4648/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0164-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 10. November 2006

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4707/J-NR/2006 (XXII. GP) betreffend überplanmäßige Ausgaben für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen für das Jahr 2005, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 12. September 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Mehrausgaben gegenüber der Ausgangslage bei Budgeterstellung im September 2004 (auf Basis der bis dahin vorhandenen Erfolgsdaten des Jahres 2004) auf Grund folgender Punkte ergaben:

 

·         Ausbau der Tagesbetreuung

·         Ergebnisse der Verhandlungen zum Finanzausgleich und Landeslehrer/innencontrolling:

o        die Verordnung zum Landeslehrer/innencontrolling wurde nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Finanzen erlassen;

o        12 Mio. € für Strukturprobleme bei sinkenden Schüler/innenzahlen und Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (gem. § 4 Abs. 8 FAG);

o        Klärung offener Fragen der Abrechnungen der Schuljahre 2001/02 bis 2003/04 und Abrechnung des Schuljahres 2004/05.

·         zusätzliche Lehrerstellen durch zweckgebundene Zuschläge;

·         Veränderungen für das Schuljahr 2005/06 im definitiven Stellenplan gegenüber dem vorläufigen Stellenplan;

·         voraussichtliche Überschreitung der Stellenpläne durch die Länder seit September 2005 und erhöhter Struktureffekt gegenüber Prognose auf der Grundlage des Schuljahres 2003/04.

 

Ad 1. und 2.:

Aufgrund der endgültigen Schüler/innenzahlenmeldungen der Länder ergibt sich eine Veränderung der Zahl der Lehrer/innenstellen gegenüber dem vorläufigen Stellenplan aufgrund der Schüler/innenzahlenerhebungen vom Mai 2005. Die Zahl der Lehrer/innenstellen für das Schuljahr 2005/06 erhöht sich dadurch um rund 355 Lehrer/innenstellen, was Mehrausgaben von 5,165 Mio. €  erfordert.

 

Ad 3.:

Der Bund gewährt den Ländern in Form von zweckgebundenen Zuschlägen zusätzlich zum System der Verhältniszahl insgesamt 1.132 Lehrer/innenstellen. Zur Sicherung der Bildungsqualität wurden den Ländern diese Lehrer/innenstellen weiterhin gewährt. Daraus ergibt sich ein Mehrerfordernis von 49,407 Mio. €.

 

Ad 4.:

Die Endabrechnung des jeweiligen Schuljahres ist dem Bund von den Ländern bis spätestens 10. Oktober des Folgejahres vorzulegen, d.h. die Abrechnung des Schuljahres 2005/06 erfolgt erst im Laufe des November 2006.

Der Bund ist dessen ungeachtet gemäß § 4 Abs. 7 FAG verpflichtet den Ländern für die Ersätze nach § 4 Abs. 1 bis 3 und 5 FAG so rechtzeitig Teilbeträge zur Verfügung zu stellen, dass die Zahlungen zum Fälligkeitstag gewährleistet sind. Die näheren Details sind in der Landeslehrercontrolling-Verordnung festgelegt, in welcher unter anderem festgehalten ist, dass der Berechnung der Einhaltung der Stellenpläne die Durchschnittswerte der Beschäftigungsausmaße eines Schuljahres zugrunde zu legen sind.

Nach den derzeit zur Verfügung stehenden Controllingdaten ist mit einer Überschreitung der Stellenpläne durch die Länder für das laufende Schuljahr 2005/06, somit seit September 2005 im Ausmaß von rund 600 Lehrer/innenstellen, zu rechnen. Zusammen mit einem Struktureffekt, der gegenüber der Prognose aufgrund des Schuljahres 2003/04 um 0,25 % höher liegt, ergibt sich der Mehrbedarf von 15,430 Mio. €.

 

Ad 5.:

Aufgrund der Initiative zur Ausweitung der Tagesbetreuung wurden den Ländern im Schuljahr 2004/05 105 und im Schuljahr 2005/06 210 zusätzliche Lehrer/innenstellen zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Davon sind im Schuljahr 2004/05 51 Planstellen und im Schuljahr 2005/06 107 Planstellen genutzt worden. Daraus ergeben sich für das Budgetjahr 2005 Mehrausgaben in der Höhe von  3,024 Mio. €.

 

Ad 6.:

Als Ergebnis der Verhandlungen wurden nach Budgeterstellung mit den Ländern zusätzliche Geldmittel für Landeslehrer/innen vereinbart. Dies betrifft die Bestimmung des § 4 Abs. 8 FAG. Die darin festgelegten 12 Mio. € entsprechen unter Berücksichtigung der Wirkungen der Gehaltserhöhung rund 380 Planstellen.

 

Im Bezug auf die Abrechnungen der Schuljahre 2001/02 bis 2003/04 bestanden zwischen Bund und Ländern offene Fragen. Diese konnten nunmehr geklärt werden und daher erfolgt an die Bundesländer die Zahlung eines Teiles jener Beträge, die den Ländern vom Bund im Rahmen der vorläufigen Abrechnungen in Rechnung gestellt wurden. Dies sind insgesamt 59,168 Mio. €.

 

Weiters ergaben sich im Rahmen der Abrechnung des Schuljahres 2004/05 in Folge des in der Landeslehrer-Controllingverordnung nunmehr festgelegten Ansatzes eines II-L-Bezuges

 

(anstelle der durchschnittlichen Ausgaben je Planstelle) Mehrausgaben für den Bund von 6,201 Mio. €.

 

Ad 7. :

Die Mehrausgaben aufgrund der Bezugserhöhung 2005 beliefen sich auf € 61,652 Mio. €.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.