4641/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.11.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                                          GZ 10.000/0166-III/4a/2006

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                     

                                                                                                     

Wien, 9. November 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4709/J-NR/2006 (XXII. GP) betreffend Umsetzung des Lehrplans für Gehörlosenpädagogik, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 12. September 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1:

Ja. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Lehrplananforderungen ist von der Lehrerin bzw. dem Lehrer für jede Schülerin bzw. jeden Schüler ein individueller Förderplan zu entwickeln. Individuelle Förderpläne benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.

 

Ad 2.:

Grundlage für den Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder sind der Volks- und der Hauptschullehrplan. Dieser Lehrplan wurde in den Stundentafeln mit spezifischen verbindlichen bzw. unverbindlichen Übungen ergänzt.

 

Ad 3.:

Ein wesentliches Ziel der schulischen Bildung ist es, den Schülerinnen und Schülern möglichst umfassende Kompetenzen in Laut-, Schrift- bzw. Gebärdensprache gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu vermitteln. Dies soll ihnen ermöglichen, mit ihrer hörenden Umwelt zu kommunizieren, an der kulturellen Welt der Hörenden und der Hörbeeinträchtigten zu partizipieren und ihre kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten zu entfalten.

 

Ad 4. und 5.:

Bilingualer Unterricht wird bereits jetzt an verschiedenen Gehörlosenschulen umgesetzt.

 

Ad 6.:

Zu „Manual- und Gebärdensystemen“ zählen Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärde und andere manuelle Kommunikationsmittel, die eine individuelle und differenzierte Förderung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen, die lautsprachlich bzw. hörgerichtet nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können.

 

Die Gebärdensprache als eigenständiges Sprachsystem ermöglicht Kommunikation auf der Grundlage von Mimik, Körperhaltung und Handzeichen. Lautsprachbegleitende Gebärde, Fingeralphabet und Phonembestimmtes Manualsystem sind visuelle Ergänzungssysteme, die den jeweiligen Regeln der Laut- und Schriftsprache strukturell folgen.

 

Ad 7. und 8.:

Die österreichische Gebärdensprache ist als verbindliche bzw. unverbindliche Übung im Lehrplan vorgesehen. Im  Unterricht kommt der interaktiven Entwicklung der Gebärdensprache oder der lautsprachbegleitenden Gebärde unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen besondere Bedeutung zu.

 

Ad 9.:

Mit der Ausarbeitung des Unterrichtsgegenstandes „Österreichische Gebärdensprache“ waren Expertinnen und Experten befasst, darunter auch gehörlose Lehrer/innen aus den Bundesländern Salzburg und Wien, die über entsprechende Erfahrungen verfügen.

 

Ad 10.:

Derzeit wird eine Studie über die Verwendung der Gebärdensprache im Rahmen der schulischen Förderung gehörloser Schülerinnen und Schüler in Gehörloseneinrichtungen und in der Integration durchgeführt. Ein Schwerpunkt dieser Studie ist die Erhebung der diesbezüglichen Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern.

 

Ad 11.und 12:

In der Ausbildung wird ein Grundmodul für ÖGS angeboten; darüber hinaus gibt es Fortbildungsangebote an Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten und an Universitäten. Auch die Pädagogischen Hochschulen können in Zukunft zusätzliche Angebote in ihr Programm aufnehmen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.