4618/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.09.2006
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0087-I/4/2006

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                                                  

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4683/J vom 14. Juli 2006 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Umsetzung der Entschließung des Nationalrates 182/E (Devisen­transaktionssteuer), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend erlaube ich mir festzuhalten, dass der Entschließungsantrag 182/E (XXII. GP) in der 150. Sitzung des Nationalrates am 23. Mai 2006 einstimmig beschlossen wurde und nicht wie in der Anfrage angeführt bereits am 27. April 2006 verabschiedet worden ist.

 

Demnach stand in der Aktivzeit der österreichischen EU-Präsidentschaft lediglich ein Monat zur Verfügung. In der Nachpräsidentschaft stehen jedoch weitere sechs Monate zur Verfügung, um das Anliegen "Durchführbarkeitsprüfung einer EU-weiten Steuer" wie im Entschließungsantrag vorgesehen in Fortsetzung der bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen Institutionen weiter voranzutreiben.

 

Obwohl der Entschließungsantrag ausschließlich auf EU-Ebene eine Prüfung der Durchführbarkeit vorsieht, hat diese Bundesregierung bereits im Vorfeld (und zwar über einen mehrjährigen Zeitraum) Überlegungen und Machbarkeitsanalysen angestellt.

 

Ergänzend ist anzumerken, dass in der Vergangenheit im Rahmen von Diskussionen über das gegenständliche Thema im ECOFIN oder in sonstigen EU-Gremien in der Regel von Seiten einiger EU-Finanzminister große Widerstände gegen eine Devisentransaktionssteuer zu verzeichnen waren, weil befürchtet wurde und wird, dass diese Maßnahme die hohe Liquidität an den europäischen Finanzmärkten verringern könnte. Daraus ergibt sich, dass eine nochmalige und wünschenswerte Diskussion über eine Devisentrans­aktionssteuer einer wohlüberlegten Vorbereitung in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen EU-Präsidentschaft und der EU-Kommission bedarf.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Während der österreichischen Ratspräsidentschaft wurde insbesondere die informelle Schiene genutzt, um die Diskussionen über Devisentrans­aktionssteuern im ECOFIN bzw. in sonstigen EU-Gremien weiter voranzutreiben.

 

Zu 2.:

Die Devisentransaktionssteuer war nicht auf einer Tagesordnung des ECOFIN und ist auch nicht bei einer Ratssitzung thematisiert worden. Im Zusammenhang mit dieser Steuer ist aber festzuhalten, dass sich ein Großteil meiner europäischen Amtskollegen gegen eine derartige Steuer ausspricht, aber nur eine europa- bzw. weltweite Einführung sinnvoll ist, da es sonst zu Umwegtransaktionen und damit zu Wettbewerbsnachteilen für Österreich kommen würde.

 

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass sich Österreich ‑ unter dem Gesichtspunkt dass Europa eine stärkere Eigenfinanzierung braucht ‑ bereits im Jahr 2005 auf internationaler Ebene für eine EU-weite Steuer ausgesprochen hat und sich durch die ablehnende Haltung mancher Länder nicht entmutigen lassen wird, dieses Thema auch in Zukunft bei den europäischen Institutionen zu diskutieren.

 

Zu 3. und 4.:

Soweit mir bekannt ist, erfolgt in den einschlägigen EU-Gremien derzeit keine Prüfung. Demnach sind auch noch keine Maßnahmen in Richtung Richt­linienentwurf gesetzt worden.

 

Zu 5., 6. und 7.:

Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, dieses Thema weiter voranzutreiben. In Absprache mit der jeweiligen EU-Präsidentschaft wird daher selbstverständlich eine weitergehende Diskussion angeregt werden. Ein diesbezüglicher Zeitplan wurde nicht erstellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.