4609/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.09.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0077-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. SEP. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen

und Kollegen vom 14. Juli 2006, Nr. 4680/J, betreffend fragliche

Terrorsicherheit des Atommülllagers Seibersdorf

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juli 2006, Nr. 4680/J, betreffend fragliche Terrorsicherheit des Atommülllagers Seibersdorf, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass die Sicherung von Kernanlagen eine sensible Materie ist und daher die Details von Risikostudien und von Schutzkonzepten nicht öffentlich bekanntgegeben werden können. Im Folgenden wird daher nur grundsätzlich zu einer Bedrohung der Anlagen in Seibersdorf durch terroristische Anschläge Stellung genommen werden.

Auf dem Gelände der Nuclear Engineering Seibersdorf (NES) in Seibersdorf findet etwa seit den Siebzigerjahren die Konditionierung und Zwischenlagerung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle statt. Da Österreich auf die Energieerzeugung aus der Kerntechnologie verzichtet hat und die abgebrannten Brennelemente aus den Forschungsreaktoren in die USA rückverbracht werden, fallen in Österreich weder hochradioaktiver Abfall noch spaltbares Material an. Es befinden sich daher am Standort Seibersdorf nur niedrigaktiver und geringe Mengen mittelaktiver Abfall. Das bedeutet, dass das Aktivitätsinventar um viele Größenordnungen geringer ist als dies bei einem Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente der Fall wäre.

Weiters liegt das vorhandene Material praktisch ausschließlich in konditionierter Form vor – mineralisiert und in einer inaktiven Matrix fest gebunden. Vereinfacht gesagt heißt das, der Abfall wurde verbrannt und der Rückstand in Zement eingegossen. Aus dieser kompakten und stabilen Form ist auch bei einem großen Brandereignis – einschließlich einem Flugzeugabsturz – oder dem Einsatz von Sprengmitteln nur eine minimale Freisetzung von Radionukliden in die Umwelt möglich.

Da in den Anlagen der Nuclear Engineering Seibersdorf weder spaltbares Material noch Material mit dem Potenzial zur Freisetzung größerer Aktivitätsmengen vorhanden ist, sind sie nach derzeitigem Erkenntnisstand ein ungeeignetes Ziel für terroristische Anschläge.

Nichtsdestoweniger existiert natürlich für den Standort Seibersdorf seit Jahren – insbesondere auch aufgrund des dort bis 1999 betriebenen Forschungsreaktors – ein Sicherungskonzept, das die Anlagen gegen unbefugten Zutritt und andere Gefährdungen in ausreichendem Ausmaß schützt. Wie zuvor ausgeführt, ist dabei ein Vergleich mit Anlagen, in denen spaltbares Material und/oder hochaktiver Abfall gelagert wird und daher ungleich höhere Risken bestehen, nicht sinnvoll.

Die Sicherungsmaßnahmen gliedern sich in bautechnische, elektronische und organisatorische Maßnahmen und werden darüber hinaus durch polizeiliche Präsenz am Standort Seibersdorf (rund um die Uhr) ergänzt. Das Sicherheitskonzept wird regelmäßig evaluiert und laufend den aktuellen Erkenntnissen angepasst; die dazugehörigen Einrichtungen sind auch Gegenstand periodischer (mindestens jährlicher) Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden.

Wie schon eingangs dargelegt, können Details dieser Sicherungsmaßnahmen als auch der zugrunde liegenden Analysen über mögliche Sicherheitsrisiken nicht öffentlich bekannt gegeben werden, da dies naheliegenderweise kontraproduktiv wäre. Dennoch kann ich versichern, dass der Schutz der Seibersdorfer Anlagen vor terroristische Anschlägen seitens der verantwortlichen Behörden ernst genommen wird und alles Notwendige unternommen wurde und wird, um eine Gefährdung der Österreicherinnen und Österreicher als auch der Umwelt durch solche Ereignisse nach Möglichkeit auszuschließen.

 

Der Bundesminister: