4661/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-13.000/0003-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017  Wien

Wien, 15. November 2006

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4732/J-NR/2006 betreffend „100fachen Postenschacher“ durch FPÖ & BZÖ bei ÖBB & ASFINAG, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 21. September 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Vorteile ziehen Sie persönlich aus dem Verkauf der Bodenseeschifffahrt an ihren zukünftigen Dienstgeber?

 

Antwort:

Keine.

 

Frage 2:

Wie viele Personen wurden bei den ÖBB in der ablaufenden Legislaturperiode mit einer Monatsgage über Euro 5.000,-- in welchen Bereichen aufgenommen?

 

Antwort:

Aufgrund der durch das Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 erlangten wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortung der Österreichischen Bundesbahnen obliegen personalwirtschaftliche Entscheidungen wie beispielsweise die Personalaufnahme für das Unternehmen ÖBB aufgrund der zwingenden gesetzlichen Lage ausschließlich dem Management der Österreichischen Bundesbahnen. Entscheidungen dieser Art ressortieren nicht in meinen Kompetenzbereich. Es ist mir daher nicht möglich, in das operative Geschehen der ÖBB einzugreifen oder Einfluss auszuüben.

 

 

 

 

Frage 3:

Wie viele Personen wurden bei der ASFINAG in der abgelaufenen Legislaturperiode mit einer Monatsgage über Euro 5.000,-- in welchen Bereichen aufgenommen?

 

Antwort:

Auch für die ASFINAG darf ich sinngemäß auf die Antwort zu Frage 2 verweisen. Wiederum ist es Aufgabe des Managements, das operative Geschäft zu führen und eine Einflussnahme – etwa die Personalaufnahme betreffend – fällt daher nicht in die Kompetenz des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Frage 4:

Teilen Sie die Auffassung, dass der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit dieser Aufnahmen durchleuchten sollte? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Gemäß Rechnungshofgesetz obliegt dem Rechnungshof die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung der Österreichischen Bundesbahnen bzw. der ASFINAG.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Hubert Gorbach