4629/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.09.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/95-I/3/2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4698/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Auf Grund einer schriftlichen Anfrage bei sämtlichen Veterinärbehörden in der Europäischen Union und der bis zum 10.8.2006 eingelangten Stellungnahmen lässt sich die Situation wie folgt beschreiben:
Aus folgenden Mitgliedstaaten sind Rückmeldungen eingelangt: NL,CZ, LV, IT, BE, LU, DK, FI, UK, D und PT.
In Luxemburg existieren keine Rechtstexte bezüglich Enthornung von Ziegen.
In Lettland ist die Enthornung von Ziegen verboten. In allen anderen Meldungen ist die Enthornung unter bestimmten Auflagen (betreffend Alter der Tiere, Notwendigkeit eines Tierarztes, notwendige Sedierung der Tiere) erlaubt.
Frage 2:
Meinem Ressort sind bis dato keine Praxisuntersuchungen in Österreich in Hinblick auf die Enthornung von Ziegen bekannt. Auch dem Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität sind keine Praxisuntersuchungen zu diesem Thema in Österreich bekannt.
FAT-Berichte aus der Schweiz (Nr.622/2004 und Nr.606/2003) berichten über Praxisuntersuchungen bei behornten und hornlosen Tieren, allerdings in kleinen Ziegengruppen.
Eine Diplomarbeit der Universität Hohenheim und dem Zentrum für tiergerechte Haltung Wiederkäuer und Schweine in Tänikon aus dem Jahr 2003 berichtet über dieselben Ergebnisse wie in den zuvor genannten FAT Berichten bei Gruppengrößen von 8-66 Tieren.
Laufende wissenschaftliche Untersuchungen im Ausland zeigen aber vermehrt das komplexe Sozialverhalten der Ziegen auf, und es werden Lösungsansätze gesucht, damit durch Strukturierung des Raumes, vermehrtes Platzangebot und verbessertes Management gehörnte Ziegen gehalten werden können. Diese Untersuchungen betreffen jedoch meistens Kleingruppen.
Frage 3:
Von Seiten der heimischen Ziegenzüchter wurde wiederholt um eine Novellierung der 1. TH.VO in diesem Punkt ersucht. Es wurden auch viele Fachgespräche in der letzten Zeit zwischen Interessensgruppen und Vertretern der Wissenschaft geführt. Ende August findet eine vom Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen (ÖBSZ) organisierte Betriebsführung statt, um Vor-Ort die Problematik und mögliche Lösungsansätze gemeinsam zu diskutieren.
Frage 4:
Laut Auskunft des ÖBSZ (Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen) liegt derzeit nur eine Expertenschätzung der Landesverbände plus Statistik Austria über die Milchziegenerzeugung im Jahr 2004 vor, genaue Daten werden erst im Herbst verfügbar sein, wenn die AMA-Tierliste und die Bestandserhebung der Statistik ausgewertet und zusammengeführt sind.
Milchziegenbetriebe haben eine Bestandsgröße zwischen 50 und 400 Tieren, so schätzt man, dass es in Österreich etwa 300 bis 400 Betriebe gibt, die sich mit der Enthornung befassen müssen.
Bis zum Erlass des Bundestierschutzgesetz und seiner Verordnungen war es dem Großteil der Betriebe (vor allem jenen mit größeren Herden) möglich, eine Enthornung durchzuführen, daher sind in einer Vielzahl der Betriebe demnach nur ungehörnte Tiere aufgestallt. Nur vereinzelt gibt es Betriebe, die bis zum 01.01.2005 keine Enthornung durchgeführt haben.
Frage 5:
Die Interessensvertretung und die ÖBSZ sind mit dem Institut für Tierhaltung und Tierschutz wiederholt im Gespräch gewesen, um ein wissenschaftliches Projekt über die Enthornung bei Milchziegen durchzuführen. Auf Grund der eindeutigen Rechtslage, die eine Enthornung von Ziegen untersagt, ist die Formulierung eines entsprechendes Projektes ohne Anpassung der rechtlichen Bestimmungen zur Zeit sehr komplex. Ein entsprechender Projektantrag bzw. ein Förderansuchen liegen bis heute meinem Ressort nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin