4632/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.09.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 14. September 2006

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0132-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4699/J betreffend Eurofighter Gegengeschäfte, welche die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juli 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Eine diesbezügliche Formulierung scheint im Gegengeschäftsvertrag auf.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Ein diesbezügliches Verlangen ist weder vom Nationalen Sicherheitsrat noch von einem vertraulichen Ausschuss des Nationalrates an mich herangetragen worden.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 4 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die schutzwürdigen Interessen des Vertragspartners und der Gegengeschäftsunternehmen mit den Interessen der Informationserteilung gründlich abzuwägen. Aus begründeten wirtschaftlichen      Interessen können auch die Gegengeschäftsunternehmen die Veröffentlichung verweigern.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:

 

Abgeschlossene Gegengeschäfte eines Jahres müssen bis 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit legt binnen 120 Tagen der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH das Prüfergebnis vor. Der Vertragspartner hat dann die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Nach Vorliegen der Stellungnahme und durch Abklärung offener Fragen kann es im Laufe des weiteren Prüfverfahrens zu einer Veränderung der Zahl der angerechneten Geschäftsfälle, der beteiligten Firmen sowie der Anrechnungssumme kommen.

 

In diesem Zusammenhang muss auch festgehalten werden, dass es bei den in der genannten Anfragebeantwortung 2064/J dargestellten Zahlenreihen aufgrund damals noch nicht ausreichend definierter Zurechnung in der Meldung durch die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH teilweise zu einer Vermengung zwischen Einreichung und Anrechnung gekommen ist. Im Zuge des Anrechnungsverfahrens wurden definitorische Abgrenzungsprobleme abgeklärt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Um eine angemessene Anrechnung von technologie- und humankapitalintensiven Gegengeschäften sicher zu stellen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie  die Entwicklung eines entsprechenden Bewertungsmodells in Auftrag gegeben. Für das Berichtsjahr 2004 wurde dieses Modell erstmals angewandt. Für das Bildungsprojekt FH Joanneum erfolgte die Ermittlung des Anrechnungswertes im Juli 2005.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Das BMWA ist laufend bemüht, der interessierten Öffentlichkeit auf seiner Home-page zu allen Zuständigkeitsbereichen des Ressorts aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der angebotenen Informationen steht in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Aktualität der ins Internet gestellten Beiträge.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 12 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann aus Gründen von Datenschutz und Geschäftsgeheimnis keine Auskünfte über Details zu einzelnen Gegengeschäften geben. Im Fall "Liebherr Werk Nenzing" liegt keine innerkonzernliche Leistungsverrechnung vor. Im Fall "BMLV Kdo. Luftstreitkräfte" handelt es sich um die Überlassung einer Sache durch einen Konsortialpartner.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Um einen Geschäftsfall beurteilen zu können, ist das Vorliegen einer vollständig ausgefüllten und firmenmäßig gezeichneten Gegengeschäftsbestätigung Voraussetzung. Zu diesem Geschäftsfall liegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bislang keine solche Bestätigung vor.