4643/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.11.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0088-I/4/2006
Anschrift:
„Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4720/J vom 12. September 2006 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Schmuggel: Geflügelfleisch aus China", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übermittelten Amtshilfemitteilungen (AM-Mitteilungen) beinhalten die von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bekannt gegebenen Sachverhaltsdarstellungen über Betrugsmuster, Mengen und Werte, jedoch keine Angaben über die Anzahl der Kontrollen, bei welchen die entsprechenden Feststellungen getroffen wurden.
Der österreichischen Zollverwaltung liegen demnach keine Angaben über die Anzahl der in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft durchgeführten Kontrollen von Containertransporten mit Lebensmittelsendungen aus China vor, in welchen geschmuggeltes Geflügelfleisch entdeckt wurde.
In Österreich wurden bislang keine Schmuggelfälle von Geflügelfleisch aus China festgestellt.
Auf Grund von Feststellungen von geschmuggeltem chinesischem Geflügelfleisch in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft wurde im Zeitraum 2005 bis 2006 (Stichtag 30. September 2006) seitens OLAF eine Amtshilfemitteilung erlassen.
Zu 3.:
Die in Österreich in der Vergangenheit getätigten Importe wurden einer eingehenden Risikoanalyse unterzogen, wobei festgestellt wurde, dass keine risikobehafteten Importe durchgeführt wurden.
Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4081/J vom 29. März 2006 mitgeteilt, hat die Abteilung für Betrugsbekämpfung des Bundesministeriums für Finanzen als präventive Maßnahme zur Verhinderung möglicher Verlagerungen der Warenströme über Österreich alle Zollstellen angewiesen, Lebensmittelsendungen aus Asien verstärkten physischen Warenkontrollen zu unterziehen.
Zu 4.:
Bei den bisher in Österreich durchgeführten physischen Warenkontrollen wurden keine Schmuggelfälle von Geflügelfleisch aus Asien festgestellt.
Zu 5.:
Im Falle eines festgestellten Schmuggels von Geflügelfleisch wäre nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes die Schmuggelware zu beschlagnahmen, wobei die Feststellung des Ursprungs nicht von Relevanz ist. Es darf wiederholt angemerkt werden, dass in Österreich bislang keine Schmuggelfälle von chinesischem Geflügelfleisch festgestellt wurden.
Die Durchführung von Isotopenanalysen bei legalen Importen von Geflügelfleisch würde zur Folge haben, dass die Waren bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchungen dem Importeur nicht überlassen werden könnten. Die Durchführung solcher Maßnahmen ohne Vorliegen konkreter Verdachtsmomente würde einen massiven Verstoß gegen die von der Europäischen Union geforderten Erleichterungen im Warenverkehr und die in diesem Zusammenhang empfohlenen Kontrollquoten darstellen.
Zu 6.:
Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4081/J vom 29. März 2006 mitgeteilt, wurden von der österreichischen Zollverwaltung keine Kontrollen in Handels- bzw. Lebensmittelgeschäften oder in der Gastronomie durchgeführt, da für derartige Kontrollen nicht das Bundesministerium für Finanzen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zuständig ist.
Zu 7.:
Es liegt noch keine Stellungnahme der ungarischen Zollverwaltung vor.
Mit freundlichen Grüßen