4607/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.09.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0088-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. SEP. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Christine Marek, Kolleginnen

und Kollegen vom 14. Juli 2006, Nr. 4663/J, betreffend Umwidmung

des Gebietes „An den Eisteichen/ggü. Hoffingergasse 41-49,

1120 Wien“ in ein Naherholungsgebiet (Stadturwald)

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Marek, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juli 2006, Nr. 4663/J, betreffend Umwidmung des Gebietes „An den Eisteichen/ggü. Hoffingergasse 41-49, 1120 Wien“ in ein Naherholungsgebiet (Stadturwald), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit zur Regelung von Flächenwidmungen in Gesetzgebung und Vollziehung bei den Ländern.

 

Ganz allgemein ist eine dichte Verbauung im städtischen Grünbereich vor allem für die unmittelbar betroffenen Anrainer ein Nachteil, geht doch dabei ein Stück natürlicher Naherholungsraum verloren.

Aber auch die Tendenzen zur ausufernden Verbauung des Umlandes von städtischen Ballungsräumen sind sehr kritisch zu sehen, da auf diese Weise immer mehr freier, „unverbrauchter“ Landschaftsraum zerstört wird.

 

Das in der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie, die im Jahre 2002 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, ausgearbeitete Leitziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Infrastruktureinrichtungen, Zersiedelung und sonstige Verbauung sollte auch von allen österreichischen Gemeinden als übergeordnete Prämisse bei der Flächenwidmung beachtet werden.

 

Ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Raum, die Umsetzung des Prinzips der kurzen Wege, der Schutz wertvoller Freiflächen und eine verbesserte Abstimmung der raumrelevanten Politiken zur Steigerung der Lebensqualität sind daher erforderlich.

 

Damit soll ein Ziel der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie, eine Reduktion des Zuwachses dauerhaft versiegelter Flächen auf maximal ein Zehntel des heutigen Wertes, bis zum Jahre 2010 erreicht werden.

 

Daher sollen Standorte für Verbauungen sehr sorgfältig ausgewählt und ein Neuverbrauch noch nicht versiegelter Flächen möglichst vermieden werden.

 

Im konkreten Fall besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen des Schwerpunktes „Stadtökologie“ durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein Fachplan erstellt wird, in dem Varianten für die Nutzung als Naherholungsgebiet ausgelotet werden und so eine fundierte Basis für weitere Diskussionen und konkrete Umsetzungen geschaffen werden kann.

 

 

Der Bundesminister: