4660/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0005-I/PR3/2006 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4731/J-NR/2006 betreffend Vergabe von öffentlichen Telekom-Sprechanlagen, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 21. September 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich mitzuteilen, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und
§ 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.
Aufgrund der durch das Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 erlangten wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortung der Österreichischen Bundesbahnen obliegen Entscheidungen wie beispielsweise die Ausgestaltung der Bahnhöfe aufgrund der zwingenden gesetzlichen Lage ausschließlich dem Management der Österreichischen Bundesbahnen. Damit ist es mir als Verkehrsminister nicht möglich, in das operative Geschehen der ÖBB einzugreifen oder Einfluss auszuüben.
Ich habe aber dennoch die parlamentarische Anfrage an die ÖBB-Infrastruktur Bau AG gesendet.
Mit freundlichen Grüßen