtung der beiden Projekte beachtenswert: Sie dienen vor
allem der Hilfe zur Selbsthilfe für Frauen und in der Folge für
Familien und sind somit als nachhaltige Hilfe anzusehen (siehe auch
Beantwortung der
Frage 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 4184/J).
Der Verein "Frauen ohne Grenzen" ist ein international tätiger Verein, der über erfahrene und kompetente Partnerorganisationen verfügt. Die bisherigen Erfahrungen meines Ressorts bei der Abwicklung von Förderprojekten mit dem Verein sind als positiv zu bewerten.
Frage 10:
Außer den Projekten des Vereines Frauen ohne Grenzen und dem Projekt Kärntendorf wurden keine anderen Anträge gestellt.
Mit freundlichen Grüßen