4656/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.11.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0093-I/4/2006
„Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4729/J vom 21. September 2006 der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Versicherungsleistungen der Österreichischen Hagelversicherung VVaG im Ausland, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf ich zur Förderung der Hagelversicherungsprämien in Österreich Folgendes anmerken:
Der Bundeszuschuss zur Förderung der Hagelversicherungsprämien in Österreich wird aus dem Katastrophenfonds finanziert. Die Förderung der Hagelversicherungsprämien durch den Bund in dem im Hagelversicherungs-Förderungsgesetz festgelegten Ausmaß dient dem Zweck, den Landwirten den Abschluss einer Versicherung finanziell zu erleichtern und stellt damit einen Anreiz dar, die landwirtschaftlich genutzten Flächen versichern zu lassen. Im Gegenzug wird für Hagelschäden kein Ersatz aus dem Katastrophenfonds gewährt.
Zu 1., 2., 5., 6. und 8.:
Zu diesen Punkten darf ich auf die Stellungnahme der Österreichischen Hagelversicherung VVaG verweisen, die beiliegend übermittelt wird.
Zu 3. und 4.:
Gemäß § 1 Hagelversicherungs-Förderungsgesetz gewährt der Bund zu den Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und zu den Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen eine Förderung im Ausmaß von 25 % der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für das jeweilige Bundesland jeweils eine Förderung in gleicher Höhe wie der Bund leisten. Die Förderungsmaßnahme des Bundes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes aus Mitteln des Katastrophenfonds. Die Zuweisung der Mittel aus dem Katastrophenfonds ist an den Nachweis der Leistung der Landesmittel geknüpft.
Mit den Förderungen des Bundes und der Länder werden ausschließlich die Prämien österreichischer Versicherungsnehmer verbilligt. Eine Geschäftstätigkeit in anderen Ländern ist von der Finanzmarktaufsicht zu genehmigen.
Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Österreichischen Hagelversicherung VVaG hingewiesen.
Zu 7.:
Durch die Tätigkeit
der Österreichischen Hagelversicherung VVaG im Ausland fließen
keinerlei österreichische Steuergelder ins Ausland. Eine Ausweitung der
Tätigkeit der Österreichischen Hagelversicherung VVaG auf das Ausland
erscheint aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich begrüßenswert,
da sie für das Versicherungsunternehmen eine größere
Risikostreuung zur Folge hat. Eine verbreiterte Risikostreuung führt
regelmäßig letztendlich zu einer Verbilligung der Prämien,
welche für den Bund und ebenso für die
Länder eine Einsparung bei den Fördermitteln für die
Prämien bedeutet und somit – neben dem wirtschaftlichen Vorteil
für die Versicherungsnehmer - ein Entlastungspotential für den
Katastrophenfonds und in weiterer Folge für den Bundeshaushalt darstellt.
Mit freundlichen Grüßen