4652/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

           

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

 

DVR:0000051

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 

Parlament

A-1017 Wien

 

 

Wien,

 

LIESE PROKOP

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A – 1014  WIEN

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Die Abgeordneten Bettina Stadlbauer und GenossInnen haben am

21. September 2006 unter der Nr. 4733/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Offene Fragen zum Hubschrauberflug des OÖ Landesschulratspräsidenten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1) und 2):

 

Für die Katastrophenübung am 23. Juni 2006 im Gebiet des Feuerkogelplateaus wurde nur ein Hubschrauber des BM.I von Amt der Oberösterreichischen Landesregierung angefordert.

In Linz ist derzeit ein Hubschrauber der Type Bell Jet Ranger 206 stationiert. Bei dieser Type handelt es sich um ein leistungsschwaches Fluggerät, weshalb auf Grund geplanter Seilbergungen und der Höhenlage des Alberfeldkogels mit 1707 Meter der leistungsstärkere Hubschrauber der Type Ecureuil, Kz OE-BXN, zusätzlich vom BM.I eingesetzt wurde. Dieser Hubschrauber ist auch mit einem Doppellasthakensystem für solche Bergmethoden ausgestattet.



 

Zu den Fragen 3), 4) und 5):

 

Grundsätzlich werden für Übungen keine Flugrouten beantragt, sondern lediglich der Übungsgrund und der Übungsraum bekannt gegeben.

Aus den Flugbüchern ergeben sich nachstehende Einträge:

 

OE-BXP: Linz – Ebensee; Ebensee - Liebenau. (Zwischenlandung Sandl)

OE-BXN: Salzburg – Ebensee; Ebensee – Ried-Kirchheim.

 

Zu Frage 6):

 

Flugnummer 6982: Linz – Ebensee:

Pilot: Langthaler, Flightoperator: Weberndorfer, LH Dr. Pühringer, LSP Enzenhofer

Flugnummer 6983: Ebensee - Liebenau: (Zwischenlandung Sandl)

Pilot: Langthaler, Flightoperator: Weberndorfer, LSP Enzenhofer

 

Flugnummer 26753: Salzburg – Ebensee:

Pilot: Strimitzer, Flightoperator: Berger

Flugnummer 26754: Ebensee – Ried Kirchheim:

Pilot: Strimitzer, Flightoperator: Berger, LH Dr. Pühringer + Begleitung

 

Zu Frage 7):

 

Es wurden insgesamt 4 Bedienstete - je Fluggerät 1 Pilot und 1 Flightoperator - eingesetzt.

 

Zu Frage 8):

 

Die Kosten des Personals können nur aufgrund eines Berechnungsschlüssels der Gehaltsklasse E2a V/2 mit sämtlichen Gehaltsbestandteilen wie Funktionszulage, Wachdienstzulage, Kinderzulage etc. berechnet werden. Für einen Piloten betragen daher diese gerundeten Kosten pro Std € 38,73 incl. der Flugzulage, für den Flightoperator in der gleichen Gehaltsklasse € 25,80.

 

Berechnung Ecureuil:

Flugzeit 40 Minuten; Pilot und Flightoperator € 43,02

Berechnung Jet Ranger:

Flugzeit 77 Minuten; Pilot und Flightoperator € 82,81

 

Zu Frage 9):

 

Die Kerosinkosten für den Treibstoff werden für die Type Jet Ranger mit € 91,94 pro Stunde, für die Type Ecureuil AS 350 B1 mit € 210,86 pro Stunde berechnet.

 

Die Kerosinkosten für den eingesetzten Hubschrauber der Type Jet Ranger betrugen insgesamt € 117,98,-- (für 77 Minuten). Die Kerosinkosten für den eingesetzten Hubschrauber der Type Ecureuil AS 350 B1 betrugen insgesamt € 140,57 (für 40 Minuten).

 

Zu Frage 10):

 

Die Wartungskosten für die angeführten Hubschrauber werden pro Flugstunde pauschal mit € 233,55 kalkuliert.

Die Kosten für die Wartung der angeführten Hubschrauber belaufen sich somit auf
ca. € 467,- wenn man von je einer Wartungsstunde pro Hubschraubertype ausgeht.

 

Zu Frage 11):

 

Die Hubschrauber führten von der jeweiligen Flugeinsatzstelle den Anflug zum Bereitstellungsraum auf dem Sportplatz Ebensee durch. Aufgrund der schlechten Witterung auf dem Feuerkogel (Nebel im Gipfelbereich) konnten die  geplanten Seilbergeflüge und  Abtransportflüge der „Verletzten“ bzw. „schutzwürdigen Personen“ nicht durchgeführt werden.

 

Zu Frage 12):

 

Laut vorliegender Information bestand die Aufgabe von Landeshauptmann Dr. Pühringer einerseits darin, sich als „Opfer“ bergen zu lassen, andererseits gab es eine Einweisung über das Verhalten im Rahmen einer Evakuierung; weiterer Übungszweck waren Verhaltensweisen zum Schutze seiner Person.

 




Zu Frage 13):

 

Die Aufgabe des oberösterreichischen Landesschulratspräsidenten Enzenhofer war ähnlich gelagert wie die des oberösterreichischen Landeshauptmannes. Für den oberösterreichischen Landesschulratspräsidenten gab es ebenfalls eine Einweisung über das Verhalten  im Rahmen einer Evakuierung mittels Hubschrauber.

 

Zu Frage 14):

 

Aus Sparsamkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen werden Flüge im Rahmen von Übungen mit exekutiven Grenzflügen kombiniert. Damit ist gewährleistet, dass das geplante Flugstundenkontingent nicht zusätzlich beansprucht wird. Nachdem der Landesschulratspräsident Enzenhofer zu einer Veranstaltung anreisen musste und im Anschluss an die Übung ein Flug zur Nordgrenze (Bezirk Freistadt) geplant war, wurde ihm der Mitflug im Hubschrauber genehmigt, da sich der Veranstaltungsort auf der Flugroute befand.

 

Zu Frage 15):

 

Jede Flugeinsatzstelle des BM.I verfügt über ein fix vorgegebenes Flugstundenkontingent. Die Flüge im Zusammenhang mit der Grenzsicherung werden in Absprache mit den jeweiligen Landespolizeikommanden koordiniert.

 

Der Mitflug des oberösterreichischen Landesschulratspräsidenten erfolgte im Zusammenhang mit einer geplanten Überwachung der Nordgrenze (Bezirk Freistadt) und wurde daher nicht gesondert beantragt.