4626/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.09.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/92-I/3/2006

Wien, am      28. August 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4675/J der Abgeordneten Kai-Jan Krainer und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Von meinem Ressort werden Handbücher zur Evaluierung der Tierschutz-Standards in Nutztierhaltungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft herausgegeben. Diese Europaweit einzigartige Form des Wissenstransfers von Tierschutznormen an die betroffenen Tierhalter/innen, Berater/innen und Mitarbeiter/innen der einschlägigen  Behörden stellt eine objektive Interpretation des Tierschutzgesetzes und der ersten Tierhaltungsverordnung dar und dient als  Hilfestellung bei der Durchführung von Evaluierungen und Beratungen in der Nutztierhaltung.

 

Ferner sind Projekte, zum Beispiel Beurteilung von Abferkelbuchten, Evaluierung des Status Quo im österreichischen Zoohandel, im Laufen. Diese Projekte wurden ebenfalls in Verbindung mit anderen Ministerien, wie beispielsweise Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, und der Österr. Wirtschaftskammer bzw. der Österr. Landwirtschaftskammer unter Einbindung der Veterinärmedizinischen Universität durchgeführt. Sie sollen einerseits die Umsetzung der ersten und zweiten Tierhaltungsverordnung, der Gewerbeverordnung, der Kontrollverordnung erleichtern und das Verständnis der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten für den Tierschutz fördern.

 

Fragen 2 und 4:

TransportVO und VO über die Kennzeichnung von Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen

Die vorbereiteten Arbeiten zur Erlassung der beiden genannten Verordnungen erfolgen derzeit in zwei Arbeitsgruppen mit den betroffenen Verkehrskreisen. Die Berücksichtigung von europäischen und nationalen Bestimmungen, die sich nicht nur auf tierschutzrechtliche Aspekte beziehen wie z.B. freier Warenverkehr und Transportbestimmungen, bedürfen umfangreicher Überprüfungen. Mit einer Verlautbarung ist im Laufe des Jahres 2006 zu rechnen.

 

Qualzucht-VO:

Die Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfes erweist sich als äußerst schwierig, da es sich um einen sehr komplexen Bereich handelt und das Hauptproblem in der genauen Definition dessen liegt, was im Einzelfall als Qualzucht zu bewerten ist. Aber auch jetzt schon kann die Behörde, unter entsprechender fachlicher Begrün­dung, gegen Qualzüchtungen vorgehen. Durch die Erlassung einer derartigen VO würde lediglich in den dort festgeschriebenen Fällen keine weitere fachliche Prüfung im Einzelfall erforderlich sein.

 

Chip-VO:

Gemäß Stellungnahme des Bundeskanzleramtes vom 6. Dezember 2005 stellen „die §§ 24 Abs. 3 und 25 Abs. 1 TSchG mangels Bestimmtheit keine taugliche gesetzliche Grundlage iSd § 1 Abs. 2 DSG 2000 für die Errichtung des ange­dachten Informationsverbundsystems dar.“ Die Erlassung der Chip-VO macht nur Sinn, wenn eine entsprechende Datenerfassung und Abfrage für ganz Österreich möglich ist. An einer Lösung dieses rechtlichen Problems wird derzeit gearbeitet.

 

Frage 3:

Gemäß Art. 11  Bundesverfassungsgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund und die Zuständigkeit für den Vollzug (Umsetzung) des Tierschutzgesetzes bei den Ländern. Betreffend der Verlautbarung der ausstehenden Verordnungen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 2 und 4. In einer Arbeitsgruppe des Ausbildungsrates wird derzeit das entsprechende Schulungskonzept für die Tierschutzkontrollorgane erarbeitet. Mit Anfang 2007 werden die entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen von den Bundesländern angeboten werden, um die vorgeschriebene Fachkompetenz für die Kontrollorgane bis 01.01.2008 sicherzustellen.

 

Frage 5:

Maßnahmen die der rechtlichen Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes dienen sind von meinem Ressort immer Begutachtungsverfahren zu unterziehen, in diesen besteht für alle Interessenten die Möglichkeit zur Stellungsnahme.

Die Einbindung vom Tierschutzorganisationen bzw. der Tierärztekammer in die Umsetzungsschritte gestaltet sich hauptsächlich im Rahmen des Tierschutzrates, dem gemäß § 42 TSchG folgende Mitglieder angehören:

 

1.      ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen,

2.      ein Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

3.      ein je Land namhaft gemachter Tierschutzombudsmann,

4.      je ein Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und der österreichischen Tierärztekammer,

5.      ein Vertreter der Veterinärmedizinischen Universität,

6.      ein Vertreter der Universität für Bodenkultur,

7.      ein von den Universitäten, an denen das Fach Zoologie in Wissenschaft und Lehre vertreten ist, namhaft gemachter Vertreter,

8.      ein Vertreter der Österreichischen Zoo-Organisation,

9.      ein Vertreter des Zentralverbandes der Tierschutzvereine Österreichs.

 

Frage 6:

Richtlinien und Stellungnahmen des Tierschutzrates werden wie in § 2 TSchG Abs.9 vorgesehen in den amtlichen Veterinärnachrichten kundgetan. Diese sind im Internet über die Homepage meines Ressorts einsehbar.

 

Frage 7:

Folgende Projekte werden bzw. wurden unter dem Titel „Tierschutz“ mitfinanziert und dienen der Verbesserung des Tierschutzes:

 

-         Beurteilung von Abferkelbuchten

-         Alternative Haltungssysteme in der Rindermast

-         Enthornung von Kälbern

-         Grundlagen zur Selbstevaluierung im TGD

-         Förderung des Österr. Bergrettungsdienstes

-         Veranstaltungen zum Thema Alternativen zu Tierversuchen

-         Unterstützung des BMBWK-Projektes betreffend Ersatzmethoden   

          zum Tierversuch

-         Unterstützung des Projektes Waffl 05

-         Tierschutzkonferenz 30. März 2006

 

In Umsetzung befindet sich derzeit das Projekt „Tierschutz macht Schule“ mit dessen Hilfe eine objektive Tierschutzinformation an Schulen und für andere interessierte Jugendorganisationen angeboten werden sollen.

 

Frage 8:

Oberösterreich:

Zur Verbesserung wurden Informationsbroschüren aufgelegt und Informationsveranstaltungen abgehalten.

 

Niederösterreich:

Der Tierschutzverband Niederösterreich erhält aus Mitteln des Tierschutzes eine Förderung. Diese dient der Unterstützung der statutenkonformen Tätigkeiten der anerkannten Vereine, als auch der Unterstützung facheinschlägiger Informationsarbeit.

 

Burgenland:

Gesamtförderungen 2005 :  € 189.316,72 (inkl. 3.500.- Bgld. Tierschutzpreis)

Um die artgerechte landwirtschaftliche Nutztierhaltung im Burgenland zu fördern, werden seit 2003 jährlich  5 Betriebe  mit dem  Burgenländischen Tierschutzpreis in der Höhe von € 3.500.- (je 700 €) vom Land Burgenland ausgezeichnet.

Seit 2005 entspricht das den Vorgaben des § 2 TSchG (Förderung tierfreundlicher Haltungssysteme).                  

Weiters wurden im Jahr 2005 an diverse Tierschutzorganisationen unter dem Sammelbegriff "Anliegen des Tierschutzes“ €  185.816,72.- ausbezahlt.

 

Steiermark:

Das Land Steiermark stellt nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten Mittel zur Förderung des Tierschutzes zur Verfügung. Dabei handelt es sich unter anderem um Zuwendungen für Tierschutzvereine (z.B. für den Umbau oder die Renovierung von Tierheimen) oder um Mittel für die Durchführung einer Kastrationsaktion für Streunerkatzen. Auch wurden in der Vergangenheit Organisationen gefördert, die wertvolle Tierschutzarbeit leisten, wie z.B. Eichhörnchen- und Wildtierhilfe, Igelstation, Frettchenhilfe, Reptiliennotdienst, Tierrettung, und der Tierschutzunterricht. Auch von steirischen Gemeinden werden nach ha. Kenntnis immer wieder Finanzmittel zur Tierschutzförderung bereitgestellt.

Kärnten:

Das Land Kärnten teilte mit, dass entsprechende Förderungen durchgeführt werden ohne diese jedoch im Detail bekannt zu geben.

 

Salzburg:

Zur Weckung des Verständnisses der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz wurde vom Land Salzburg der Tierschutzombudsmann des Landes Salzburg, Mag. Alexander Geyrhofer, bestellt.  Neben seiner Parteistellung in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz besteht seine Tätigkeit vor allem in Beratung und Hilfestellung für die Bevölkerung. Stellvertretend dafür seien die Projekte "Tierschutz im Unterricht" und "Hunde an Schulen"  genannt.

 

Tirol:

Im Sinne des § 2 des Tierschutzgesetzes unterstützt das Land Tirol sowie diverse Bezirkshauptstädte Tierschutzvereine und Tierheime. Das Land Tirol finanziert darüber hinaus das Tierschutz-Schulprojekt „Tier & Wir“. Inwieweit einzelne Gemeinden Tierschutzanliegen unterstützen, kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten nicht beantwortet werden.

 

Wien:

Die Stadt Wien kommt ihrer Verpflichtung im Sinne des § 2 des Tierschutzgesetzes, das Verständnis der Öffentlichkeit und besonders der Jugend für den Tierschutz zu wecken insofern nach, als das Veterinäramt einerseits zahlreiche Veranstaltungen zum Thema Tierschutz organisiert – hier ist besonders der jährlich stattfindende Tierschutztag am Rathausplatz hervorzuheben – bzw. an verschiedenen Veranstaltungen anderer Organisationen teilnimmt, um den Tierschutz in Wien zu thematisieren und zu präsentieren.

Daneben werden von der Magistratsabteilung 60 und im Auftrag der Geschäftsgruppe selbst Broschüren und Zeitschriften mit dem Inhalt tiergerechter Heimtierhaltung herausgegeben und kostenlos verteilt, sowie regelmäßige tierschutzrelevante Informationen auf der Internetplattform des Veterinäramts www.tierschutzinwien.at und unter wien.at präsentiert.

Die Förderung tierfreundlicher Haltungssysteme sowie des wissenschaftlichen Tierschutzes findet in Wien über die Tierschutzombudsstelle statt. Als Beispiel sei hier der Förderpreis der Tierschutzombudsstelle Wien für wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Tierschutzes genannt.

 

Vorarlberg:

Die gesetzlichen Aufgabe des Tierschutzes werden durch das Land unter anderem auch dadurch gefördert, dass Einrichtungen zur Förderung des Tierschutzes (Tierschutzvereine und das Tierheim, geführt durch den Vorarlberger Tierschutzverband) finanziell unterstützt werden. Bestrebungen zur Einbindung der Gemeinden sind im Gange.

 

Fragen 9 und 10:

Strukturen und Arbeitsbedingungen, die den von den Ländern zu bestellenden Tierschutzombudsleuten zur Verfügung gestellt werden, sind Landes-angelegenheit. Die Vereinheitlichung derselben ist im Rahmen meines Kompetenzbereiches nicht möglich.

 

Frage 11:

Oberösterreich

 

Tabelle 30: Tierschutzkontrollen 2005

 

Tierart

Zahl der kontrollierten Betriebe

Beanstandungen

Kälber

713

32

Schweine

173

15

Legehennen

124

1

Gesamt

1010

48

 

 

Aus diesem Ergebnis wird ersichtlich, dass zwar in bestimmten Bereichen Mängel  zu finden und abzustellen sind, in der überwiegenden Mehrheit der Fälle keine Beanstandungen erfolgen mussten.

 

Der Rückgang der Beanstandungen im Bereich der Legehennen ist auf die im Zuge der Registrierung aller Legehennenbetriebe nach E 2002/4 EG im Jahr 2003 notwendigen flächendeckenden Kontrollen zurückzuführen, wo alle Betriebe über 350 Legehennen vor ihrer Registrierung auf Einhaltung der Bestimmungen überprüft wurden.

 

Die Art der Beanstandung teilte sich wie folgt auf:

 

Art der Beanstandung

Anzahl

%

Kontrolle

2

1,6

Aufzeichnungen

4

3,3

Bewegungsfreiheit

80

65,6

Gebäude und Einrichtungen

19

15,6,

Füttern, Tränken, beigef. Stoffe

12

9,8

Eingriffe

5

4,1

Gesamt

122

100,0

 

 

Tiertransport:

Im Jahr 2005 wurden 1933 Kontrollen der Tiertransportbedingungen am Bestimmungsort durchgeführt und dabei in 258 Fällen Mängel im Bereich der Dokumentation, Ausstattung der Fahrzeuge und Auffälligkeiten an Tieren gefunden. Das Gesamtergebnis der Kontrollperiode 2004/2005 ist im Folgenden wiedergegeben:

 

l                    Kontrollperiode 1. Oktober 2004 bis 1. März 2005

l                    An  43 Schlachtbetrieben, die zum innergemeinschaftlichen Handel zugelassen sind.

l                    68 Tierärzte als Tiertransportinspektoren

l                    Kontrollierte Transporte: 4.101

l                    Mängel bei 587 (14,32 %)

 

 

Niederösterreich:

Im Jahr 2006 werden insgesamt 451 Betriebe gemäß risikobasiertem Stichprobenplan hinsichtlich Tierschutz kontrolliert (analog 2005).

Die Kontrollen gliedern sich folgendermaßen auf:

 

203 Betriebe Tierschutz Kälber                                                            

182 Betriebe Tierschutz Schweine                                                                      

  66 Betriebe Tierschutz Legehennen

 

Zusätzlich werden in diesen ausgewählten Betrieben alle vorhandenen wirtschaftlich relevanten Tierarten (keine Heimtiere) hinsichtlich Tierschutz kontrolliert (wenn also Tierschutz Kalb vorgeschrieben ist und es am Betrieb gleichzeitig Schafe und Ziegen oder Schweine etc. gibt, wird auch die Haltung dieser Tiere mit eigenen Checklisten kontrolliert).

 

Gesetzliche Bestimmungen werden großteils eingehalten, Probleme gibt es mit Anbindehaltung bei Kälbern und Schweinen, ständigem Zugang zu Trinkwasser für Kälber, ... Zur Mängelbehebung werden Fristen gesetzt und anschließend nachkontrolliert. Eine genauere Auswertung aller Kontrollen und Mängel wird am Jahresende erstellt.

 

Burgenland:

Gemäß Nutztierschutz- RL (Kälber, Schweine, Legehennen) wurden 2005 in Kälberbetrieben 21, in Schweinebetrieben 101 und in Legehennenbetrieben 24 Kontrollen (insgesamt 146 ) durchgeführt.

Weiters wurden vom Joanneum Research Graz für Burgenland kombinierte risikobasierte Kontrollpläne ausgearbeitet, im Zuge der auch 78 Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden mussten.

Über anlassbezogene Tierschutzkontrollen (Hundehaltung, private Kleintierhaltung) liegen keine genauen Daten vor.

Resümee: die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in landwirtschaftlichen Betrieben ist sicher nicht mehr das Problem (geförderte Umstellung auf alternative Haltungssysteme wird sehr gut  angenommen).

Es ist eine Verlagerung auf  private Tierhaltung festzustellen - tierschutzwidrige Hundehaltung, Abgabe von Welpen unter 8 Wochen, tierschutzrelevante Reptilien- und Vogelhaltung u.dgl. Die Kontrolle in diesem Bereich beschränkt sich auf Anlassfälle durch Anzeigen.

 

Steiermark:

Eine exakte Angabe, wie viele Kontrollen in Vollzug des Tierschutzgesetzes bislang durchgeführt wurden, ist aufgrund der Kürze des für die Beantwortung gewährten Zeitraums nicht möglich. Daten liegen nur für das Jahr 2005 vor. Demnach wurden im Jahr 2005 von den steirischen Amtstierärztinnen und Amtstierärzten in den verschiedensten Kontrollbereichen (Nutztierhaltung, Heimtierhaltung, Zirkusse, Zoos usw.) insgesamt 1.827 Tierschutzkontrollen durchgeführt. Das Resümee lautet, dass (wie auch bei den vor Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes nach dem Landestierschutzrecht durchgeführten Kontrollen) immer wieder Fälle festgestellt werden, in denen gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden. Da das Bundestierschutzgesetz und seine Verordnungen erst kurze Zeit in Kraft sind und eine Fülle an neuen Regelungen enthalten, gibt es auch zahlreiche Verstöße in Unkenntnis der neuen Rechtslage.

 

Kärnten:

Die Anzahl der Tierschutzkontrollen im landwirtschaftlichen Bereich wurden bereits im Jahresbericht übermittelt. Es wurden im Jahr 2005 71 Kälber haltende-, 14 Legehennen haltende und 67 Schweine haltende Betriebe kontrolliert.

Das geforderte Resümee liegt nicht auf.

 

Salzburg:

Aufgrund der knapp bemessenen Bearbeitungszeit war nur eine Zusammenstellung der im Jahre 2005 durchgeführten Kontrollen möglich:

Im Jahr 2005 wurden im Land Salzburg im Heimtierbereich insgesamt 204 Tierschutz-Kontrollen (inklusive Verwaltungsverfahren) durchgeführt. Insgesamt wurden 46 Bescheide (14 Strafbescheide, 7 Anpassungsbescheide und 25 Bewilligungsbescheide) erlassen.

Im Nutztierschutzbereich wurden im Land Salzburg insgesamt 190 Tierschutz- Kontrollen (inklusive Verwaltungsverfahren) durchgeführt (24 Anpassungsbescheide).

Resümee: die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen haben zweifellos zu einer Verbesserung des Tierschutzstandards im Land Salzburg geführt. Eklatante Tierschutzfälle haben, auch infolge medialer Begleitung, das Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedürfnisse der Tiere sensibilisiert. Die rastlose Tätigkeit der Amtstierärzte in den Bezirken und des Tierschutzombudsmannes tragen wesentlich dazu bei, das Verständnis der Bevölkerung für die Anliegen des Tierschutzes zu fördern.

 

Tirol:

Betreffend der in Tirol im Jahr 2005 durchgeführten Tierschutzkontrollen wird auf den Tierschutzkontrollbericht 2005 gemäß § 8 Tierschutzkontrollverordnung BGBl. II 492/2004 vom 07.04.2006 (GZ IIIe-204/423) verwiesen. Im Jahr 2005 wurden in Tirol gesamt 1348 Tierschutzkontrollen durch die Behörde durchgeführt.

Als Gesamtresümee kann den Tiroler Tierhaltern ein gutes Zeugnis ausgestellt werden, wobei trotzdem in einzelnen Bereichen Änderungsbedarf aufgezeigt werden musste. Der Umstand, dass in Tirol die durchschnittliche landwirtschaftliche Betriebsgröße relativ gering ist, es keine großen Schweine-, Geflügel- oder Rindermastbetriebe gibt und es sich bei den gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren in erster Linie um Zuchttiere handelt, wird für die Beurteilung der Tierschutzsituation als Vorteil eingestuft. 

 

Wien:

Vom Veterinäramt Wien wurden bis dato 1950 Kontrollen in Vollzug des Tierschutzgesetzes durchgeführt.

Die zugrunde liegenden Anzeigen, die Ergebnisse der Überprüfungen, aber auch die zahlreichen Bürgerkontakte bei Anfragen zusammengefasst kann das Resümee gezogen werden, dass der Kenntnisstand der Bevölkerung und der Tierhalter hinsichtlich der Tierschutzbestimmungen ein sehr unterschiedlicher ist. In den Medien ausführlich dargestellte Inhalte wie Verbot der Tierhaltung in Auslagen der Zoofachgeschäfte haben die Bevölkerung besser erreicht als z. B. Details üblicher Heimtierhaltungen. Auch ist im Heimtierbereich der spezialisierte Tierhalter – z. B. im Bereich Exotenhaltung – meist besser über die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes informiert als der Halter üblicher Heimtiere.

 

Vorarlberg:

Für 2006 gibt es noch keine Zahlen, generell zeichnet sich eine laufende Verbesserung ab.

Die Kälberhaltung wird anlässlich der jährlichen, in allen Rinderhaltungsbetrieben stattfindenden Betriebserhebungen des Tiergesundheitsdienstes bewertet. Da in Vorarlberg 100% der Rinderhaltungsbetriebe im Tiergesundheitsdienst sind, erfolgt dies flächendeckend. Eine interne und externe Kontrolle des Tiergesundheitsdienstes überprüft diese Betriebserhebungen. Hier wird ein statistisch repräsentativer Teil der verschiedenen Haltungssysteme berücksichtigt.

Das Verbot der Anbindehaltung bei Kälbern war Schwerpunkt des TGD-Erhebungsdurchganges im Frühjahr 2006. Betriebe, die die Kälber immer noch angebunden halten, erhielten von den Bezirksverwaltungsbehörden einen Verbesserungsauftrag bis zum Herbstdurchgang der Betriebserhebungen. Wenn die Kälber dann immer noch angebunden gehalten werden, werden Strafverfahren durchgeführt.

Da in Vorarlberg ganz wenig spezialisierte Schweine- und Hühnerhaltungsbetriebe sind, werden diese ausschließlich von den Amtstierärzten regelmäßig überprüft.

Laut Tierschutz-Ombudsmann hat sich mit den Tierschutzbehörden (Bezirkshauptmannschaften) ein sehr gutes Verhältnis und eine sehr gute Zusammenarbeit entwickelt. Grundsätzlich sei die Einbindung in die Informationskanäle und in die Verfahren nach dem Tierschutzgesetz derzeit zufriedenstellend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin